PV-Anlage auf Pachtgrundstück: So sichern Sie sich rechtlich ab

Die Installation einer Photovoltaikanlage ist nicht nur auf dem eigenen Dach möglich. Auch gepachtete Flächen wie Gärten, Garagendächer oder Freiflächen bieten oft ideale Bedingungen für die Gewinnung von Sonnenstrom. Wer eine solche Anlage auf fremdem Grund und Boden errichten möchte, muss allerdings eine entscheidende Hürde nehmen: die rechtliche Absicherung durch die Zustimmung des Eigentümers. Ohne eine klare vertragliche Regelung sind die Anmeldung der Anlage und der Netzanschluss in der Regel nicht möglich.
Warum die Zustimmung des Eigentümers entscheidend ist
Wenn Sie beispielsweise ein Gartengrundstück gepachtet haben und dort eine kleine Freiflächenanlage errichten möchten, greifen Sie rechtlich gesehen in das Eigentum eines anderen ein. Deshalb verlangen sowohl der Netzbetreiber für den Anschluss als auch die Bundesnetzagentur für die Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) einen Nachweis, dass Sie zur Nutzung des Grundstücks für diesen Zweck berechtigt sind.
Eine mündliche Zusage des Eigentümers reicht hierfür nicht aus und ist rechtlich unsicher. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel oder zu Unstimmigkeiten, stehen Sie ohne schriftliche Vereinbarung schnell auf verlorenem Posten. Eine saubere Dokumentation schafft von Beginn an die beste Grundlage für ein langfristig erfolgreiches Projekt.
Der Gestattungsvertrag: Ihr rechtliches Fundament
Die Lösung ist ein sogenannter Gestattungsvertrag – eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes. Darin gestattet der Eigentümer Ihnen offiziell die Errichtung, den Betrieb und die Wartung der Photovoltaikanlage auf seinem Eigentum.
Dieser Vertrag ist mehr als eine reine Formalität: Er schafft für beide Seiten klare Verhältnisse und regelt alle wichtigen Aspekte der Zusammenarbeit.
Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer möchte die sonnige Dachfläche der Garage seines Nachbarn nutzen. Im Gestattungsvertrag legen sie fest, dass der Nachbar eine kleine jährliche Pacht erhält. Außerdem wird vereinbart, dass der Anlagenbetreiber jederzeit für Wartungsarbeiten Zugang zur Garage haben muss. Zudem wird festgelegt, dass er die Anlage nach 20 Jahren auf eigene Kosten wieder entfernt.
Die wichtigsten Inhalte eines Gestattungsvertrags
Ein sorgfältig aufgesetzter Gestattungsvertrag sollte die folgenden Punkte enthalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden:
- Vertragsparteien: Genaue Nennung von Eigentümer und Anlagenbetreiber.
- Vertragsgegenstand: Präzise Beschreibung der Fläche (z. B. Flurstücknummer, Dachfläche mit Adresse), auf der die Anlage installiert werden darf.
- Laufzeit: Festlegung der Vertragsdauer, die sich üblicherweise an der Lebensdauer der Anlage orientiert (z. B. 20 Jahre).
- Nutzungsentgelt: Regelung einer möglichen Pacht oder anderer Vergütungsformen für den Eigentümer.
- Zugangsrechte: Klärung, wann und wie der Anlagenbetreiber das Grundstück für Installation, Wartung und Reparaturen betreten darf.
- Rückbauverpflichtung: Diese wichtige Klausel legt fest, dass der Anlagenbetreiber nach Vertragsende für den vollständigen Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verantwortlich ist.
- Haftung und Versicherung: Regelungen zur Betreiber- und Gebäudehaftpflicht für Schäden, die durch die Anlage entstehen könnten.
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Ab 2.099,00 €PV-Anlage als Scheinbestandteil: Was das rechtlich bedeutet
Grundstückseigentümer befürchten häufig, dass die fest installierte Anlage automatisch in ihr Eigentum übergeht. Das deutsche Recht hält hierfür jedoch eine klare Lösung bereit: Gemäß § 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt eine Photovoltaikanlage als „Scheinbestandteil“, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden wird. Genau diesen Zweck belegt der Gestattungsvertrag. So bleibt die Anlage während der gesamten Laufzeit Ihr Eigentum als Betreiber und wird nicht Teil des Grundstücks.
Diese Regelung ist entscheidend: Sie trennt die Eigentumsverhältnisse klar und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Investition auch rechtlich Ihnen gehört.
Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister
Sobald der Gestattungsvertrag unterzeichnet ist, haben Sie das notwendige Dokument für die offizielle Anmeldung. Der Prozess sieht üblicherweise wie folgt aus:
- Netzanfrage beim Netzbetreiber: Sie stellen einen Antrag auf Netzanschluss. Anschließend prüft der Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen und verlangt einen Nachweis über Ihr Nutzungsrecht für den Installationsort. Hierfür reichen Sie eine Kopie des Gestattungsvertrags ein.
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland müssen bei der Bundesnetzagentur im MaStR registriert werden. Auch hier müssen Sie bestätigen, dass Sie der rechtmäßige Betreiber am angegebenen Standort sind.
Ohne diesen schriftlichen Nachweis wird der Netzbetreiber den Anschluss in den meisten Fällen verweigern.
Sonderfall: Grunddienstbarkeit für langfristige Sicherheit
Bei sehr großen Projekten oder langen Laufzeiten, wie sie bei Freiflächenanlagen üblich sind, kann ein einfacher Gestattungsvertrag an seine Grenzen stoßen. Denn was passiert, wenn der Eigentümer das Grundstück verkauft? Ein gewöhnlicher Vertrag geht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Für solche Fälle gibt es ein stärkeres rechtliches Instrument: die Grunddienstbarkeit. Sie wird notariell beurkundet und im Grundbuch des Grundstücks eingetragen.
- Vorteil: Die Dienstbarkeit sichert Ihr Nutzungsrecht dinglich ab; sie bleibt auch bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen und gilt gegenüber jedem zukünftigen Eigentümer.
- Nachteil: Die Eintragung ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden und stellt einen größeren Eingriff dar, der mehr Verhandlungsgeschick mit dem Eigentümer erfordert.
Für die meisten kleineren Anlagen auf gepachteten Dächern oder in Gärten ist ein klar formulierter Gestattungsvertrag jedoch völlig ausreichend.
Häufige Fragen (FAQ)
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6.299,00 €Was passiert, wenn das Grundstück während der Vertragslaufzeit verkauft wird?
Bei einem Gestattungsvertrag muss der neue Eigentümer den Vertrag nicht zwangsläufig übernehmen. Umso wichtiger sind vertragliche Klauseln, die den Verkäufer verpflichten, den Vertrag auf den Käufer zu übertragen. Mit einer Grunddienstbarkeit bleibt Ihr Recht in jedem Fall bestehen.
Ist eine mündliche Zusage des Eigentümers nicht ausreichend?
Nein, aus rechtlicher Sicht bietet eine mündliche Zusage keinerlei Sicherheit. Weder Netzbetreiber noch Behörden akzeptieren sie als Nachweis. Die Zusage kann zudem jederzeit widerrufen werden, was Ihre gesamte Investition gefährden würde.
Wer haftet für Schäden am Gebäude, die durch die Anlage entstehen?
Das sollte im Gestattungsvertrag klar geregelt sein. In der Regel ist der Anlagenbetreiber für Schäden verantwortlich, die direkt durch die Anlage entstehen, etwa durch eine unsachgemäße Montage. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung ist für jeden Anlagenbetreiber daher unerlässlich.
Gilt das auch für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung?
Im Prinzip ja. Auch wenn ein Balkonkraftwerk deutlich kleiner ist, stellt die Montage an der Fassade oder auf dem Balkon einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Deshalb ist auch hier die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, bevor Sie mit der Installation beginnen.
Fazit: Gute Verträge schaffen klare Verhältnisse
Die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Pachtgrundstück ist eine hervorragende Möglichkeit, ungenutztes Potenzial für die Energiewende zu nutzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in einer soliden rechtlichen Vorbereitung. Ein detaillierter Gestattungsvertrag schützt nicht nur Ihre Investition, sondern schafft auch Vertrauen und eine faire Basis für die Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer. Nehmen Sie sich die Zeit, alle wichtigen Punkte schriftlich festzuhalten – so steht Ihrem Solarprojekt auch auf fremdem Boden nichts mehr im Wege.
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