PV-Anlage ohne Genehmigung: Was jetzt zu tun ist

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist für viele Hausbesitzer der Inbegriff von Unabhängigkeit und nachhaltiger Energieversorgung. Doch was passiert, wenn die Anlage ohne die notwendigen Anmeldungen oder gar ohne eine Baugenehmigung installiert wurde? Oft geschieht dies unwissentlich, etwa bei der Übernahme einer Immobilie oder durch unvollständige Beratung. Dieser Beitrag erklärt, welche Konsequenzen ein solcher „Schwarzbau“ haben kann und wie Sie eine bestehende Anlage nachträglich legalisieren können.

Der „Schwarzbau“ auf dem Dach: Wann ist eine PV-Anlage illegal?

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Die meisten Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern sind in Deutschland genehmigungsfrei, aber nicht anmeldefrei. Das bedeutet: In der Regel benötigen Sie keine Baugenehmigung vom Bauamt, müssen die Anlage aber zwingend an mehreren Stellen registrieren.

Eine Anlage gilt als nicht ordnungsgemäß betrieben oder illegal, wenn folgende Schritte versäumt wurden:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme muss der lokale Netzbetreiber informiert werden und die technischen Voraussetzungen prüfen. Ohne seine Zustimmung darf die Anlage nicht ans öffentliche Netz angeschlossen werden.
  2. Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Jede stromerzeugende Anlage, auch ein kleines Balkonkraftwerk, muss bei der Bundesnetzagentur in diesem zentralen Register eingetragen werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme.

In bestimmten Sonderfällen ist tatsächlich eine Baugenehmigung erforderlich. Dies trifft häufig zu bei:

  • denkmalgeschützten Gebäuden
  • Freiflächenanlagen
  • Gebäuden, für die ein besonderer Bebauungsplan der Gemeinde gilt

Ein klassischer „Schwarzbau“ im baurechtlichen Sinne liegt also nur dann vor, wenn eine eigentlich genehmigungspflichtige Anlage ohne diese Genehmigung errichtet wurde. Die weitaus häufigeren Fälle sind jedoch Versäumnisse bei den genannten Anmeldepflichten.

Rechtliche Konsequenzen: Welche Strafen drohen?

Eine nicht angemeldete Photovoltaikanlage zu betreiben, ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen können weitreichend und kostspielig sein.

Finanzielle Einbußen und Bußgelder

Die gravierendsten Folgen sind meist finanzieller Natur. Wer seine Anlage nicht im Marktstammdatenregister anmeldet, verliert den Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung. Die Bundesnetzagentur kann außerdem empfindliche Bußgelder verhängen, die theoretisch bis zu 50.000 € betragen können. In der Praxis fallen sie für private Betreiber meist niedriger aus, stellen aber dennoch eine erhebliche Belastung dar.

Ein Praxisbeispiel: Ein Hausbesitzer betreibt eine 10-kWp-Anlage seit zwei Jahren ohne Anmeldung. Dadurch hat er nicht nur auf eine Einspeisevergütung von mehreren hundert Euro pro Jahr verzichtet, sondern muss bei Entdeckung mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich rechnen.

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Anordnung zum Rückbau

Stellt das Bauamt fest, dass eine genehmigungspflichtige Anlage ohne Genehmigung gebaut wurde, kann es den Rückbau anordnen. Das ist das Worst-Case-Szenario: Nicht nur die Investition ist verloren, es entstehen zusätzlich hohe Kosten für den Abbau. Eine solche Anordnung kann auch ergehen, wenn die Anlage gegen Brandschutzvorschriften oder statische Anforderungen verstößt.

Probleme mit der Versicherung

Im Schadensfall, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Sturm, kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß installiert und angemeldet war. Damit riskieren Sie den vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes für Schäden, die von der PV-Anlage ausgehen.

Schritt für Schritt zur Legalisierung: Der Weg aus der Grauzone

Betreiben Sie eine nicht genehmigte oder nicht angemeldete Anlage, ist proaktives Handeln der beste Weg. Die Erfahrung zeigt, dass Behörden und Netzbetreiber kooperativer sind, wenn der Betreiber von sich aus auf sie zukommt.

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Unterlagen prüfen

Sammeln Sie alle verfügbaren Dokumente: Rechnungen, technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters sowie eventuelle Planungsunterlagen. Wenn keine Unterlagen vorhanden sind, kontaktieren Sie den Installationsbetrieb, falls dieser bekannt ist.

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Schritt 2: Kontakt zum Netzbetreiber und Elektriker

Informieren Sie Ihren lokalen Netzbetreiber über die Situation. Dort erfahren Sie, welche technischen Nachweise und Formulare für eine nachträgliche Anmeldung erforderlich sind. In den meisten Fällen muss ein zertifizierter Elektriker die Anlage prüfen und in einem Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen, dass sie den aktuellen VDE-Normen entspricht.

Schritt 3: Nachträgliche Registrierung im Marktstammdatenregister

Sobald die technischen Voraussetzungen geklärt sind, müssen Sie die Anmeldung einer Photovoltaikanlage im MaStR der Bundesnetzagentur nachholen. Dies ist online möglich und ein entscheidender Schritt zur Legalisierung.

Schritt 4: Baurechtliche Prüfung (falls nötig)

Besteht der Verdacht, dass Ihre Anlage genehmigungspflichtig gewesen wäre (z. B. bei einem denkmalgeschützten Haus), suchen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Bauamt. Oft lässt sich eine nachträgliche Genehmigung erwirken, wenn alle Vorschriften eingehalten wurden. Dabei kann die Unterstützung durch einen Architekten oder Bauingenieur sinnvoll sein.

Die Erfahrung aus vielen Kundenfällen zeigt: Die meisten Standard-Aufdachanlagen lassen sich ohne baurechtliche Probleme nachträglich legalisieren. Der Fokus liegt fast immer auf der korrekten technischen Abnahme und der Anmeldung bei Netzbetreiber und MaStR.

Sonderfall Balkonkraftwerk: Gelten hier andere Regeln?

Auch für ein Balkonkraftwerk gelten Anmeldepflichten. Zwar wurde das Verfahren durch das „Solarpaket I“ erheblich vereinfacht, eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist aber weiterhin zwingend erforderlich. Die frühere, zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für neue Anlagen. Wer ein älteres Balkonkraftwerk besitzt und die Anmeldungen versäumt hat, sollte diese umgehend nachholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich eine Anlage legalisieren, die ich selbst installiert habe?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist aber, dass ein zertifizierter Elektroinstallateur die finale elektrische Abnahme und den Anschluss an das Hausnetz vornimmt. Er prüft die Anlage auf Sicherheit und Konformität mit den geltenden Normen und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus.

Mit welchen Kosten muss ich für eine nachträgliche Legalisierung rechnen?
Die Kosten variieren stark. Rechnen Sie mit Gebühren für den Elektriker (Prüfung und Protokollierung, meist einige hundert Euro), eventuellen Anpassungen an der Elektrik sowie möglichen Verwaltungsgebühren bei den Ämtern.

Verjährt der Betrieb einer nicht angemeldeten Anlage?
Nein, eine Ordnungswidrigkeit wie die fehlende Anmeldung im MaStR verjährt nicht einfach. Die Behörden können auch Jahre später noch Bußgelder verhängen oder den Netzbetreiber informieren, was zur Sperrung der Einspeisung führen kann.

Was passiert, wenn ich mein Haus mit einer nicht legalisierten PV-Anlage verkaufe?
Das kann zu erheblichen Problemen führen. Ein Käufer wird in der Regel Nachweise über die ordnungsgemäße Anmeldung verlangen. Fehlen diese, kann dies den Verkaufspreis mindern oder den Käufer sogar zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Es liegt daher in Ihrem Interesse, vor einem Verkauf für klare Verhältnisse zu sorgen.

Fazit: Handeln statt Hoffen ist die beste Strategie

Eine nicht angemeldete Photovoltaikanlage birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Die gute Nachricht aber ist: Die meisten Versäumnisse lassen sich heilen. Der Schlüssel liegt darin, aktiv zu werden und die notwendigen Schritte zur nachträglichen Anmeldung und Genehmigung einzuleiten. Eine saubere Dokumentation und der offene Dialog mit den zuständigen Stellen sind dabei Ihre wichtigsten Werkzeuge. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in saubere Energie rechtlich abgesichert ist und Sie langfristig Freude an Ihrem eigenen Solarstrom haben.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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