Schlichtung und Mediation bei PV-Verträgen: So lösen Sie Streitigkeiten mit dem Solarteur ohne Gericht
Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert, die Sonne scheint – doch die versprochene Leistung bleibt aus oder es gab Probleme bei der Installation. Für Anlagenbetreiber ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden.
Wenn Gespräche mit dem Installationsbetrieb ins Leere laufen, scheint der Gang zum Gericht oft der einzige Ausweg. Doch es gibt effizientere, schnellere und nervenschonendere Alternativen: Schlichtungsverfahren und Mediation.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Konflikte mit Ihrem Solarteur konstruktiv und ohne teuren Rechtsstreit lösen können. Wir erklären die Unterschiede zwischen den Verfahren, erläutern die Bedeutung einer Schlichtungsklausel im Vertrag und geben Ihnen einen praktischen Leitfaden an die Hand.
Warum ein Gerichtsverfahren oft der falsche Weg ist
Ein Rechtsstreit ist meist der letzte Ausweg – und das aus gutem Grund. Die Nachteile wiegen schwer und werden anfangs oft unterschätzt:
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Hohe Kosten: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten können schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen. Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, bleiben Sie möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen. Studien zufolge können die Prozesskosten bei Bauthemen leicht 20 % der ursprünglichen Investitionssumme übersteigen.
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Lange Dauer: Ein Gerichtsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. In dieser Zeit ist Ihr Kapital gebunden und die Anlage arbeitet möglicherweise nicht wie geplant, was weitere finanzielle Einbußen bedeutet.
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Unsicherer Ausgang: ‚Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand‘, sagt ein Sprichwort. Der Ausgang ist oft ungewiss und hängt von vielen Faktoren ab, die Sie nicht kontrollieren können.
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Belastete Beziehung: Ein Gerichtsverfahren zerstört die Geschäftsbeziehung zum Installateur endgültig. Das kann bei späteren Gewährleistungs- oder Wartungsfragen zum Problem werden.
Dabei beruhen die meisten Unstimmigkeiten auf Missverständnissen oder Kommunikationsproblemen, die sich weit vor einer Eskalation klären ließen.
Die Alternativen: Mediation und Schlichtung verständlich erklärt
Statt auf Konfrontation zu gehen, bieten sich kooperative Verfahren an. Die beiden gängigsten sind die Mediation und das Schlichtungsverfahren. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, doch es gibt einen entscheidenden Unterschied.
Was ist eine Mediation? Das gemeinsam geführte Gespräch
Bei einer Mediation einigen sich beide Konfliktparteien auf einen neutralen Dritten, den Mediator. Seine Aufgabe ist es nicht, ein Urteil zu fällen, sondern das Gespräch so zu moderieren, dass die Parteien selbst eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Der Mediator hilft, die Interessen hinter den Positionen zu erkennen und eine Win-win-Situation zu schaffen.
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Vorteil: Die Lösung wird von beiden Seiten getragen und ist daher besonders nachhaltig. Das Verfahren ist absolut vertraulich.
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Praxisbeispiel: Ein Hausbesitzer ist unzufrieden, weil die Solarmodule anders angeordnet wurden als im Plan besprochen, was zu einer leichten Verschattung am Nachmittag führt. Der Solarteur argumentiert, die geänderte Anordnung sei aus statischen Gründen notwendig gewesen. In der Mediation wird klar, dass es dem Kunden primär um den maximalen Ertrag geht. Die Parteien einigen sich: Der Installateur rüstet auf eigene Kosten zwei Leistungsoptimierer nach, und im Gegenzug wird die volle Rechnungssumme beglichen.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 4.099,00 €3.899,00 €Aktueller Preis ist: 3.899,00 €.Was ist ein Schlichtungsverfahren? Der neutrale Lösungsvorschlag
Auch bei der Schlichtung wird ein neutraler Dritter, der Schlichter, eingeschaltet. Anders als der Mediator erarbeitet er nach Anhörung beider Seiten jedoch einen eigenen, konkreten Lösungsvorschlag – den sogenannten Schlichterspruch.
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Vorteil: Das Verfahren ist stark strukturiert und führt zu einem klaren Ergebnisvorschlag. Oft sind Schlichter Fachexperten (z. B. Ingenieure oder Handwerksmeister), die den Sachverhalt technisch fundiert bewerten können.
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Wichtig: Der Schlichterspruch ist in der Regel nicht rechtlich bindend, es sei denn, beide Parteien stimmen ihm vorher oder nachher schriftlich zu. Er hat jedoch eine hohe moralische Autorität und dient oft als Grundlage für eine endgültige Einigung.
Der Schlüssel liegt im Vertrag: Die Schlichtungsklausel
Der beste Weg, um sich für den Konfliktfall abzusichern, ist eine Schlichtungsklausel im Vertrag mit dem Solarteur. Diese Klausel legt fest, dass beide Parteien im Streitfall zunächst über ein außergerichtliches Verfahren eine Einigung erzielen müssen, bevor sie Klage erheben können.
Die Erfahrung zeigt, dass seriöse Handwerksbetriebe einer solchen Klausel offen gegenüberstehen, da auch sie kein Interesse an langwierigen Gerichtsverfahren haben. Eine Weigerung des Betriebs, eine solche Klausel aufzunehmen, kann ein Warnsignal sein.
Die Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit ist immer ein klar formulierter Vertrag. Ein gut ausgearbeiteter PV-Anlage Vertrag: Worauf Sie achten müssen kann viele potenzielle Streitpunkte bereits im Vorfeld ausräumen.
An wen können Sie sich wenden? Anerkannte Schlichtungsstellen
Wenn Ihr Vertrag eine Schlichtungsklausel enthält, ist dort oft bereits eine konkrete Stelle benannt. Falls nicht, gibt es mehrere Anlaufstellen:
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Clearingstelle EEG-KWG: Diese von der Bundesregierung eingerichtete Stelle ist hochspezialisiert auf Streitigkeiten rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Typische Fälle sind Konflikte mit dem Netzbetreiber über den Netzanschluss oder die Höhe der Einspeisevergütung.
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Handwerkskammern (HWK): Nahezu jede Handwerkskammer bietet eine eigene Schlichtungs- oder Vermittlungsstelle an. Sie ist die richtige Adresse für Konflikte mit Mitgliedsbetrieben über die Qualität der handwerklichen Ausführung.
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Industrie- und Handelskammern (IHK): Auch die IHKs bieten Mediations- und Schlichtungsverfahren an.
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Verbraucherzentralen: Sie bieten oft eine erste Rechtsberatung und führen in manchen Bundesländern ebenfalls Schlichtungsverfahren durch.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor: Ein praktischer Leitfaden
Sollte es zu einem Konflikt kommen, bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor.
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Suchen Sie das direkte Gespräch: Kontaktieren Sie den Geschäftsführer des Betriebs telefonisch oder persönlich. Schildern Sie den Mangel sachlich und ohne Vorwürfe. Oft lassen sich Missverständnisse auf diesem Weg schnell ausräumen.
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Formulieren Sie eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung: Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, fassen Sie Ihre Beschwerde schriftlich zusammen und senden diese als Mängelrüge per Einschreiben. Beschreiben Sie den Mangel präzise, fügen Sie Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung (üblicherweise 14 Tage).
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Schlagen Sie eine außergerichtliche Einigung vor: Verstreicht auch diese Frist ergebnislos, schlagen Sie schriftlich ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren vor. Verweisen Sie auf die Klausel in Ihrem Vertrag oder schlagen Sie eine neutrale Stelle (z. B. die zuständige Handwerkskammer) vor.
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Leiten Sie das Verfahren ein: Zeigt sich der Betrieb kooperativ, können Sie gemeinsam das Verfahren bei der vereinbarten Stelle einleiten.
Um Probleme von vornherein zu minimieren, ist die Auswahl des Installateurs entscheidend. Achten Sie auf Referenzen, Zertifizierungen und eine transparente Kommunikation. Lesen Sie hier, woran Sie einen seriösen Solarteur erkennen.
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Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Die Kosten sind deutlich geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Sie variieren je nach Stelle und Streitwert, liegen aber oft in einem Rahmen von 200 bis 1.000 Euro. Meist teilen sich beide Parteien die Kosten. Eine Erstberatung bei Verbraucherzentralen ist häufig sogar kostenlos.
Ist der Schlichterspruch bindend?
In den meisten Fällen ist er nicht automatisch bindend. Er wird jedoch bindend, wenn beide Parteien ihn schriftlich anerkennen. Seine hohe fachliche Autorität führt aber oft dazu, dass er auch ohne formale Anerkennung als Lösung akzeptiert wird.
Wie lange dauert eine Mediation oder Schlichtung?
Während Gerichtsverfahren Jahre dauern können, sind außergerichtliche Verfahren meist innerhalb weniger Wochen oder Monate abgeschlossen. Oft genügen bereits ein bis zwei Termine.
Kann ich auch ohne Schlichtungsklausel im Vertrag eine Schlichtung anstreben?
Ja. Eine Schlichtung ist immer möglich, wenn beide Seiten freiwillig zustimmen. Auch wenn es keine vertragliche Pflicht gibt, sind viele Betriebe zu diesem Schritt bereit, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
Wann sollte ich doch einen Anwalt einschalten?
Wenn sich der Konfliktpartner komplett verweigert, die Forderung sehr hoch ist oder komplexe Rechtsfragen im Raum stehen, ist die Beratung durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt ratsam. Dieser kann Sie auch im Schlichtungsverfahren vertreten und Ihre Position stärken.
Fazit: Konflikte fair und effizient lösen
Streitigkeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage sind ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Statt den langen und teuren Weg über die Gerichte zu gehen, bieten Mediation und Schlichtung eine schnelle, kostengünstige und konstruktive Alternative.
Der wichtigste Schritt ist die Prävention: Ein detaillierter Vertrag mit einer Schlichtungsklausel und die Wahl eines vertrauenswürdigen Partners sind die beste Versicherung gegen spätere Probleme. Bei Photovoltaik.info legen wir Wert auf transparente Informationen, damit Sie von Anfang an die richtigen Entscheidungen für Ihr Solarprojekt treffen.
Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder planen gerade Ihre Anlage? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Weitere praxisnahe Informationen rund um Ihr Solarprojekt finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.



