Speicher nachrüsten bei Direktvermarktung & Mieterstrom: Was Sie beachten müssen

Speicher nachrüsten bei Direktvermarktung & Mieterstrom: Was Sie beachten müssen

Ihre Photovoltaikanlage speist bereits erfolgreich Strom ins Netz ein und erwirtschaftet Erträge – entweder über die Direktvermarktung oder ein Mieterstrommodell. Nun denken Sie darüber nach, Ihren Eigenverbrauch mit einem Stromspeicher zu maximieren und unabhängiger zu werden. Das ist ein kluger Schritt, der aber gut überlegt sein will: Was bedeutet die Nachrüstung für Ihre bestehenden Verträge? Welche technischen und rechtlichen Hürden gibt es? Dieser Beitrag verschafft Ihnen den nötigen Überblick.

Die Ausgangslage: Direktvermarktung und Mieterstrom

Bevor wir auf die Auswirkungen einer Speichernachrüstung eingehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die beiden Modelle. Beide haben bei allen Unterschieden eine Gemeinsamkeit: Sie sind darauf ausgelegt, den erzeugten Solarstrom gewinnbringend zu nutzen, anstatt ihn nur für eine feste Vergütung einzuspeisen.

Was ist Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren überschüssigen Solarstrom nicht an den Netzbetreiber, sondern über einen spezialisierten Dienstleister, den Direktvermarkter, an der Strombörse. Dafür erhalten Sie den aktuellen Marktwert des Stroms plus eine gesetzlich festgelegte Marktprämie. Dieses Modell ist für Anlagen ab einer bestimmten Größe oft finanziell attraktiver als die reine Einspeisevergütung. Der Fokus liegt hier klar auf der Maximierung der Erträge aus der Netzeinspeisung.

Wie funktioniert ein Mieterstrommodell?

Im Rahmen eines Mieterstromvertrags verkaufen Sie den auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugten Strom direkt an die Mieter im selben Gebäude. Das schafft eine Win-win-Situation: Die Mieter erhalten günstigen und grünen Strom, und Sie als Anlagenbetreiber erzielen höhere Einnahmen als bei einer reinen Netzeinspeisung. Auch bei diesem Modell steht der Verkauf von Strom an Dritte im Mittelpunkt.

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Der Paradigmenwechsel: Ein Speicher verändert die Spielregeln

Die Entscheidung, einen Stromspeicher nachzurüsten, verschiebt den Fokus Ihrer Anlage grundlegend. Das primäre Ziel ist nicht mehr, möglichst viel Strom zu verkaufen, sondern möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch selbst zu verbrauchen. Jede Kilowattstunde (kWh), die Sie nicht teuer aus dem Netz beziehen müssen, ist in der Regel wertvoller als die Einnahmen aus dem Verkauf.

Ein Stromspeicher integriert sich in das bestehende System, um den Eigenverbrauch zu optimieren und die Abhängigkeit vom Stromnetz zu reduzieren.

Dieser Strategiewechsel von der Einspeise- zur Eigenverbrauchsoptimierung wirkt sich direkt auf Ihre vertraglichen und technischen Gegebenheiten aus. Die zentrale Herausforderung lautet: Wie werden die verschiedenen Energieströme – Erzeugung, Eigenverbrauch, Speicherung, Entladung und Netzeinspeisung – sauber voneinander getrennt und exakt gemessen? Eine moderne Photovoltaikanlage mit Speicher ist technisch darauf ausgelegt, diese Prozesse intelligent zu steuern.

Vertragliche Auswirkungen bei der Speichernachrüstung

Die Nachrüstung eines Speichers ist keine rein technische Angelegenheit. Sie müssen Ihre Vertragspartner rechtzeitig informieren und die Verträge an die neue Situation anpassen.

Anpassungen im Direktvermarktungsvertrag

Ihr Direktvermarkter plant seine Geschäfte an der Strombörse auf Basis von Prognosen über Ihre Stromeinspeisung. Ein nachgerüsteter Speicher reduziert diese Einspeisung drastisch, da der Mittagsüberschuss nun gespeichert statt verkauft wird.

Ein Praxisbeispiel: Eine 15-kWp-Anlage eines kleinen Gewerbebetriebs speist an einem sonnigen Tag bisher etwa 50 kWh über die Direktvermarktung ein. Nach der Installation eines 10-kWh-Speichers werden die Mittagsspitzen zur Ladung des Speichers genutzt. Die Netzeinspeisung sinkt an diesem Tag auf nur noch 40 kWh. Für den Direktvermarkter ist diese Reduzierung von 20 % eine signifikante Abweichung, die seine Prognose und somit sein Handelsgeschäft beeinflusst.

Aus diesem Grund müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Informationspflicht: Melden Sie Ihr Vorhaben unbedingt vor der Installation bei Ihrem Direktvermarkter. Andernfalls riskieren Sie Vertragsstrafen.
  2. Vertragsanpassung: Ihr Vertrag muss entsprechend angepasst werden. Der Vermarkter benötigt neue Prognosedaten, die den Speicher berücksichtigen.
  3. Neues Messkonzept: Der Direktvermarkter wird ein geeichtes und zertifiziertes Messkonzept fordern, das sicherstellt, dass nur der tatsächliche Überschussstrom in die Vermarktung gelangt. Strom aus dem Speicher darf nicht als EEG-vergüteter Strom ins Netz gespeist werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Direktvermarkter kooperativ sind, aber eine klare Kommunikation und ein technisch sauberes Konzept voraussetzen.

Konsequenzen für das Mieterstrommodell

Auch beim Mieterstrom führt ein Speicher zu grundlegenden Veränderungen. Hier kann er aber auch eine große Chance sein, um das Angebot für Ihre Mieter noch attraktiver zu gestalten.

In einem Mieterstromprojekt versorgt ein zentraler Speicher die Bewohner auch dann mit Solarstrom, wenn die Sonne nicht scheint.

Ein Speicher kann die Solarstromversorgung in die Abendstunden verlängern und so den Anteil des günstigen Mieterstroms am Gesamtverbrauch der Bewohner erhöhen. Das steigert die Attraktivität Ihres Angebots, macht aber gleichzeitig die Abrechnung komplexer.

Das ist zu beachten:

  • Exakte Verbrauchsmessung: Für jede Mietpartei muss exakt gemessen werden, wie viel Strom direkt von der PV-Anlage, aus dem Speicher und aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.
  • Abrechnungsmodell: Ihr Abrechnungsdienstleister muss in der Lage sein, diese komplexen Daten zu verarbeiten. Klären Sie dies im Vorfeld.
  • Ihr eigener Verbrauch: Wenn Sie als Vermieter ebenfalls im Gebäude wohnen, muss Ihr Eigenverbrauch (inklusive Speicherladung für den Eigenbedarf) klar von dem Strom getrennt werden, der an die Mieter verkauft wird.

Ein korrekt umgesetztes Mieterstrommodell mit Speicher kann die Rentabilität deutlich steigern, erfordert aber eine sorgfältige Planung und einen kompetenten Partner für die Messtechnik und Abrechnung.

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Technische Umsetzung: Das Messkonzept ist entscheidend

Das Herzstück bei der Nachrüstung eines Speichers in den beschriebenen Szenarien ist das Messkonzept. Ein einfacher Zweirichtungszähler, wie er bei Standard-Eigenheimanlagen üblich ist, reicht hier nicht aus.

Es muss rechtssicher und für alle Parteien (Netzbetreiber, Direktvermarkter, Mieter) nachvollziehbar sein, welcher Strom wohin fließt. In der Regel kommen hier intelligente Messsysteme oder eine sogenannte Kaskadenschaltung zum Einsatz. Bei einer Kaskade werden mehrere Stromzähler hintereinander geschaltet, um die verschiedenen Stromflüsse getrennt zu erfassen:

  1. Zähler 1 (Erzeugungszähler): Misst die gesamte von der PV-Anlage produzierte Energie.
  2. Zähler 2 (Einspeisezähler): Misst den Strom, der tatsächlich ins Netz eingespeist wird.
  3. Zähler 3 (Verbrauchszähler): Misst den Strom, der aus dem Netz bezogen wird.

Durch die Differenz der Zählerstände kann ein Energiemanagementsystem exakt berechnen, wie viel Strom selbst verbraucht, gespeichert oder an Mieter geliefert wurde. Die Einrichtung eines solchen Konzepts sollte ausschließlich durch einen Fachbetrieb erfolgen, der Erfahrung mit den Anforderungen von Netzbetreibern und Direktvermarktern hat.

Messkonzept bei Speichernachrüstung

FAQ – Häufige Fragen zur Speichernachrüstung

Muss ich meinen Direktvermarkter oder meine Mieter vor der Installation eines Speichers informieren?
Ja, unbedingt. Bei der Direktvermarktung ist es eine vertragliche Pflicht, da sich die Einspeisemenge grundlegend ändert. Bei einem Mieterstromprojekt ist es ebenso essenziell, um die Abrechnung und die Lieferverträge korrekt anzupassen. Eine proaktive Kommunikation verhindert spätere Komplikationen.

Kann ich mit einem nachgerüsteten Speicher noch Geld durch den Stromverkauf verdienen?
Ja, aber in der Regel weniger. Bei der Direktvermarktung sinken die Einnahmen aus der Einspeisung, da Sie den wertvollen Solarstrom primär selbst nutzen. Im Gegenzug sparen Sie deutlich mehr Stromkosten. Die Gesamtwirtschaftlichkeit Ihrer Anlage verbessert sich in den meisten Fällen, da der Wert des selbst verbrauchten Stroms (ca. 30-40 Cent/kWh) deutlich höher ist als die Einnahmen aus dem Verkauf (ca. 5-10 Cent/kWh).

Wer ist für die Umsetzung des neuen Messkonzepts verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Die praktische Umsetzung übernimmt aber Ihr Elektroinstallateur oder Solarteur. Dieser muss das Konzept mit dem Netzbetreiber und gegebenenfalls mit Ihrem Direktvermarkter abstimmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt sind.

Lohnt sich die Speichernachrüstung in diesen Fällen finanziell?
Das hängt stark von Ihrem individuellen Stromverbrauchsprofil, den aktuellen Strombezugskosten und den Konditionen Ihrer bestehenden Verträge ab. Eine Faustregel besagt: Je höher die Differenz zwischen Ihrem Strombezugspreis und Ihren Einspeiseerlösen ist, desto mehr lohnt sich die Maximierung des Eigenverbrauchs durch einen Speicher.

Fazit: Planung und Kommunikation sind der Schlüssel zum Erfolg

Die Nachrüstung eines Stromspeichers bei einer bestehenden Direktvermarktungs- oder Mieterstromanlage ist ein sinnvoller Schritt zur Steigerung Ihrer Autarkie und zur Senkung Ihrer Energiekosten. Es ist aber kein einfaches Plug-and-Play-Vorhaben.

Der Erfolg hängt von einer sorgfältigen Planung, einer offenen Kommunikation mit allen Vertragspartnern und einer technisch einwandfreien Umsetzung des Messkonzepts ab. Wenn Sie diese Punkte beachten, verwandeln Sie Ihre Anlage von einem reinen Stromerzeuger zu einem intelligenten Energiemanager, der Ihnen langfristig Kosten spart und mehr Unabhängigkeit sichert.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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