Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft: Ihr Weg zur eigenen Solaranlage

Viele Wohnungseigentümer wünschen sich, eigenen Solarstrom zu erzeugen – sei es mit einem kleinen Balkonkraftwerk oder einer größeren Anlage. Anders als im Einfamilienhaus gestaltet sich dieses Vorhaben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) jedoch oft als komplex. Die gute Nachricht ist: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage für Wohnungseigentümer deutlich einfacher geworden. Dieser Artikel begleitet Sie durch alle notwendigen Schritte, von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme.

Die rechtliche Grundlage: Warum die WEG-Reform 2020 alles verändert hat

Bis vor einigen Jahren stellte die Installation einer Solaranlage in einer WEG eine große Hürde dar. Da Außenfassade und Dach zum Gemeinschaftseigentum gehören, war für eine solche „bauliche Veränderung“ die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Schon eine einzige Gegenstimme konnte das gesamte Projekt verhindern.

Das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat diese Situation grundlegend geändert. Kernpunkt der Neuregelung ist § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), der besagt, dass jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen für bestimmte Zwecke verlangen kann. Dazu zählen unter anderem der barrierefreie Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchschutz, die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität.

Obwohl die Photovoltaik hier nicht explizit genannt wird, senkte die Reform die allgemeinen Anforderungen für bauliche Veränderungen. Für die Genehmigung genügt nun eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. In der Praxis zeigt sich, dass Anträge für Solaranlagen seitdem deutlich bessere Erfolgsaussichten haben.

Praxisbeispiel: Möchten Sie an Ihrem Balkon (Sondereigentum) eine Solaranlage anbringen, die an der Fassade (Gemeinschaftseigentum) befestigt wird, benötigen Sie einen Beschluss der WEG. In einer Gemeinschaft mit 15 Eigentümern würde die Zustimmung von 8 Eigentümern bereits ausreichen.

Der Weg zur Zustimmung: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Ein gut vorbereiteter Antrag ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine transparente Kommunikation mit der Hausverwaltung und den Miteigentümern hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.

Schritt 1: Den Antrag vorbereiten und bei der Hausverwaltung einreichen

Bevor die Eigentümerversammlung über Ihr Vorhaben abstimmen kann, reichen Sie einen formellen Antrag bei Ihrer Hausverwaltung ein. Dieser sollte möglichst detailliert ausfallen, um potenzielle Fragen bereits im Vorfeld zu klären.

Ein vollständiger Antrag sollte enthalten:

  • Technische Details: Angaben zur Größe und Leistung der Anlage (z. B. 2 Module mit je 400 Wp), zum geplanten Montagesystem und zum Wechselrichter.
  • Visuelle Darstellung: Eine Skizze oder Fotomontage, die zeigt, wo und wie die Module installiert werden sollen. Dies hilft den Miteigentümern, sich die optische Veränderung vorzustellen.
  • Angebote von Fachbetrieben: Legen Sie ein oder zwei Angebote qualifizierter Installateure bei, um die Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens zu unterstreichen.
  • Informationen zur Sicherheit: Nachweis über eine geplante Haftpflichtversicherung und die Bestätigung, dass die Installation den geltenden Normen entspricht.

Es empfiehlt sich, den Antrag zunächst informell mit dem Verwaltungsbeirat zu besprechen. So können Sie Unterstützung gewinnen und mögliche Bedenken frühzeitig ausräumen.

Schritt 2: Die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

Die Hausverwaltung setzt Ihren Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung, auf der über Ihr Vorhaben abgestimmt wird. Hierfür genügt bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen.

Wichtig zu wissen: In der Regel tragen Sie als antragstellender Eigentümer die vollen Kosten einer Photovoltaikanlage sowie die Kosten für eventuell notwendige Folgearbeiten am Gemeinschaftseigentum. Im Gegenzug gehören der erzeugte Strom und die Anlage allein Ihnen.

Schritt 3: Was passiert nach dem positiven Beschluss?

Mit dem positiven Beschluss in der Hand können Sie die nächsten Schritte einleiten. Oft ist die Zustimmung an Auflagen geknüpft, beispielsweise an die Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs oder an Vorgaben zur farblichen Gestaltung der Module, um das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes zu wahren. Die Hausverwaltung hält diese Vereinbarungen in einem Protokoll oder einer Gestattungsvereinbarung fest.

Technische Umsetzung und Anmeldung: Worauf Sie achten müssen

Nach der Zustimmung der WEG folgen die technischen und administrativen Schritte, die auch für Besitzer von Einfamilienhäusern gelten.

Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister

Jede Photovoltaikanlage, die an das öffentliche Netz gekoppelt ist, muss sowohl beim zuständigen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

  • Marktstammdatenregister (MaStR): Dies ist eine reine Online-Registrierung, die Sie selbst vornehmen können. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
  • Netzbetreiber: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist technischer und wird daher oft vom Installationsbetrieb übernommen. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, ist der Prozess meist stark vereinfacht und kann über ein Online-Portal des Betreibers erfolgen.

Zähler und Abrechnung: Wer misst was?

Damit Ihr selbst erzeugter Strom korrekt erfasst und abgerechnet werden kann, ist in der Regel ein Zählertausch notwendig. Ein moderner Zweirichtungszähler misst sowohl den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, als auch den überschüssigen Strom, den Sie einspeisen. Die Kosten für den Zählertausch trägt üblicherweise der Eigentümer der Anlage. Der erzeugte Solarstrom fließt direkt in Ihren Wohnungsstromkreis und versorgt dort Ihre Geräte. Nur der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Sonderfall: Gemeinschaftsanlagen und Mieterstrom

Eine interessante Alternative, insbesondere für größere WEGs, ist die Installation einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage auf dem Dach. Der erzeugte Strom kann dann allen Bewohnern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Modell ist komplexer in der Umsetzung und Abrechnung, bietet aber das Potenzial für erhebliche Kosteneinsparungen für die gesamte Gemeinschaft. Konzepte wie das Mieterstrom ermöglichen es, den Solarstrom direkt an die Miteigentümer zu verkaufen, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Die Planung solcher Projekte erfordert jedoch eine professionelle Beratung und einen starken gemeinsamen Willen in der Gemeinschaft.

Häufige Fragen (FAQ) zur PV-Anlage in der WEG

Muss ich die Kosten für die Anlage und Installation alleine tragen?
Ja, wenn es sich um eine Anlage handelt, die ausschließlich Ihrer Wohnung zugeordnet ist, tragen Sie in der Regel alle Kosten selbst. Dies umfasst die Anschaffung, Installation und eventuelle Wartung.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ohne triftigen Grund – etwa eine nachweisliche Gefährdung der Bausubstanz oder eine unzumutbare optische Beeinträchtigung – ist rechtlich anfechtbar. Ein gut vorbereiteter und technisch solider Antrag minimiert dieses Risiko jedoch erheblich.

Wer ist für die Wartung und Versicherung zuständig?
Der Eigentümer der Anlage ist für deren Instandhaltung und Versicherung verantwortlich. Es ist ratsam, Ihre private Haftpflicht- und Hausratversicherung über die neue Anlage zu informieren.

Kann die WEG mir vorschreiben, welche Module ich verwenden darf?
Ja, die Gemeinschaft kann im Rahmen des Beschlusses Vorgaben zur optischen Gestaltung machen, um das einheitliche Erscheinungsbild der Immobilie zu wahren. Dies kann die Farbe der Module oder des Rahmens betreffen.

Fazit: Der Traum vom eigenen Solarstrom ist auch in der WEG realisierbar

Die Installation einer Photovoltaikanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein unerreichbares Ziel mehr. Dank der vereinfachten gesetzlichen Lage steht der Weg allen offen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten und ihre Stromkosten senken möchten. Ein strukturierter Ansatz, transparente Kommunikation und ein sorgfältig vorbereiteter Antrag sind dabei die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Aufwand lohnt sich: Mit jeder selbst erzeugten Kilowattstunde Solarstrom gewinnen Sie ein Stück Unabhängigkeit.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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