Redispatch 2.0 für Kleinanlagenbetreiber: Was Sie wissen müssen

Stellen Sie sich einen sonnigen Tag vor: Ihre Photovoltaikanlage läuft auf Hochtouren und speist wertvollen Solarstrom ins Netz ein. Doch plötzlich wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage reduziert, obwohl die Sonne weiterhin scheint. Der Grund dafür ist meist kein technischer Defekt, sondern ein gezielter Eingriff des Netzbetreibers – bekannt als Redispatch 2.0. Dieser Mechanismus ist entscheidend für die Stabilität unseres Stromnetzes und betrifft seit seiner Einführung auch Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen. Wir erklären, was sich hinter dem Begriff verbirgt, wer davon betroffen ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.
Was ist Redispatch 2.0 und warum betrifft es auch Sie?
Um die Energiewende zu meistern, benötigen wir ein stabiles Stromnetz. Früher wurde die Stromerzeugung von wenigen großen Kraftwerken gesteuert, die sich je nach Bedarf hoch- oder herunterfahren ließen. Heute speisen Millionen dezentraler Anlagen – wie Ihre Photovoltaikanlage – Strom ins Netz ein. Eine positive Entwicklung, die aber auch neue Herausforderungen mit sich bringt. An sehr sonnigen und windigen Tagen kann es regional zu einer Überproduktion von Strom kommen, die das Netz überlastet. Man spricht hier von einem „Netzengpass“.
Hier kommt Redispatch 2.0 ins Spiel. Der Begriff leitet sich vom englischen „dispatch“ (Einsatz) ab und bedeutet so viel wie eine „Neuplanung des Kraftwerkseinsatzes“. Um solche Engpässe zu vermeiden, greift der Netzbetreiber präventiv ein: Er weist Kraftwerke in einer Region mit Stromüberschuss an, ihre Leistung zu drosseln, während Kraftwerke in einer Region mit Strombedarf ihre Produktion erhöhen.
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt „Redispatch 2.0“, das auf dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) basiert. Die große Neuerung: Nun werden nicht mehr nur Großkraftwerke über 10 MW in dieses Netzmanagement einbezogen, sondern prinzipiell alle Erzeugungsanlagen ab 100 kWp sowie fernsteuerbare Anlagen ab 7 kWp. So sind auch viele private Photovoltaikanlagen Teil dieses Systems geworden und tragen gemeinschaftlich zur Stabilität des Stromnetzes bei.
Welche Photovoltaikanlagen sind vom Redispatch 2.0 betroffen?
Ob Ihre Anlage unter die Regelungen des Redispatch 2.0 fällt, hängt von ihrer Leistung und dem Datum der Inbetriebnahme ab. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar gestaffelt:
- Anlagen über 100 kWp: Diese Anlagen sind uneingeschränkt am Redispatch 2.0 beteiligt. Sie müssen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein.
- Anlagen zwischen 25 kWp und 100 kWp: Auch diese Anlagengröße unterliegt der Redispatch-Pflicht und muss fernsteuerbar sein.
- Anlagen zwischen 7 kWp und 25 kWp: Hier wird es interessant für viele Eigenheimbesitzer. Wenn Ihre Anlage in diesem Leistungsbereich liegt und über ein intelligentes Messsystem (iMSys) verfügt, kann sie ebenfalls vom Netzbetreiber für Redispatch-Maßnahmen herangezogen werden.
- Anlagen unter 7 kWp: Kleinere Anlagen, wie sie auf vielen Einfamilienhäusern zu finden sind, sind in der Regel nicht direkt vom Redispatch 2.0 betroffen, es sei denn, sie sind freiwillig mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Viele Bestandsanlagen, die früher unter das sogenannte Einspeisemanagement (§ 14 EEG) fielen, wurden inzwischen in das System des Redispatch 2.0 überführt.
Die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit: Was bedeutet das für Sie?
Die wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme am Redispatch ist die „Fernsteuerbarkeit“ Ihrer Anlage. Das bedeutet, der Netzbetreiber muss technisch in der Lage sein, die Einspeiseleistung Ihres Wechselrichters aus der Ferne zu reduzieren. In der Praxis geschieht dies meist über eine Steuereinheit, die vom Netzbetreiber installiert wird, beispielsweise einen Funkrundsteuerempfänger.
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Ab 1.299,00 €Ein konkretes Praxisbeispiel:
An einem sonnigen Sonntagmittag erzeugen alle PV-Anlagen in Ihrer Nachbarschaft maximalen Strom. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch in den nahegelegenen Gewerbebetrieben sehr niedrig. Es droht eine Überlastung des lokalen Stromnetzes. Der Netzbetreiber sendet nun ein Signal an die steuerbaren Anlagen in der Region und drosselt deren Einspeiseleistung vorübergehend von 100 % auf beispielsweise 60 %. Sobald sich die Netzsituation entspannt, wird die Drosselung wieder aufgehoben. Wichtig für Sie: Ihr Eigenverbrauch ist von dieser Maßnahme nicht betroffen – Sie können den erzeugten Solarstrom also weiterhin uneingeschränkt im eigenen Haushalt nutzen.
Bekommen Sie eine Entschädigung für abgeregelten Strom?
Eine der häufigsten Fragen von Anlagenbetreibern ist, ob sie für den entgangenen Stromertrag entschädigt werden. Die Antwort ist ein klares Ja. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass Betreiber für die durch eine Redispatch-Maßnahme entgangenen Einnahmen vollständig entschädigt werden müssen. Sie werden finanziell also so gestellt, als hätte die Abregelung nie stattgefunden.
Die Berechnung der Entschädigung erfolgt in der Regel nach zwei Modellen:
- Pauschalabrechnung: Dies ist das gängigste Verfahren für Kleinanlagen. Der Netzbetreiber ermittelt auf Basis von standortbezogenen Wetterdaten oder den Werten vergleichbarer Anlagen, wie viel Strom Ihre Anlage ohne die Drosselung eingespeist hätte. Die entgangene Vergütung wird Ihnen dann gutgeschrieben.
- Spitzabrechnung: Bei diesem detaillierten Verfahren wird der genaue Ausfall nachgewiesen. Es kommt jedoch meist nur bei größeren Anlagen zum Einsatz.
Für die Betreiber von Kleinanlagen läuft die Abwicklung erfahrungsgemäß unkompliziert und automatisiert über den Netzbetreiber. Sie müssen in der Regel nicht selbst aktiv werden.
So läuft der Redispatch-Prozess in der Praxis ab
Auch wenn der Prozess komplex klingt, läuft er für Sie als Betreiber im Hintergrund weitgehend automatisch ab. Die zentralen Schritte sind:
- Prognose: Die Netzbetreiber erstellen kontinuierlich Prognosen über die erwartete Stromerzeugung und den Verbrauch in ihrem Netzgebiet.
- Identifizierung von Engpässen: Zeigen die Prognosen einen wahrscheinlichen Netzengpass, wird eine Redispatch-Maßnahme geplant.
- Anforderung und Ausführung: Der Netzbetreiber identifiziert die geeigneten Anlagen und sendet ein Steuersignal zur Reduzierung der Einspeiseleistung.
- Entschädigung: Nach der Maßnahme wird der Ausfall ermittelt und die finanzielle Entschädigung für den betroffenen Anlagenbetreiber berechnet und ausgezahlt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Redispatch 2.0
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12.999,00 €Muss ich als Betreiber einer 5-kWp-Anlage etwas tun?
In der Regel nicht. Anlagen unter 7 kWp sind von den Redispatch-Pflichten ausgenommen, solange sie nicht freiwillig über ein intelligentes Messsystem verfügen. Die meisten Betreiber von typischen Eigenheim-Anlagen müssen also nicht aktiv werden.
Was ist der Unterschied zwischen Redispatch und dem alten Einspeisemanagement (EinsMan)?
Das frühere Einspeisemanagement war eine reaktive Maßnahme, die erst bei einem bereits bestehenden Netzengpass griff. Redispatch 2.0 ist hingegen ein vorausschauender, präventiver Prozess. Engpässe werden damit im Voraus erkannt und verhindert, bevor sie überhaupt entstehen. Redispatch 2.0 hat das Einspeisemanagement vollständig abgelöst.
Kann meine Anlage komplett abgeschaltet werden?
Theoretisch ist eine Reduzierung auf 0 % der Einspeiseleistung möglich, was jedoch die absolute Ausnahme darstellt und nur im äußersten Notfall angewendet wird. In den allermeisten Fällen handelt es sich um eine prozentuale Reduzierung der Einspeisung. Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?
Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber ist der primäre Ansprechpartner für alle Fragen zu Redispatch 2.0, zur Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage und zur Abwicklung von Entschädigungszahlungen.
Betrifft das auch mein Balkonkraftwerk?
Nein. Balkonkraftwerke haben eine sehr geringe Leistung und fallen weit unter die relevanten Leistungsgrenzen. Sie sind von den Regelungen des Redispatch 2.0 nicht betroffen.
Fazit: Redispatch 2.0 als wichtiger Baustein der Energiewende
Redispatch 2.0 mag auf den ersten Blick wie ein komplexes technisches Thema wirken. Tatsächlich ist es aber ein intelligenter und notwendiger Mechanismus, um die Stabilität unseres Stromnetzes angesichts des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Für die meisten Betreiber von Kleinanlagen läuft der Prozess im Hintergrund automatisiert ab und beinhaltet eine faire Entschädigungsregelung. Indem Ihre Anlage bei Bedarf zur Netzstabilisierung beiträgt, leisten Sie einen aktiven und wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.



