PV-Anlage mieten: Die Kostenfalle bei vorzeitiger Kündigung

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ohne hohe Anfangsinvestition – das Mietmodell klingt für viele Hausbesitzer verlockend. Feste monatliche Raten und ein Rundum-sorglos-Paket versprechen planbare Kosten und einen einfachen Zugang zu sauberer Energie. Doch was passiert, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern? Ein beruflich bedingter Umzug oder der Verkauf des Hauses kann bei einem langfristigen Mietvertrag schnell zur unerwarteten und teuren Belastung werden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung anfallen und auf welche vertraglichen Fallstricke Sie achten sollten.

Das Mietmodell für Photovoltaik: Was steckt dahinter?

Das Prinzip der PV-Miete ist einfach: Anstatt eine Anlage zu kaufen, schließen Sie einen langfristigen Vertrag mit einem Anbieter ab, der die Anlage auf Ihrem Dach plant, installiert und wartet. Im Gegenzug zahlen Sie eine feste monatliche Miete. Die Laufzeit solcher Verträge beträgt in der Regel 20 Jahre – ein Zeitraum, der der Lebensdauer der wesentlichen Komponenten und den gesetzlichen Förderungszyklen entspricht.

Der große Vorteil ist der Wegfall der hohen Anfangsinvestition. Je nach Größe können die Anschaffungskosten einer eigenen Anlage schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Die Miete verteilt diese Kosten zwar über viele Jahre, doch genau hier liegt auch das zentrale Risiko: Sie binden sich für zwei Jahrzehnte an einen Vertrag, der fest mit Ihrer Immobilie verknüpft ist.

Der Haken: Was passiert bei einem Umzug oder Hausverkauf?

Die wenigsten Menschen können heute mit Sicherheit sagen, wo sie in 10 oder 15 Jahren leben werden. Ein Hausverkauf ist der häufigste Grund, warum ein PV-Mietvertrag vorzeitig beendet werden soll. In diesem Fall gibt es meist nur zwei Optionen, die beide ihre Tücken haben.

Szenario 1: Der neue Eigentümer übernimmt den Vertrag

Die naheliegendste Lösung ist, dass der Käufer Ihres Hauses den bestehenden Mietvertrag übernimmt. Das klingt einfacher, als es oft ist. Der Käufer muss nicht nur mit der Übernahme einverstanden sein, sondern auch die Bonitätsprüfung des Anbieters bestehen.

In der Praxis erschwert ein laufender Mietvertrag den Hausverkauf jedoch oft. Potenzielle Käufer sehen die monatliche Belastung möglicherweise als Nachteil oder möchten nicht an einen Vertrag gebunden sein, der vielleicht schon 15 Jahre alt ist. Die Erfahrung zeigt, dass viele Käufer dies als Argument für eine Kaufpreisminderung nutzen oder sich für eine Immobilie ohne solche Verpflichtungen entscheiden. Eine gemietete Anlage wird so von einem vermeintlichen Vorteil zu einem Verkaufshemmnis.

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Szenario 2: Die vorzeitige Kündigung und die Ablösesumme

Wenn der Käufer den Vertrag nicht übernimmt, bleibt Ihnen nur die vorzeitige Kündigung – und diese ist in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Die Anbieter verlangen eine sogenannte Ablösesumme, die den finanziellen Ausfall kompensieren soll. Die Berechnung dieser Summe ist der kritischste Punkt im gesamten Vertrag.

Typischerweise setzt sich die Ablösesumme aus folgenden Posten zusammen:

  • Summe aller ausstehenden Mietraten: Dies ist der Löwenanteil der Kosten. Wenn Sie beispielsweise einen 20-Jahres-Vertrag nach 5 Jahren kündigen, werden die Raten für die verbleibenden 15 Jahre fällig.
  • Kosten für den Rückbau der Anlage: Der Anbieter lässt die Anlage auf Ihre Kosten demontieren.
  • Abzüglich des Restwerts der Anlage: Von der Gesamtsumme wird der Zeitwert der gebrauchten Anlage abgezogen.

Das Problem liegt im Detail: Der Restwert wird vom Anbieter selbst festgelegt und oft sehr niedrig angesetzt, was die Ablösesumme zu Ihren Ungunsten in die Höhe treibt.

Ein konkretes Rechenbeispiel:
Nehmen wir an, Ihre monatliche Miete beträgt 150 €. Sie kündigen den Vertrag nach 5 von 20 Jahren.

  • Ausstehende Mietraten: 15 Jahre × 12 Monate × 150 € = 27.000 €
  • Rückbaukosten (geschätzt): 1.500 €
  • Restwert der Anlage (vom Anbieter niedrig angesetzt): – 3.000 €

In diesem Szenario würde die Ablösesumme 25.500 € betragen. Eine Summe, die den ursprünglichen Kaufpreis einer vergleichbaren Anlage oft übersteigt.

Vertragliche Fallstricke: Darauf sollten Sie vor der Unterschrift achten

Bevor Sie einen Mietvertrag für eine Photovoltaikanlage unterschreiben, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen. Achten Sie besonders auf die folgenden Klauseln:

  1. Regelungen zum Hausverkauf: Ist die Vertragsübernahme durch einen Nachfolger klar und fair geregelt? Welche Hürden (z. B. Bonitätsprüfung) gibt es?
  2. Formel zur Berechnung der Ablösesumme: Ist die Berechnung transparent dargelegt? Können Sie nachvollziehen, wie sich die Summe zusammensetzt?
  3. Definition des Restwerts: Wer bestimmt den Restwert der Anlage bei einer Kündigung und nach welchen Kriterien? Eine unabhängige Bewertung ist hier immer die fairere Option.
  4. Laufzeit und Kündigungsfristen: Gibt es außerordentliche Kündigungsrechte oder Optionen für einen vorzeitigen Ausstieg, die nicht mit horrenden Kosten verbunden sind?

Die Alternative: Kauf statt Miete für mehr Flexibilität und Wert

Der Kauf einer eigenen Photovoltaikanlage mag anfangs teurer erscheinen, bietet aber entscheidende Vorteile in Bezug auf Flexibilität und Wertsteigerung.

  • Volle Kontrolle: Sie sind der Eigentümer der Anlage. Bei einem Hausverkauf entscheiden Sie, ob Sie die Anlage mitverkaufen (was den Immobilienwert steigert) oder sie sogar demontieren und mitnehmen.
  • Keine laufenden Verpflichtungen: Nach der Amortisation der Anlage produzieren Sie nahezu kostenlosen Strom. Es gibt keine monatlichen Mietzahlungen, die einen potenziellen Käufer abschrecken könnten.
  • Zugang zu Förderungen: Als Eigentümer können Sie von diversen staatlichen Förderungen profitieren, die Mietern oft verwehrt bleiben.

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, lohnt es sich, die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage bei einem Kauf zu berechnen und diese den langfristigen Kosten eines Mietvertrags gegenüberzustellen. Viele Kunden von Photovoltaik.info stellen dabei fest, dass der Kauf – auch über eine Finanzierung – langfristig die wirtschaftlichere und sicherere Lösung ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Mietvertrag einfach kündigen, wenn ich umziehe?

Nein, eine einfache Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Der Vertrag ist an die Immobilie gebunden und läuft über die volle Distanz von meist 20 Jahren. Eine Kündigung ist nur durch die Zahlung einer hohen Ablösesumme möglich.

Muss der neue Hauskäufer den Vertrag übernehmen?

Nein, dazu kann er nicht gezwungen werden. Wenn der Käufer die Übernahme ablehnt, stehen Sie vor der Wahl, den Verkauf platzen zu lassen oder die teure Ablösesumme zu zahlen.

Ist eine gemietete PV-Anlage wertsteigernd für mein Haus?

Eher das Gegenteil ist der Fall. Da der neue Eigentümer eine langfristige Zahlungsverpflichtung übernimmt, wird eine gemietete Anlage von vielen Käufern als Belastung und somit als wertmindernd angesehen.

Wie hoch ist die Ablösesumme in der Regel?

Die Höhe hängt stark von der Restlaufzeit des Vertrags und den spezifischen Klauseln ab. Sie kann jedoch leicht 15.000 € bis 30.000 € erreichen und damit die Kosten eines Neukaufs übersteigen.

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Fazit: Mieten kann teuer werden – genaues Hinschauen lohnt sich

Das Mieten einer Photovoltaikanlage bietet auf den ersten Blick einen bequemen Einstieg in die Solarenergie. Doch die langfristigen Verpflichtungen und die mangelnde Flexibilität können sich bei unvorhergesehenen Lebensänderungen als teure Falle erweisen. Ein Hausverkauf wird durch den laufenden Vertrag erschwert, und die Kosten für eine vorzeitige Kündigung sind oft unverhältnismäßig hoch.

Prüfen Sie daher jeden Mietvertrag bis ins kleinste Detail oder ziehen Sie den Kauf einer eigenen Anlage als flexiblere und oft wirtschaftlichere Alternative in Betracht. So behalten Sie die volle Kontrolle und investieren in einen echten Wert für Ihre Immobilie.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen abgestimmt sind.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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