Home-Office mit Solarstrom: So gelingt die steuerliche Abrechnung

Immer mehr Menschen arbeiten im Home-Office und erzeugen zugleich mit der eigenen Photovoltaikanlage sauberen Strom. Da stellt sich natürlich die Frage: Lässt sich der Solarstrom, den Sie im häuslichen Arbeitszimmer beruflich verbrauchen, steuerlich geltend machen?
Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Allerdings erfordert der Weg dorthin eine saubere Abgrenzung und Dokumentation. Wir führen Sie durch die wichtigsten Regelungen und zeigen Ihnen, wie Sie das Finanzamt korrekt an Ihren Stromkosten beteiligen.
Die Grundlagen: Zwei Welten treffen aufeinander
Um die steuerliche Behandlung zu verstehen, muss man zwei Bereiche betrachten: das häusliche Arbeitszimmer und die Photovoltaikanlage. Seit den Gesetzesänderungen von 2023 gelten für beide neue, meist vorteilhaftere Regelungen.
Das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung
Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. In diesem Fall sind die Kosten (Miete, Nebenkosten, Strom etc.) anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Alternativ kann seit 2023 eine Tagespauschale angesetzt werden (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr). Die Pauschale ist zwar einfacher, doch der Abzug der tatsächlichen Kosten kann bei hohem Aufwand vorteilhafter sein – insbesondere, wenn teurer Strom verbraucht wird.
Die Photovoltaikanlage: Meistens steuerfrei
Für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen gab es eine erfreuliche Vereinfachung: Einnahmen aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, Sie müssen weder die Einspeisevergütung noch den Wert des selbst verbrauchten Stroms versteuern.
Diese Regelung macht die Anlage zu einem rein privaten Gut und entbindet Sie von vielen bürokratischen Pflichten. Hier liegt der Knackpunkt: Wie wird der Strom aus einer steuerlich privaten Anlage behandelt, wenn er für berufliche Zwecke wie das Home-Office genutzt wird?

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Ab 1.299,00 €Die entscheidende Frage: Private oder betriebliche Nutzung des Solarstroms?
Obwohl Ihre PV-Anlage als Ganzes steuerfrei und damit „privat“ behandelt wird, können Sie den für betriebliche Zwecke genutzten Strom dennoch als Betriebsausgabe ansetzen. Stellen Sie es sich so vor: Sie tätigen eine „Entnahme“ aus Ihrem Privatvermögen (dem erzeugten Solarstrom) für Ihr Unternehmen (Ihre Tätigkeit im Home-Office). Diese Entnahme hat einen Wert, den Sie steuerlich geltend machen können.
Was viele nicht wissen: Die Steuerbefreiung der Anlage schließt den Betriebsausgabenabzug für den beruflich genutzten Strom nicht aus.
Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Sie den Stromverbrauch des Arbeitszimmers glaubhaft ermitteln und bewerten, denn das Finanzamt fordert hierfür eine nachvollziehbare Methode.
Methoden zur Ermittlung des Stromverbrauchs im Arbeitszimmer
Die genaue Messung ist der Königsweg, doch in der Praxis reichen oft auch pauschale Ansätze. In der Regel erkennen die Finanzämter plausible und gut begründete Schätzungen an.
Methode 1: Exakte Messung mit einem Zwischenzähler
Die präziseste Methode ist die Installation eines separaten Stromzählers (auch Hutschienenzähler genannt) nur für das Arbeitszimmer. Dieser misst exakt, wie viele Kilowattstunden für Computer, Monitore, Drucker und Beleuchtung verbraucht werden.
- Vorteil: Die Werte sind unanfechtbar und liefern eine exakte Grundlage für die Abrechnung.
- Nachteil: Es entstehen einmalige Kosten für Anschaffung und Installation des Zählers durch einen Elektriker. Diese liegen typischerweise zwischen 150 und 300 Euro.
Methode 2: Plausible Schätzung anhand der Geräte
Diese Methode ist die gängigste und kommt ohne technischen Aufwand aus. Sie ermitteln den Verbrauch Ihrer Bürogeräte und erstellen eine nachvollziehbare Berechnung.
Praxisbeispiel: Stromverbrauch eines typischen Büroarbeitsplatzes
- Leistung der Geräte ermitteln: Schauen Sie auf die Typenschilder oder recherchieren Sie den typischen Verbrauch.
- PC + 2 Monitore: ca. 150 Watt
- LED-Beleuchtung: ca. 20 Watt
- Drucker (Standby), Router etc.: ca. 15 Watt
- Gesamtleistung: 185 Watt (oder 0,185 kW)
- Nutzungsstunden berechnen:
- Arbeitstage pro Jahr: ca. 220 Tage
- Tägliche Nutzungsdauer: 8 Stunden
- Gesamtnutzung: 220 Tage × 8 Stunden/Tag = 1.760 Stunden
- Jahresverbrauch kalkulieren:
- 0,185 kW × 1.760 h = 325,6 kWh pro Jahr
Dieser Wert dient als Grundlage für Ihre Betriebsausgaben. Führen Sie eine solche Liste für Ihre Steuerunterlagen, um die Schätzung bei Nachfragen belegen zu können. Eine gute Orientierung bieten auch die vielen Ressourcen zum Thema, wie man den eigenen Eigenverbrauch optimieren kann.
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9.999,00 €Methode 3: Anteilige Berechnung nach Wohnfläche
Hierbei setzen Sie den Stromverbrauch ins Verhältnis zur Wohnfläche. Beträgt die Fläche Ihres Arbeitszimmers beispielsweise 10 % der gesamten Wohnfläche, setzen Sie pauschal 10 % Ihrer Jahresstromkosten an.
- Vorteil: Sehr einfach zu berechnen.
- Nachteil: Diese Methode ist oft ungenau und wird vom Finanzamt am ehesten infrage gestellt, da der Stromverbrauch selten gleichmäßig über alle Räume verteilt ist. Ein Heimbüro verbraucht in der Regel mehr Strom pro Quadratmeter als ein Schlafzimmer.

Schritt-für-Schritt: So setzen Sie den Solarstrom steuerlich an
Haben Sie den Stromverbrauch Ihres Arbeitszimmers ermittelt, folgen die Bewertung in Euro und die Angabe in der Steuererklärung.
Schritt 1: Verbrauch ermitteln
Wählen Sie eine der oben genannten Methoden. Wir bleiben beim Praxisbeispiel mit einem geschätzten Verbrauch von 326 kWh.
Schritt 2: Stromkosten bewerten
Da Sie den Strom selbst erzeugt haben, müssen Sie ihm einen Wert zuweisen. Hierfür setzen Sie die fiktiven Kosten an, die Ihnen für den Bezug dieses Stroms aus dem Netz entstanden wären.
- Beispielrechnung:
- Ermittelter Verbrauch: 326 kWh
- Durchschnittlicher Strompreis Ihres Netzbetreibers: 35 Cent/kWh
- Anzusetzende Betriebsausgaben: 326 kWh × 0,35 €/kWh = 114,10 €
Diesen Betrag können Sie als Betriebsausgabe geltend machen, obwohl Sie das Geld nie ausgegeben haben, da der Strom vom eigenen Dach kam.
Schritt 3: In der Steuererklärung angeben
Als Selbstständiger oder Freiberufler tragen Sie diesen Betrag in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter „Raumkosten“ oder „sonstige Betriebsausgaben“ ein. Als Arbeitnehmer machen Sie ihn im Rahmen der Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend.
Sonderfall Umsatzsteuer: Was hat sich geändert?
Für die meisten privaten Anlagenbetreiber ist das Thema Umsatzsteuer deutlich einfacher geworden. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und deren Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz). Das bedeutet, Sie zahlen beim Kauf keine Mehrwertsteuer mehr und müssen sich in der Regel nicht mehr mit dem Finanzamt wegen der Vorsteuer auseinandersetzen.
Dadurch entfällt für die meisten Neuanlagen die frühere Notwendigkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ist damit für Privatpersonen so einfach wie nie zuvor. Auch das Thema, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage steuerlich absetzen können, hat durch diese Neuregelungen an Komplexität verloren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich für mein Home-Office einen eigenen Zähler installieren?
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Ein Zwischenzähler liefert zwar die genauesten Werte, aber eine plausible und dokumentierte Schätzung des Verbrauchs wird vom Finanzamt in den meisten Fällen akzeptiert.
Meine PV-Anlage ist einkommensteuerfrei. Kann ich die Stromkosten für das Büro trotzdem absetzen?
Ja, genau das ist der zentrale Punkt. Die Steuerbefreiung der Einnahmen aus der Anlage schließt den Abzug von Betriebsausgaben für den beruflich genutzten Stromanteil nicht aus. Sie behandeln den Strom wie eine Sachentnahme aus dem Privatvermögen.
Was ist, wenn ich mehr Solarstrom produziere, als ich im Home-Office verbrauche?
Das ist der Normalfall. Der überschüssige Strom wird entweder von anderen Geräten im Haushalt verbraucht oder gegen Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Dies hat keinen Einfluss auf die Berechnung des beruflich genutzten Anteils.
Gilt das Prinzip auch für ein Balkonkraftwerk?
Ja, absolut. Auch wenn ein Balkonkraftwerk eine kleinere Leistung hat, ist das Vorgehen identisch. Sie ermitteln den Verbrauch Ihres Arbeitsplatzes und bewerten diesen mit den fiktiven Strombezugskosten. Gerade hier kann eine pauschale Schätzung sinnvoll sein.

Fazit: Ein kleiner Aufwand, der sich lohnt
Die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom im Home-Office ist eine attraktive Möglichkeit, die eigene Steuerlast zu senken. Der administrative Aufwand ist überschaubar, vor allem wenn Sie auf eine plausible Schätzung des Verbrauchs setzen.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation Ihrer Berechnung, damit Sie bei Rückfragen des Finanzamts gewappnet sind. Die aktuellen steuerlichen Vereinfachungen für PV-Anlagen machen die Kombination aus Solarstrom und Heimarbeit finanziell noch reizvoller.
Auf Photovoltaik.info finden Sie weitere Leitfäden, die Ihnen helfen, die Vorteile einer PV-Anlage voll auszuschöpfen und die richtigen Entscheidungen für Ihre Situation zu treffen.



