Rückbau und Auflösung von Mieterstromprojekten: Was passiert, wenn das Modell beendet wird?

Ein Mieterstromprojekt ist eine langfristige Investition in die Zukunft einer Immobilie und die Energieversorgung ihrer Bewohner. Doch was geschieht, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern und ein solches Projekt beendet werden muss? Obwohl dies nur selten vorkommt, gibt ein klares Verständnis des Auflösungsprozesses Eigentümern und Betreibern Sicherheit. Erfahren Sie hier, welche vertraglichen, technischen und organisatorischen Schritte bei der Beendigung eines Mieterstrommodells notwendig sind.
Warum werden Mieterstromprojekte überhaupt beendet?
Mieterstromprojekte sind auf eine lange Laufzeit ausgelegt – meist auf 20 Jahre oder mehr, parallel zur Lebensdauer der Photovoltaikanlage. Dennoch kann eine vorzeitige oder planmäßige Beendigung aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Die Praxis zeigt, dass die meisten Projekte wie geplant auslaufen; vorzeitige Auflösungen sind die Ausnahme.
Die häufigsten Gründe im Überblick:
- Planmäßiges Vertragsende: Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, oft an die EEG-Förderung gekoppelt, ist abgelaufen.
- Verkauf der Immobilie: Der neue Eigentümer möchte das Mieterstrommodell nicht weiterführen. Dies ist einer der häufigsten Gründe für eine vorzeitige Beendigung.
- Wirtschaftliche Unrentabilität: In seltenen Fällen rechnet sich der Betrieb durch gestiegene Kosten oder regulatorische Änderungen nicht mehr.
- Umfassende Sanierung des Gebäudes: Steht eine komplette Dachsanierung an, kann die vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung der PV-Anlage und damit des Mieterstromprojekts erforderlich sein.
- Technische Defekte: Ein schwerwiegender, irreparabler Schaden an der Photovoltaikanlage kann das Ende des Projekts bedeuten.
Ein typisches Szenario ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses nach 12 Jahren Laufzeit eines Mieterstromprojekts. Der neue Eigentümer möchte die Verwaltung vereinfachen und entscheidet sich gegen die Fortführung des Modells. In einem solchen Fall muss der Rückbauprozess eingeleitet werden.
Der rechtliche Rahmen: Verträge kündigen und Pflichten erfüllen
Die Auflösung eines Mieterstromprojekts ist vor allem ein administrativer Prozess. Dabei müssen mehrere Vertragsverhältnisse ordnungsgemäß beendet werden – eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Die Mieterstromverträge mit den Bewohnern
Die Verträge mit den Mietern sind das Kernstück des Modells. Gemäß dem Mieterstromgesetz haben Mieter besondere Rechte: Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als bei einem normalen Stromvertrag. Das bedeutet:
- Kündigungsfristen: Mieter können ihren Mieterstromvertrag in der Regel mit einer kurzen Frist kündigen. Bei einer Beendigung des gesamten Projekts durch den Betreiber müssen die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden.
- Informationspflicht: Sie müssen Ihre Mieter frühzeitig und transparent über die bevorstehende Beendigung des Mieterstromangebots informieren. Geben Sie ein klares Enddatum an und weisen Sie darauf hin, dass sich jeder Mieter einen neuen Stromversorger suchen muss.
- Sicherstellung der Versorgung: Die Stromversorgung muss jederzeit gewährleistet sein. Nach Ende des Mieterstromvertrags fällt der Mieter automatisch in die Grundversorgung des lokalen Energieversorgers, sofern er nicht selbst einen neuen Anbieter wählt.
Eine proaktive Kommunikation ist erfahrungsgemäß entscheidend, um Verunsicherung bei den Mietern zu vermeiden. Eine Ankündigung drei bis sechs Monate vor der Umstellung hat sich in der Praxis bewährt.
Abstimmung mit dem Netzbetreiber
Der Netzbetreiber muss über die Auflösung des Mieterstrommodells informiert werden, da sich die Mess- und Abrechnungsstruktur ändert. Die sogenannte „Kundenanlage“, die das Mieterstromprojekt darstellt, wird aufgelöst. Die einzelnen Wohnungen werden dann wieder als separate, netzseitige Abnahmestellen geführt. Klären Sie daher die technischen und administrativen Anforderungen frühzeitig mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Der technische Rückbau: Von der Zählerumstellung bis zur Anlage
Der größte technische Aufwand bei der Auflösung eines Mieterstromprojekts liegt in der Regel nicht im Abbau der Photovoltaikanlage selbst, sondern in der Anpassung der Zählerinfrastruktur im Gebäude.
Die Umstellung des Zählerkonzepts
Das Herzstück jedes Mieterstromprojekts ist ein spezifisches Zählerkonzept. Üblicherweise misst ein zentraler Erzeugungszähler den gesamten Solarstrom, während die einzelnen Wohnungszähler den Verbrauch erfassen. Bei der Auflösung muss diese Struktur zurückgebaut werden.
Typischer Ablauf der Zählerumstellung:
- Beauftragung eines Elektrikers: Die Arbeiten an der Zähleranlage dürfen nur von einem zertifizierten Elektroinstallateur durchgeführt werden.
- Demontage der Mieterstromzähler: Die bisherigen Zähler, die den Mieterstrom erfasst haben, werden entfernt.
- Installation von Netzbezugszählern: Jede Wohnung erhält wieder einen eigenen, geeichten Zähler, der direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist und den gesamten Strombezug aus dem Netz misst.
- Anmeldung und Abnahme: Der Elektriker meldet die geänderte Installation beim Netzbetreiber an, der die neuen Zählerplätze in der Regel abnimmt und verplombt.
Die Kosten für den Zählerumbau sind der größte Posten. Rechnen Sie je nach Komplexität der Anlage und Anzahl der Wohneinheiten mit 250 bis 600 Euro pro Zählerplatz.
Was geschieht mit der Photovoltaikanlage?
Die Beendigung des Mieterstrommodells bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Photovoltaikanlage. Meistens bleibt sie auf dem Dach und kann für andere Zwecke weitergenutzt werden.
- Option 1: Weiterbetrieb für Allgemeinstrom: Der erzeugte Solarstrom kann weiterhin für den Allgemeinstrom des Gebäudes (z. B. Treppenhausbeleuchtung, Aufzug) genutzt werden. Dies senkt die Nebenkosten für alle Bewohner.
- Option 2: Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Dies ist eine administrativ einfache und oft gewählte Lösung, wenn die Photovoltaikanlage von Anfang an flexibel geplant wurde.
- Option 3: Kompletter Rückbau: Ein vollständiger Abbau der Anlage ist nur selten sinnvoll. Dies geschieht meist nur, wenn die Anlage sehr alt ist, schwere Defekte aufweist oder eine umfassende Dachsanierung ansteht, die den Abbau der Module erfordert. Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung einer typischen 15-kWp-Anlage liegen bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro.
Viele Betreiber, die vor dieser Entscheidung stehen, wählen die Volleinspeisung. Diese Option generiert weiterhin Einnahmen und erfordert nach der Umstellung den geringsten administrativen Aufwand.
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12.999,00 €FAQ – Häufige Fragen zur Auflösung von Mieterstromprojekten
Muss ich die Photovoltaikanlage nach Ende des Mieterstromprojekts abbauen?
Nein, in den meisten Fällen nicht. Die Anlage kann in der Regel für die Volleinspeisung oder zur Deckung des Allgemeinstrombedarfs weiterbetrieben werden. Ein Abbau ist nur bei technischen Defekten oder größeren Baumaßnahmen am Dach notwendig.
Was passiert mit meinem Vertrag als Mieter, wenn das Projekt endet?
Ihr Mieterstromvertrag wird fristgerecht gekündigt. Sie müssen sich einen neuen Stromanbieter suchen. Tun Sie dies nicht, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung des lokalen Stadtwerks. Ihre Stromversorgung ist also zu jedem Zeitpunkt gesichert.
Wer trägt die Kosten für den Umbau der Zähler?
Die Kosten für den technischen Rückbau, insbesondere die Umstellung der Zähler, trägt in der Regel der Betreiber des Mieterstromprojekts, also der Vermieter oder der beauftragte Dienstleister.
Kann der neue Eigentümer meines Hauses das Projekt einfach kündigen?
Der neue Eigentümer tritt in die bestehenden Verträge ein. Er kann das Projekt jedoch unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen beenden. Eine sorgfältige Prüfung der Verträge beim Immobilienkauf ist daher unerlässlich.
Fazit: Gute Planung macht die Auflösung zu einem beherrschbaren Prozess
Die Beendigung eines Mieterstromprojekts ist ein seltener, aber wichtiger Prozess. Auch wenn die Auflösung auf den ersten Blick komplex erscheint, lässt sie sich mit guter Vorbereitung und der Unterstützung von Fachleuten wie Elektrikern und Netzbetreibern reibungslos bewältigen.
Entscheidend für den Erfolg sind eine rechtzeitige Planung und eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Mietern. Die Photovoltaikanlage selbst bleibt in den meisten Fällen ein wertvoller Bestandteil der Immobilie und kann auch nach dem Ende des Mieterstrommodells weiterhin saubere Energie produzieren und Kosten senken.
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