Mehrere PV-Anlagen an einem Netzanschluss: So geht die Anmeldung richtig

Sie betreiben bereits eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und möchten zusätzlich ein kleines Balkonkraftwerk nutzen?
Diese Kombination ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihren Eigenverbrauch weiter zu optimieren und auch kleine, bislang ungenutzte Flächen für die Stromerzeugung zu erschließen. Doch während die technische Installation meist unkompliziert ist, gilt es bei der Anmeldung eine entscheidende Besonderheit zu beachten: Die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke greift in diesem Fall nicht. Wir erklären Ihnen, wie Sie beide Anlagen vorschriftsmäßig betreiben.
Warum ein Balkonkraftwerk neben einer Dachanlage eine gute Idee ist
Während eine große Dachanlage den Hauptstrombedarf deckt und Überschüsse ins Netz einspeist, kann ein zusätzliches Stecker-Solargerät gezielt die Grundlast des Haushalts abdecken. Das ist der Strom, der rund um die Uhr von Geräten wie dem Kühlschrank, dem Router oder Geräten im Stand-by-Modus verbraucht wird.
Ein typisches Anwendungsszenario:
Ein Vierpersonenhaushalt hat eine konstante Grundlast von etwa 250 Watt. Ein Balkonkraftwerk mit 600 oder 800 Watt Leistung kann diese Last an sonnigen Tagen vollständig decken. So steht der Strom der großen Dachanlage vollständig für größere Verbraucher wie die Waschmaschine, den Herd oder das Laden eines Elektroautos zur Verfügung. Das steigert die Autarkie und senkt die Stromrechnung noch weiter.
Der entscheidende Unterschied: Zwei Anlagentypen, eine Regel
Um die Anmeldesituation zu verstehen, muss man die beiden Anlagentypen unterscheiden, die hier aufeinandertreffen:
Die EEG-Anlage: Ihre Dachanlage
Ihre bestehende Photovoltaikanlage auf dem Dach ist in der Regel eine sogenannte EEG-Anlage. Sie wurde von einem Fachbetrieb installiert, ist fest mit dem Hausnetz verbunden und für die Einspeisung von Überschüssen ins öffentliche Netz vorgesehen, wofür Sie eine Einspeisevergütung erhalten. Die Anmeldung erfolgte über einen Installateur beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) – ein formeller Prozess.
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Ab 2.099,00 €Das Balkonkraftwerk: Die Mini-PV-Anlage
Ein Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, ist auf maximale Einfachheit ausgelegt. Es dient primär der Reduzierung des eigenen Strombezugs und ist nicht für eine nennenswerte Einspeisung gedacht. Daher profitiert es von einem stark vereinfachten Anmeldeverfahren, das Sie normalerweise selbst durchführen können.
Die Regel: Alle Erzeuger an einem Anschluss sind eine Gesamtanlage
Aus rechtlicher und technischer Sicht (gemäß VDE-Norm AR-N 4105) gilt: Alle Stromerzeugungsanlagen an einem einzigen Netzanschlusspunkt werden als eine gemeinsame Anlage betrachtet. Das bedeutet: Sobald Sie ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu Ihrer Dachanlage anschließen, verliert es seinen Status als eigenständige Mini-PV-Anlage. Die vereinfachte Anmeldung ist damit hinfällig.
Die Zusammenführung: So melden Sie beide Anlagen korrekt an
Da das Balkonkraftwerk rechtlich Teil Ihrer bestehenden Anlage wird, muss es als Anlagenerweiterung angemeldet werden. Das klingt komplizierter, als es ist, erfordert aber den offiziellen Anmeldeweg.
Schritt 1: Das Balkonkraftwerk als Erweiterung verstehen
Wichtig zu verstehen ist zunächst, dass Sie kein separates Balkonkraftwerk anmelden, sondern Ihre bestehende Anlage vergrößern. Die Leistung beider Systeme wird addiert. Betreiben Sie zum Beispiel eine 10-kWp-Dachanlage und fügen ein 800-W-Balkonkraftwerk hinzu, beträgt Ihre gemeldete Gesamtleistung anschließend 10,8 kWp.
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8.599,00 €Schritt 2: Den Installateur einbeziehen
Da es sich um eine Erweiterung einer EEG-Anlage handelt, muss die Anmeldung – genau wie bei der ursprünglichen Installation – durch einen eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Er übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und stellt sicher, dass alle technischen und formalen Anforderungen erfüllt sind. Am einfachsten klären Sie diesen Schritt direkt mit dem Installateur Ihrer ursprünglichen Anlage oder einem lokalen Fachbetrieb.
Schritt 3: Anmeldung der Erweiterung beim Netzbetreiber
Ihr Installateur meldet die Leistungserhöhung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Er reicht dafür die notwendigen Datenblätter des Balkonkraftwerks ein und füllt die entsprechenden Formulare aus. Dieser Prozess ist für Fachbetriebe Routine und ähnelt der Anmeldung einer regulären Photovoltaikanlage.
Schritt 4: Anpassung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Sobald die Genehmigung durch den Netzbetreiber vorliegt, muss die neue Gesamtleistung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aktualisiert werden. In Ihrem bestehenden Eintrag für die Dachanlage wird das Balkonkraftwerk als zusätzliche Einheit mit dem Datum der Inbetriebnahme ergänzt. Auch bei diesem Schritt kann Ihr Installateur Sie unterstützen.
Das Messkonzept: Was ändert sich an Ihrem Stromzähler?
Das Messkonzept beschreibt, wie der erzeugte und verbrauchte Strom erfasst wird. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen muss hier nichts geändert werden.
Da Sie bereits eine einspeisefähige PV-Anlage betreiben, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit schon ein Zweirichtungszähler installiert. Dieser Zähler erfasst sowohl den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, als auch den Strom, den Sie einspeisen.
Der Strom vom Balkonkraftwerk wird direkt im Haus verbraucht, noch bevor er den Zähler erreicht. Er reduziert also einfach die Strommenge, die vom Dach, aus dem Speicher oder aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Der Zweirichtungszähler erfasst am Ende nur das Ergebnis: weniger Netzbezug oder mehr Überschuss. Technisch funktioniert die Kombination also reibungslos mit dem vorhandenen Zähler. Ihr Netzbetreiber wird im Rahmen der Anmeldung prüfen, ob der Zähler den aktuellen Anforderungen entspricht.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich das Balkonkraftwerk nicht einfach ohne Anmeldung betreiben?
Davon ist dringend abzuraten. Sie würden damit einen Teil Ihrer Gesamtanlage ohne Genehmigung betreiben. Das kann im schlimmsten Fall zur Kürzung oder zum vollständigen Verlust der Einspeisevergütung für Ihre Dachanlage führen. Zudem drohen Bußgelder seitens der Bundesnetzagentur. Der sichere und korrekte Weg ist immer die Anmeldung als Anlagenerweiterung.
Verliere ich durch die Erweiterung die Einspeisevergütung für meine Altanlage?
Nein. Für Ihre bestehende Dachanlage gilt ein Bestandsschutz. Der Vergütungssatz, der Ihnen bei der ursprünglichen Inbetriebnahme zugesagt wurde, bleibt für die gesamte Laufzeit erhalten. Die neu hinzugefügte Leistung des Balkonkraftwerks erhält keine eigene Vergütung, da der erzeugte Strom ohnehin für den Eigenverbrauch bestimmt ist.
Was kostet die formelle Anmeldung durch einen Elektriker?
Die Kosten für die administrative Abwicklung einer Anlagenerweiterung sind überschaubar. Erfahrungsgemäß berechnen Elektrofachbetriebe für diesen Service zwischen 150 und 350 Euro. Dieser Betrag sichert den legalen und störungsfreien Betrieb beider Anlagen und ist eine sinnvolle Investition.
Muss ich für den Strom aus dem Balkonkraftwerk Steuern zahlen?
Für Betreiber von PV-Anlagen an Wohngebäuden gibt es weitreichende steuerliche Erleichterungen. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und deren Komponenten der Nullsteuersatz. Zudem sind die Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 kWp in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Der selbst verbrauchte Strom Ihres Balkonkraftwerks führt also nicht zu einer steuerlichen Belastung.
Fazit: Korrekte Anmeldung sichert den reibungslosen Betrieb
Die Kombination einer großen Dachanlage mit einem kleinen Balkonkraftwerk ist eine clevere Strategie, um Ihren Eigenverbrauch zu maximieren. Technisch ist die Umsetzung einfach und erfordert meist keine Änderungen am Zählerschrank. Der entscheidende Punkt liegt bei der Anmeldung: Betrachten Sie das Balkonkraftwerk als Anlagenerweiterung und beauftragen Sie einen Installateur mit dem offiziellen Anmeldeprozess beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. So stellen Sie sicher, dass Ihre Einspeisevergütung geschützt ist und Sie langfristig Freude an Ihrer erweiterten Solarstromproduktion haben.
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