Energy Sharing in Deutschland: Die neuen Regeln für gemeinschaftliche PV-Anlagen

Stellen Sie sich ein Mehrfamilienhaus vor, auf dessen Dach eine Photovoltaikanlage sauberen Strom erzeugt. Bisher war es oft kompliziert und bürokratisch, diesen Strom direkt an die Bewohner im Haus zu verteilen. Doch mit dem „Solarpaket I“, das 2024 in Kraft trat, hat sich das grundlegend geändert.
Ein neues Modell, die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, macht es nun deutlich einfacher, Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam zu nutzen und so die Stromkosten für alle zu senken. Dieses Modell, oft auch als „Energy Sharing“ bezeichnet, ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie und zielt darauf ab, die lokale Energiewende direkt in die Städte und Wohnquartiere zu bringen. Es eröffnet insbesondere für Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser völlig neue Möglichkeiten.
Was ist gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein rechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, den auf einem Gebäude erzeugten Solarstrom direkt an Letztverbraucher (z. B. Mieter und Eigentümer) im selben Gebäude zu liefern, ohne das öffentliche Stromnetz nutzen zu müssen. Der Strom fließt quasi „hinter dem Zähler“ vom Dach direkt in die Steckdosen der teilnehmenden Parteien.
Die Idee dahinter ist einfach: Der lokal erzeugte Strom ist günstiger, da viele Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen und Stromsteuer entfallen. In der Praxis sind hier Einsparungen von mehreren Cent pro Kilowattstunde möglich. Das Modell richtet sich primär an Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien, bei denen ein Anlagenbetreiber (oft der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft) den Strom an die Bewohner verkauft.
Die wichtigsten Vorteile der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Das neue Modell löst viele Probleme, die frühere Ansätze wie die klassischen Mieterstrommodelle mit sich brachten. Die Vorteile sind sowohl für die Betreiber der Anlage als auch für die teilnehmenden Bewohner erheblich.
Geringere Stromkosten für alle Beteiligten
Da der Strom das öffentliche Netz nicht nutzt, fallen keine Netzentgelte an. Dies allein macht den Solarstrom vom Dach deutlich günstiger als den Strom vom Energieversorger. Für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh sind so schnell Einsparungen von über 100 Euro pro Jahr möglich, je nach Anteil des genutzten Solarstroms. Für Mieter und Eigentümer bedeutet die GGV somit einen direkt spürbaren finanziellen Vorteil.
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Ab 2.099,00 €Vereinfachte Bürokratie für Anlagenbetreiber
Ein entscheidender Fortschritt: Der Betreiber der PV-Anlage – zum Beispiel der Vermieter – wird durch die GGV nicht mehr automatisch zu einem Energieversorgungsunternehmen. Das erspart eine Fülle von bürokratischen Pflichten. Auch die Abrechnung gestaltet sich unkompliziert und muss nur noch vierteljährlich erfolgen. Viele unserer Kunden, die bisher vor dem Aufwand des Mieterstroms zurückschreckten, sehen hier eine praxisnahe und umsetzbare Lösung.
Mehr Unabhängigkeit und Wertsteigerung
Teilnehmer des Modells machen sich ein Stück weit unabhängiger von den schwankenden Preisen am Strommarkt. Sie profitieren von einem stabilen und planbaren Preis für den Solarstrom vom eigenen Dach. Für Immobilieneigentümer steigert das Angebot von günstigem, grünem Strom zudem die Attraktivität ihrer Immobilie und sorgt für eine nachhaltige Wertsteigerung.
So funktioniert das Modell in der Praxis
Für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind nur wenige, klare Voraussetzungen nötig. Genau diese Einfachheit ist ein Kernpunkt des neuen Gesetzes.
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Standort der Anlage: Die PV-Anlage muss sich auf, an oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gebäude befinden. Ein typisches Beispiel ist das Dach des Wohnhauses oder das der zugehörigen Garage.

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Keine Netznutzung: Der Strom muss direkt an die Teilnehmer geliefert werden, ohne das öffentliche Netz zu nutzen.
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Teilnehmerkreis: Die teilnehmenden Verbraucher müssen ihre Wohnungen oder Geschäftsräume im selben Gebäude haben.
Ein typisches Szenario: Ein Vermieter installiert eine 20-kWp-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses mit 12 Parteien. Mit acht Mietern, die teilnehmen möchten, schließt er einen einfachen Stromliefervertrag ab (ein sogenanntes Power Purchase Agreement). Der erzeugte Strom wird vorrangig an diese acht Parteien verteilt.
Technische und vertragliche Voraussetzungen
Für einen reibungslosen Ablauf braucht es zwei technische und eine vertragliche Voraussetzung.
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5.299,00 €Der Liefervertrag (Power Purchase Agreement)
Die Basis der GGV ist ein Vertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Bewohnern. In diesem sogenannten Power Purchase Agreement (PPA) werden Strompreis, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten festgelegt. Wichtig ist: Die Teilnahme ist für Mieter und Eigentümer stets freiwillig.
Das Messkonzept: Smart Meter sind Pflicht
Um Stromverbrauch und Erzeugung korrekt zuzuordnen und abzurechnen, ist die Installation von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, für alle Teilnehmer gesetzlich vorgeschrieben. Diese digitalen Zähler erfassen die Verbrauchsdaten viertelstundengenau und ermöglichen eine faire und transparente Aufteilung des Solarstroms.
Überschuss und Reststrom: Was passiert mit dem Strom?
Nicht immer wird der gesamte erzeugte Solarstrom direkt im Haus verbraucht. Was passiert mit dem Überschuss?
Überschusseinspeisung
Strom, der von den Teilnehmern nicht verbraucht wird, fließt automatisch in das öffentliche Netz. Der Anlagenbetreiber erhält dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung.
Reststrombezug
Wenn die Sonne nicht scheint (z. B. nachts), reicht der Solarstrom nicht aus. Für diese Zeiten behält jeder Teilnehmer seinen eigenen, frei gewählten Stromanbieter, von dem er den sogenannten Reststrom bezieht. Die GGV ersetzt also nicht den herkömmlichen Stromvertrag, sondern ergänzt ihn.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Muss ich als Mieter an dem Modell teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist absolut freiwillig. Sie können weiterhin 100 % Ihres Stroms vom bisherigen Energieversorger beziehen. Der Vermieter darf eine Teilnahme nicht zur Bedingung eines Mietvertrags machen.
Wer kann Betreiber der PV-Anlage sein?
Betreiber kann jede natürliche oder juristische Person sein. In der Praxis sind dies meist der Gebäudeeigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder auch ein externer Dienstleister (Contractor), der die Anlage finanziert und betreibt.
Was passiert, wenn ich ausziehe?
Ihr Liefervertrag für den Solarstrom endet in der Regel mit dem Ende Ihres Mietvertrags. Der Vertrag ist an die Person und die Wohnung gebunden und nicht übertragbar.
Wie wird der Solarstrom aufgeteilt, wenn nicht genug für alle da ist?
Die genaue Aufteilung wird im Stromliefervertrag festgelegt. Üblich ist ein statischer Aufteilungsschlüssel (z. B. nach Wohnungsgröße oder einem festen Prozentsatz). Alternativ kann eine dynamische Aufteilung erfolgen, bei der der Strom an denjenigen geht, der ihn gerade benötigt.
Lohnt sich das Modell auch für kleinere Mehrfamilienhäuser?
Ja, absolut. Da die komplexen bürokratischen Hürden wegfallen, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gerade für kleinere und mittlere Wohngebäude mit 3 bis 15 Parteien eine wirtschaftlich sehr attraktive Option.
Fazit: Eine neue Ära für die urbane Energiewende
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung markiert einen Wendepunkt für die Nutzung von Solarenergie in Städten. Sie macht es für Millionen von Menschen in Mehrfamilienhäusern erstmals einfach und profitabel, direkt von sauberem Strom vom eigenen Dach zu profitieren. Das Modell senkt nicht nur die Energiekosten und schont das Klima, sondern stärkt auch die Gemeinschaft im Haus.
Es ist ein intelligenter und unbürokratischer Weg, die Energiewende dorthin zu bringen, wo der meiste Strom verbraucht wird: in die Gebäude. Die Plattform Photovoltaik.info begleitet diese Entwicklung und liefert Ihnen alle wichtigen Informationen, um die Chancen dieses neuen Modells zu verstehen und zu nutzen.
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