Solarteur insolvent: Was passiert mit Ihrer Gewährleistung?

Ihre Photovoltaikanlage läuft seit Jahren einwandfrei, doch plötzlich zeigt der Wechselrichter eine Fehlermeldung. Ein Anruf bei Ihrem Installationsbetrieb soll Klärung bringen, doch Sie erreichen nur eine Mailbox: Die Firma existiert nicht mehr. Dieses Szenario verunsichert viele Anlagenbetreiber, aber auch bei einer Insolvenz des Solarteurs stehen Sie mit dem Problem nicht allein da. Unser Leitfaden erklärt, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.

Der Ernstfall: Wenn der Installationsbetrieb nicht mehr existiert

Die Solarbranche boomt, doch wie in jedem wachsenden Markt geben auch einige Unternehmen wieder auf. Eine Insolvenz des Partners, der Ihre Anlage installiert hat, ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Denn Ihre wertvollen Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicher sind in den meisten Fällen durch separate Herstellergarantien geschützt. Entscheidend ist, den Unterschied zwischen der Gewährleistung des Solarteurs und der Garantie der Hersteller zu kennen.

Gewährleistung vs. Garantie: Ein entscheidender Unterschied

Im Alltag werden diese Begriffe oft synonym verwendet, doch rechtlich besteht ein gravierender Unterschied. Er entscheidet darüber, wer Ihnen gegenüber in der Pflicht steht und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

Die gesetzliche Gewährleistung des Solarteurs

Die Gewährleistung (offiziell: Sachmängelhaftung) ist eine gesetzliche Pflicht des Unternehmens, das Ihnen die Anlage verkauft und installiert hat. Der Solarteur haftet dafür, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war und die vereinbarte Leistung erbringt.

  • Dauer: Die Installation einer PV-Anlage auf einem Dach gilt in der Regel als Werkvertrag an einem Bauwerk. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht dafür eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren vor. Bei reinen Kaufverträgen ohne Montage wären es nur zwei Jahre.
  • Das Problem im Insolvenzfall: Ihr Ansprechpartner für die Gewährleistung ist ausschließlich der Solarteur. Ist dieses Unternehmen jedoch insolvent und bereits aufgelöst, gibt es niemanden mehr, an den Sie Ihre Ansprüche richten können. Die Gewährleistung läuft somit ins Leere.
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Die freiwillige Garantie der Hersteller

Unabhängig von der Gewährleistung geben die Hersteller der einzelnen Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter eine freiwillige Garantie auf ihre Produkte. Diese Garantie ist ein separates Versprechen direkt vom Hersteller an Sie als Endkunden.

  • Produktgarantie: Sie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab. Typische Laufzeiten liegen bei Solarmodulen zwischen 12 und 25 Jahren, bei Wechselrichtern oft bei 5 bis 10 Jahren.
  • Leistungsgarantie: Speziell bei Solarmodulen garantiert der Hersteller, dass die Module über einen langen Zeitraum (meist 25 oder 30 Jahre) nicht unter einen bestimmten Wirkungsgrad fallen. Sie garantiert beispielsweise, dass ein Modul nach 25 Jahren noch mindestens 85 % seiner ursprünglichen Nennleistung erbringt.

Genau diese Herstellergarantien sind Ihr wichtigster Schutzschild, wenn der Solarteur nicht mehr greifbar ist.

Ihre Rechte im Insolvenzfall: Schritt für Schritt erklärt

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Installationsbetrieb insolvent ist, sollten Sie strukturiert vorgehen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Schritt 1: Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden

Sie können Ihre Forderungen aus der Gewährleistung formal beim zuständigen Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Damit werden Sie offiziell zu einem Gläubiger des Unternehmens.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Quote – also der prozentuale Anteil, den Gläubiger am Ende des Verfahrens zurückerhalten – oft sehr gering ist. Sie liegt häufig im niedrigen einstelligen Prozentbereich oder geht sogar gegen null. Dieser Schritt ist zwar Ihr gutes Recht, die Erwartungen sollten Sie aber realistisch halten.

Schritt 2: Herstellergarantien prüfen und geltend machen

Dieser Weg ist in der Praxis deutlich erfolgversprechender. Suchen Sie alle Unterlagen Ihrer Photovoltaikanlage zusammen. Besonders wichtig sind:

  • Rechnungen und das Übergabeprotokoll
  • Datenblätter der verbauten Module und des Wechselrichters
  • Die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller
  • Eine Abtretungserklärung: Seriöse Solarteure lassen sich vom Hersteller schriftlich bestätigen, dass die Garantieansprüche direkt auf Sie als Anlagenbetreiber übergehen, und händigen Ihnen dieses Dokument aus.

Mit diesen Unterlagen können Sie sich im Schadensfall direkt an den Hersteller des defekten Bauteils wenden.

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Mögliche Hürden bei der Abwicklung der Herstellergarantie

Auch mit einem direkten Garantieanspruch können in der Praxis Hürden auftreten. Viele Hersteller verlangen für die Prüfung eines Garantiefalls den Bericht eines zertifizierten Fachbetriebs. Sie benötigen also einen neuen Handwerker, der den Defekt offiziell bestätigt. Die Kosten für diese Diagnose und für den Austausch des Bauteils – also Arbeitszeit und Anfahrt – sind nicht immer von der Herstellergarantie abgedeckt. Ein genauer Blick in die Garantiebedingungen verrät Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen könnten.

Die Lösung in der Praxis: Einen neuen Partner finden

Sie stehen nicht allein da. Zahlreiche qualifizierte Fachbetriebe sind darauf spezialisiert, die Betreuung bestehender Anlagen zu übernehmen. Diese Unternehmen helfen auch dann weiter, wenn sie die Anlage nicht selbst installiert haben.

Ein neuer Servicepartner kann folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  • Fehlerdiagnose: Fachgerechte Überprüfung Ihrer Anlage, um die Ursache eines Problems zu finden.
  • Garantieabwicklung: Kommunikation mit dem Hersteller und Organisation des Austauschs im Garantiefall.
  • Reparaturen: Durchführung notwendiger Reparaturen, die nicht unter eine Garantie fallen.
  • Wartung: Regelmäßige Wartung Ihrer Anlage, um deren Langlebigkeit und Ertrag zu maximieren.

Wenn Sie einen neuen Partner für Ihre Anlage suchen, sollten Sie einen seriösen Solarteur wählen, der Erfahrung mit den Komponenten Ihrer Anlage hat.

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Tipps für die Vertragsgestaltung

Wenn Sie noch vor der Investition stehen, können Sie dieses Risiko minimieren. Eine sorgfältige Planung Ihrer PV-Anlage schließt auch die bewusste Auswahl des richtigen Partners ein.

  • Wählen Sie etablierte Betriebe: Entscheiden Sie sich für einen Solarteur, der bereits mehrere Jahre am Markt ist und positive Referenzen vorweisen kann.
  • Bestehen Sie auf Dokumentation: Lassen Sie sich im Kaufvertrag zusichern, dass Ihnen bei der Übergabe alle Garantiezertifikate und Datenblätter der Hersteller im Original ausgehändigt werden.
  • Fordern Sie eine Abtretungserklärung: Bitten Sie um eine schriftliche Abtretung der Garantieansprüche. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall direkt mit dem Hersteller verhandeln können.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der genaue Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers/Installateurs und bezieht sich auf Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe (Dauer: meist 5 Jahre). Die Garantie ist hingegen ein freiwilliges, oft längerfristiges Haltbarkeits- oder Leistungsversprechen des Herstellers direkt an Sie.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für eine PV-Anlage?

Da die Montage einer PV-Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt sie als Bauwerk. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt daher in der Regel fünf Jahre ab dem Datum der Abnahme.

Wer bezahlt den Austausch eines defekten Moduls im Garantiefall?

Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen ab. Viele Hersteller decken nur die reinen Materialkosten für das Ersatzmodul. Kosten für die Demontage, Montage, den Transport und die Fehlerdiagnose durch einen Fachbetrieb müssen Anlagenbetreiber hingegen oft selbst tragen.

Kann jeder Elektriker meine Anlage reparieren?

Für Arbeiten an einer PV-Anlage sollte immer ein qualifizierter Fachbetrieb mit Spezialisierung auf Solartechnik beauftragt werden. Dies sichert nicht nur die fachgerechte Ausführung, sondern ist oft auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen.

Lohnt es sich, meine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden?

Die Anmeldung ist zwar Ihr gutes Recht, verursacht aber Aufwand. Da die finanzielle Auszahlung am Ende eines Insolvenzverfahrens meist verschwindend gering ist, bleibt der praktische Nutzen oft begrenzt. Sich auf die Herstellergarantien zu konzentrieren, ist in der Regel zielführender.

Fazit: Kein Grund zur Panik, aber zur Vorbereitung

Die Insolvenz Ihres Solarteurs ist ein Ärgernis, aber in den meisten Fällen kein finanzieller Totalschaden. Die langfristigen Garantien der Komponentenhersteller bilden ein starkes Sicherheitsnetz, das den Wert Ihrer Investition schützt.

Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation. Bewahren Sie alle Rechnungen, Protokolle und vor allem die Garantiezertifikate sorgfältig auf. So sind Sie für den Ernstfall gewappnet und können Ihre Ansprüche auch dann durchsetzen, wenn es den ursprünglichen Installationsbetrieb nicht mehr gibt.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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