Reparatur nach Sturmschaden: Wann der Austausch von Modulen die EEG-Vergütung gefährdet

Ein schweres Unwetter ist über Ihr Dach hinweggezogen und hat Spuren hinterlassen: Mehrere Solarmodule Ihrer Photovoltaikanlage sind durch Hagel oder umherfliegende Äste beschädigt. Der erste Gedanke gilt der Versicherung, die den Schaden hoffentlich unkompliziert reguliert. Doch gerade für Betreiber älterer PV-Anlagen lauert hier eine oft übersehene Gefahr: Ein unsachgemäßer Austausch der defekten Module kann zum Verlust Ihrer wertvollen, über Jahre garantierten EEG-Einspeisevergütung führen.

Dieser Beitrag erklärt die kritische Abgrenzung zwischen einer einfachen Instandsetzung und einem Austausch, der rechtlich als „Neubau“ gewertet wird, und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren hohen Vergütungsanspruch auch nach einem Versicherungsschaden sichern.

Das Kernproblem: Reparatur oder Neubau? Ein Unterschied von Tausenden von Euro

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die rechtliche Grundlage für Ihre Einspeisevergütung. Es unterscheidet streng zwischen der Reparatur einer bestehenden Anlage (Instandsetzung) und der Errichtung einer Neuanlage. Diese Unterscheidung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen:

  • Instandsetzung: Ihre Anlage behält ihren „Bestandsschutz“. Sie erhalten weiterhin die ursprünglich vereinbarte, hohe Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit.
  • Neuanlage: Ihre Anlage wird so behandelt, als wäre sie heute neu in Betrieb genommen worden. Sie erhalten nur noch die aktuell gültige, deutlich niedrigere Vergütung.

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Tragweite:
Angenommen, Sie betreiben eine 10-kWp-Anlage aus dem Jahr 2010. Ihre Einspeisevergütung liegt bei stattlichen 39,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einer jährlichen Erzeugung von 9.500 kWh entspricht das Einnahmen von über 3.700 €. Würde der Austausch einiger Module fälschlicherweise als Neuanlage eingestuft, fiele die Vergütung auf den heutigen Satz von circa 8 Cent/kWh. Ihre jährlichen Einnahmen würden auf rund 760 € schrumpfen – ein jährlicher Verlust von fast 3.000 €.

Wann gilt der Austausch von Modulen als Instandsetzung?

Damit Ihr Vergütungsanspruch erhalten bleibt, muss der Austausch der Module die Kriterien einer Instandsetzung im Sinne des EEG (§ 3 Nr. 30) erfüllen. Die Erfahrung aus vielen Kundenfällen zeigt, dass zwei Punkte entscheidend sind:

  1. Gleicher Standort: Die Reparatur oder der Austausch muss am selben Ort erfolgen. Die Module dürfen also nicht auf einem anderen Gebäude oder einer anderen Freifläche montiert werden.
  2. Keine Erhöhung der installierten Leistung: Dies ist der kritischste Punkt. Die Gesamtleistung Ihrer Anlage, gemessen in Kilowattpeak (kWp), darf nach dem Austausch der Module nicht höher sein als vorher.

Genau hier liegt die technische Herausforderung: Defekte Module einer 10 oder 15 Jahre alten Anlage sind heute oft nicht mehr als Neuware verfügbar. Moderne Solarmodule sind bei gleicher Fläche deutlich leistungsstärker. Ersetzen Sie beispielsweise ein altes 250-Wp-Modul durch ein neues 400-Wp-Modul, erhöht sich die Anlagenleistung – und Ihr Vergütungsanspruch ist in Gefahr. Ein qualifizierter Installateur muss daher Ersatzmodule mit identischer oder sehr ähnlicher Leistung finden oder die neue Modulbelegung so planen, dass die ursprüngliche Gesamt-kWp-Zahl nicht überschritten wird.

Die Falle: Wann aus der Reparatur eine Neuanlage wird

Ihr Reparaturvorhaben wird rechtlich zu einer Neuanlage, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Dadurch verliert die Anlage ihren Bestandsschutz, und Sie haben nur noch Anspruch auf die aktuelle, niedrige EEG-Vergütung.

Folgende Szenarien führen zur Einstufung als Neuanlage:

  • Leistungserhöhung: Der Austausch defekter Module führt zu einer Erhöhung der installierten Gesamtleistung (kWp) der Anlage.
  • Vollständiger Austausch: Laut EEG liegt ein Neubau vor, wenn sowohl alle Module als auch die gesamte Unterkonstruktion ersetzt werden. Der alleinige Austausch aller Module bei Beibehaltung des Montagesystems gilt in der Regel noch als Instandsetzung.
  • Standortwechsel: Die Anlage wird an einem anderen Ort wiederaufgebaut.

Die Erfahrung zeigt, dass die Netzbetreiber vor allem auf die Einhaltung der installierten Leistung achten. Eine transparente Kommunikation und saubere Dokumentation sind dabei unerlässlich.

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Absicherung und Dokumentation: So schützen Sie Ihren Vergütungsanspruch

Um nach einem Sturmschaden auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie systematisch vorgehen. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation sind Ihr bester Schutz gegen eine nachteilige Neuklassifizierung Ihrer Anlage.

Schritte vor der Reparatur:

  1. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die beschädigten Module und die gesamte Anlage ausführlich. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses.
  2. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Photovoltaik-Versicherung und holen Sie die Deckungszusage ein.
  3. Fachbetrieb beauftragen: Holen Sie ein schriftliches Angebot von einem qualifizierten Installateur ein. Bestehen Sie auf dem Vermerk, dass die Reparatur „leistungsgleich“ erfolgt und die ursprüngliche kWp-Zahl nicht überschreitet.

Schritte während und nach der Reparatur:

  1. Datenblätter sichern: Bewahren Sie die technischen Datenblätter sowohl der ausgebauten alten als auch der neu installierten Module auf.
  2. Netzbetreiber informieren: Informieren Sie Ihren Netzbetreiber schriftlich über die durchgeführte Instandsetzung. Legen Sie eine Kopie der Rechnung und der Datenblätter bei, um die leistungsgleiche Reparatur nachzuweisen.

Viele Betreiber unterschätzen diesen letzten Schritt. Eine proaktive und transparente Information des Netzbetreibers beugt späteren Nachfragen und potenziellen Problemen wirksam vor.

Häufige Fragen (FAQ) zur Reparatur von PV-Anlagen

Was ist, wenn meine alten Module nicht mehr erhältlich sind?
Das ist ein sehr häufiges Szenario. Ein guter Fachbetrieb wird versuchen, auf dem Gebrauchtmarkt oder bei spezialisierten Händlern passende Ersatzmodule zu finden. Alternativ kann er eine Lösung planen, bei der weniger, aber etwas stärkere Module so kombiniert werden, dass die Gesamtleistung der Anlage exakt gleich bleibt.

Zählt der Austausch des Wechselrichters auch als Neuanlage?
Nein. Der Wechselrichter ist ein Verschleißteil. Sein Austausch im Falle eines Defekts gilt als reguläre Instandhaltungsmaßnahme und hat keinen Einfluss auf Ihren Vergütungsanspruch. Die Regelungen des EEG beziehen sich hier primär auf die Generatoreinheit, also die Solarmodule.

Darf ich die Anlage bei der Reparatur gleichzeitig erweitern?
Hiervon ist dringend abzuraten, wenn Sie den Vergütungsanspruch für die Bestandsanlage erhalten wollen. Eine Erweiterung sollte immer als separates Projekt behandelt werden. Die neuen Module bilden dann eine eigene, neue Anlage mit einem eigenen Zähler und der aktuell gültigen Einspeisevergütung. Eine Vermischung kann dazu führen, dass die gesamte Anlage neu bewertet wird.

Wer entscheidet letztendlich, ob es eine Reparatur oder ein Neubau ist?
Die erste Einschätzung trifft Ihr Netzbetreiber, an den Sie die Fertigstellungsmeldung senden. Er prüft, ob die Kriterien für eine Instandsetzung erfüllt sind. Bei Unstimmigkeiten oder Streitfällen ist die Clearingstelle EEG | KWKG die offizielle Instanz zur Klärung solcher Fragen. Ihre Empfehlungen sind für die Branche richtungsweisend.

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Fazit: Vorausschauend handeln und hohe Vergütung sichern

Ein Sturmschaden an der Photovoltaikanlage ist ärgerlich, muss aber nicht zu einem finanziellen Fiasko führen. Entscheidend für den Erhalt Ihrer hohen EEG-Einspeisevergütung ist die genaue Unterscheidung zwischen einer Instandsetzung und einer Neuanlage.

Achten Sie bei jeder Reparatur penibel darauf, dass die installierte Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht erhöht wird. Eine saubere Dokumentation und eine transparente Kommunikation mit Ihrem Installateur und dem Netzbetreiber sind dabei unerlässlich. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage auch nach dem Austausch von Modulen weiterhin die Einnahmen erwirtschaftet, mit denen Sie ursprünglich geplant haben.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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