PV-Anlage ummelden: Checkliste bei Eigentümerwechsel & Erbfall

PV-Anlage ummelden: Checkliste bei Eigentümerwechsel & Erbfall

Sie haben ein Haus mit einer bestehenden Photovoltaikanlage gekauft oder geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Damit gehört Ihnen nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch eine Quelle für sauberen und günstigen Strom.

Bevor Sie jedoch die Vorteile der Anlage in vollem Umfang nutzen können, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die Ummeldung der PV-Anlage auf Sie als neuen Eigentümer. Damit stellen Sie sicher, dass rechtlich und finanziell alles korrekt abgewickelt wird. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle erforderlichen Schritte bei Netzbetreiber, Bundesnetzagentur und Finanzamt.

Warum die Ummeldung einer PV-Anlage so wichtig ist

Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur ein technisches Bauteil des Hauses, sondern auch ein rechtlich und steuerlich relevantes Wirtschaftsgut. Mit dem Eigentümerwechsel übernehmen Sie also nicht nur die Hardware auf dem Dach, sondern auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Dazu gehört vor allem der Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Damit dieser Anspruch nahtlos auf Sie übergeht und die Zahlungen korrekt an Sie fließen, müssen Sie die zuständigen Stellen über den Wechsel informieren. Eine versäumte oder fehlerhafte Ummeldung kann zu Verzögerungen bei der Auszahlung oder sogar zum vorübergehenden Verlust der Vergütung führen.

Die Checkliste: Schritt für Schritt zur erfolgreichen Ummeldung

Mit einer klaren Struktur lässt sich der Prozess einfach bewältigen. Im Wesentlichen müssen Sie drei Institutionen über den Eigentümerwechsel informieren.

Schritt 1: Der Kaufvertrag – Die Grundlage für alles

Der grundlegendste Schritt findet bereits vor der eigentlichen Ummeldung statt: im Kauf- oder Schenkungsvertrag der Immobilie. Es ist entscheidend, dass die Photovoltaikanlage dort explizit als Teil des Verkaufs oder der Erbschaft aufgeführt wird.

Praxisbeispiel: Im Notarvertrag für den Hauskauf sollte ein Passus enthalten sein wie: „Mit dem Gebäude geht die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage (Hersteller, Leistung in kWp, Inbetriebnahmedatum) mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.“ Dies schafft eine klare Rechtsgrundlage und beugt späteren Unklarheiten vor, insbesondere bezüglich des Anspruchs auf die EEG-Vergütung.

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Schritt 2: Die Meldung beim Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Jeder Betreiberwechsel muss hier gemeldet werden.

Wichtig: Für die Ummeldung gilt eine Frist von einem Monat nach dem Eigentümerwechsel.

Der Prozess ist zweigeteilt:

  1. Meldung durch den Vorbesitzer: Der bisherige Eigentümer muss in seinem MaStR-Account den „Betreiberwechsel“ für die Anlage einleiten und gibt dabei Ihre Daten als neuen Betreiber an.

  2. Bestätigung durch den neuen Besitzer: Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und müssen den Wechsel in Ihrem eigenen (gegebenenfalls neu zu erstellenden) MaStR-Account bestätigen, um ihn abzuschließen.

Falls der Vorbesitzer dies versäumt, sollten Sie ihn aktiv darauf ansprechen oder sich direkt an den Support des MaStR wenden, um den Prozess anzustoßen.

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Schritt 3: Den Netzbetreiber informieren

Ihr lokaler Verteilnetzbetreiber ist der Vertragspartner für die Netzeinspeisung und zahlt die Einspeisevergütung aus. Informieren Sie ihn schriftlich über den Eigentümerwechsel.

Viele Netzbetreiber stellen dafür ein Formular zur Verfügung, das Sie meist unter dem Namen „Betreiberwechsel“ oder „Änderungsmitteilung“ auf der Webseite des Unternehmens finden.

Folgende Unterlagen werden häufig angefordert:

  • Das ausgefüllte Formular zum Betreiberwechsel
  • Eine Kopie des Grundbuchauszugs als Nachweis Ihres Eigentums
  • Ihre neue Bankverbindung für die Auszahlung der Vergütung
  • Der aktuelle Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe

Praxistipp: Fragen Sie den Vorbesitzer nach dem Namen des zuständigen Netzbetreibers und den letzten Abrechnungen. Dort finden Sie alle relevanten Daten wie die Anlagen- und die Zählernummer.

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Schritt 4: Das Finanzamt und die steuerlichen Aspekte

Eine PV-Anlage, die Strom ins Netz einspeist, wird vom Finanzamt meist als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Das bedeutet, Sie übernehmen vom Vorbesitzer einen kleinen „Betrieb“.

  1. Anmeldung beim Finanzamt: Melden Sie den Betrieb der Anlage bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Nutzen Sie dafür den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

  2. Steuernummer: In der Regel erhalten Sie eine neue Steuernummer für diesen Gewerbebetrieb.

  3. Steuerliche Vereinfachungen: Glücklicherweise wurden die Regelungen in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Seit 2023 sind die Einnahmen aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das macht die komplexen Themen rund um die Steuern bei Photovoltaik für die meisten neuen Betreiber deutlich einfacher. Klären Sie Ihre individuelle Situation am besten mit einem Steuerberater.

Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden

  • Eine der drei Stellen vergessen: Der häufigste Fehler ist, nur den Netzbetreiber, aber nicht das MaStR oder das Finanzamt zu informieren. Nutzen Sie diese Checkliste, um alle drei Anlaufstellen im Blick zu behalten.

  • Die MaStR-Frist verpassen: Die einmonatige Frist zur Ummeldung im Marktstammdatenregister ist verbindlich. Eine verspätete Meldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

  • Unklare Regelung im Kaufvertrag: Ein fehlender Passus zur PV-Anlage im Notarvertrag kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer führen. Bestehen Sie auf einer klaren Formulierung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ummeldung von PV-Anlagen

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Wenn Sie die Ummeldung beim Netzbetreiber versäumen, erhält weiterhin der Vorbesitzer die Einspeisevergütung. Eine fehlende Meldung im MaStR kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen.

Wer ist mein zuständiger Netzbetreiber?
Der Name des Netzbetreibers steht auf dem Stromzähler oder den Stromrechnungen des Vorbesitzers. Alternativ können Sie ihn über eine Störungsauskunft im Internet anhand Ihrer Postleitzahl ermitteln.

Übernehme ich die ursprüngliche Einspeisevergütung?
Ja, der Anspruch auf die EEG-Vergütung ist an die Anlage und ihr ursprüngliches Inbetriebnahmedatum gebunden, nicht an den Betreiber. Sie erhalten also für die verbleibende Laufzeit (20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme) denselben Vergütungssatz pro Kilowattstunde wie der Vorbesitzer.

Muss ich für die übernommene Anlage Steuern zahlen?
Für die meisten Anlagen auf privaten Wohngebäuden (bis 30 kWp) entfällt seit 2023 die Einkommensteuer auf die Einnahmen. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist dennoch erforderlich.

Gilt das alles auch, wenn ich nur ein Balkonkraftwerk geerbt habe?
Auch ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister registriert sein, daher ist auch hier ein Betreiberwechsel zu melden. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist in der Regel nicht nötig, da diese Kleinstanlagen üblicherweise nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

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Fazit: Gut vorbereitet zum neuen Anlagenbetreiber

Die Ummeldung einer Photovoltaikanlage bei einem Eigentümerwechsel oder Erbfall ist ein formaler, aber klar strukturierter Prozess. Wenn Sie die drei zentralen Anlaufstellen – Marktstammdatenregister, Netzbetreiber und Finanzamt – systematisch informieren, erfüllen Sie von Anfang an alle rechtlichen Vorgaben und sichern sich eine reibungslose Auszahlung der Vergütung.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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