PV-Anlage für Haus mit Einliegerwohnung: Kosten, Aufteilung & Abrechnung

Ein Haus mit Einliegerwohnung bietet ideale Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage

Das größere Dach hat mehr Potenzial, und der Strombedarf von zwei Haushalten erhöht die Wirtschaftlichkeit. Doch die gemeinsame Nutzung wirft wichtige Fragen auf: Wie wird die Anlage dimensioniert? Und wie lassen sich die Kosten und der erzeugte Solarstrom fair zwischen Eigentümer und Mieter der Einliegerwohnung aufteilen? Dieser Beitrag zeigt Ihnen praxiserprobte Modelle und eine klare Beispielrechnung.

Warum eine gemeinsame PV-Anlage für Haupt- und Einliegerwohnung sinnvoll ist

Der Gedanke, zwei getrennte, kleine Anlagen zu installieren, erweist sich meist als unwirtschaftlich und technisch überflüssig. Eine einzige, größere PV-Anlage für das gesamte Gebäude bietet entscheidende Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Größere Anlagen sind pro Kilowattpeak (kWp) günstiger. Die Fixkosten für Installation, Gerüst und Elektriker fallen nur einmal an.
  • Optimale Dachnutzung: Die gesamte verfügbare Dachfläche kann für eine zusammenhängende, leistungsstarke Anlage genutzt werden.
  • Höherer Eigenverbrauch: Der Strombedarf von zwei Haushalten verteilt sich oft gleichmäßiger über den Tag als der eines einzelnen. Dadurch wird mehr vom selbst erzeugten Solarstrom direkt im Haus verbraucht, was die Wirtschaftlichkeit deutlich steigert.

Die Herausforderung liegt daher nicht in der Technik, sondern in einer transparenten und fairen Abrechnung, die für beide Parteien vorteilhaft ist.

Schritt 1: Die richtige Anlagengröße für zwei Haushalte ermitteln

Die Basis jeder Planung ist der gemeinsame Strombedarf. Addieren Sie dafür einfach den Jahresstromverbrauch beider Wohneinheiten.

Ein typisches Praxisbeispiel:

  • Hauptwohnung (4-Personen-Haushalt): ca. 4.500 kWh pro Jahr
  • Einliegerwohnung (1- bis 2-Personen-Haushalt): ca. 2.500 kWh pro Jahr
  • Gesamtbedarf: 7.000 kWh pro Jahr

Als Faustregel gilt: Pro 1.000 kWh Jahresverbrauch rechnet man mit etwa 1 kWp Anlagenleistung. Für unseren Beispielbedarf von 7.000 kWh ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von 7 bis 8 kWp ein guter Ausgangspunkt. Viele Hausbesitzer planen zusätzlich einen Puffer für zukünftige Verbraucher wie ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe ein.

Eine Anlage dieser Größe lässt sich auf den meisten Einfamilienhausdächern problemlos realisieren und bildet die Grundlage für alle weiteren Überlegungen. Wenn Sie tiefer in die Details einsteigen möchten, ist die exakte Berechnung der optimalen Anlagengröße der nächste wichtige Schritt.

Schritt 2: Kosten und Nutzen fair aufteilen – Drei bewährte Modelle

Nachdem die technische Seite geklärt ist, folgt der entscheidende Teil: die faire Verteilung von Kosten und Nutzen. In der Praxis haben sich drei Modelle etabliert, die je nach Vertrauensverhältnis und gewünschtem Aufwand geeignet sind.

Modell 1: Der pauschale Abschlag (Die einfache Lösung)

Bei diesem Modell vereinbaren Eigentümer und Mieter eine monatliche Pauschale, die der Mieter für die Nutzung des Solarstroms zahlt. Diese Pauschale wird in der Nebenkostenabrechnung als Gutschrift oder als reduzierter Stromabschlag verrechnet.

  • Anwendungsszenario: Der Mieter der Einliegerwohnung zahlt beispielsweise 40 € pro Monat weniger Nebenkosten, da er so am günstigen Solarstrom beteiligt wird.
  • Vorteile: Sehr geringer administrativer Aufwand, da keine zusätzlichen Zähler notwendig sind.
  • Nachteile: Unpräzise und potenziell ungerecht. Verbraucht der Mieter sehr viel oder sehr wenig Strom, passt die Pauschale nicht mehr, was zu Unzufriedenheit führen kann.
  • Empfehlung: Dieses Modell eignet sich am besten bei einem sehr guten Vertrauensverhältnis, zum Beispiel wenn Familienmitglieder in der Einliegerwohnung leben.

Modell 2: Abrechnung nach Verbrauch (Die gerechteste Lösung)

Dieses Modell ist die transparenteste und fairste Methode. Ein geeichter Zwischenzähler erfasst dafür exakt, wie viel Strom die Einliegerwohnung verbraucht. Der Eigentümer kann als Anlagenbetreiber den Solarstrom dann zu einem festgelegten Preis an den Mieter „verkaufen“.

Beispielrechnung für das Verbrauchsmodell:

  1. Festlegung des Solarstrompreises: Der Preis sollte für beide Seiten vorteilhaft sein. Ein typischer Wert liegt zwischen dem, was der Eigentümer für die Einspeisung erhält (ca. 8 Cent/kWh), und dem, was der Mieter beim Energieversorger zahlt (ca. 35 Cent/kWh). Ein fairer Preis wäre beispielsweise 20 Cent/kWh.
  2. Verbrauchsmessung: Der Zwischenzähler zeigt am Jahresende, dass die Einliegerwohnung 1.200 kWh des Solarstroms direkt verbraucht hat.
  3. Abrechnung: 1.200 kWh x 0,20 €/kWh = 240 €. Diesen Betrag stellt der Eigentümer dem Mieter in Rechnung oder verrechnet ihn mit den Nebenkosten.
  • Vorteile: Exakt, transparent und rechtssicher. Der Mieter zahlt nur, was er verbraucht, und der Eigentümer erhält eine faire Vergütung.
  • Nachteile: Einmalige Kosten für die Installation des Zwischenzählers (ca. 200–400 €) sowie ein geringer jährlicher Aufwand für das Ablesen und die Abrechnung.
  • Aus der Praxis: Die Erfahrung zeigt, dass die Abrechnung nach Verbrauch langfristig für die größte Zufriedenheit auf beiden Seiten sorgt, da sie Diskussionen über Fairness von vornherein vermeidet.

Modell 3: Beteiligung an der Investition (Die partnerschaftliche Lösung)

Hier beteiligt sich der Mieter an den Investitionskosten der PV-Anlage. Die Höhe der Beteiligung kann sich beispielsweise am prozentualen Stromverbrauch der Einliegerwohnung orientieren. Im Gegenzug erhält der Mieter den Solarstrom kostenlos oder zu einem sehr geringen Preis (z. B. nur die Gestehungskosten).

  • Anwendungsszenario: Bei einem Gesamtverbrauch von 7.000 kWh entfallen ca. 35 % auf die Einliegerwohnung (2.500 kWh). Der Mieter übernimmt 35 % der Anschaffungskosten und nutzt den Solarstrom dafür über die gesamte Mietdauer kostenlos.
  • Vorteile: Reduziert die finanzielle Belastung für den Eigentümer und schafft eine starke Partnerschaft mit einem gemeinsamen Interesse am Erfolg der Anlage.
  • Nachteile: Sehr komplex bei einem Mieterwechsel. Es muss vertraglich genau geregelt werden, was mit dem investierten Anteil passiert, wenn der Mieter auszieht.
  • Empfehlung: Dieses Modell ist nur bei sehr langfristigen Mietverhältnissen und einem außergewöhnlich guten Verhältnis zwischen den Parteien ratsam.

Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte

Wenn Sie Strom an Ihren Mieter verkaufen (wie in Modell 2), erzielen Sie Einnahmen, die in der Regel in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Das komplexe „Mieterstrommodell“ der Bundesregierung ist für eine einzelne Einliegerwohnung meist nicht erforderlich; eine privatrechtliche Vereinbarung genügt. Dennoch ist es ratsam, die Details mit einem Steuerberater zu besprechen. Photovoltaik.info bietet grundlegende Informationen, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Wer ist der Betreiber der Anlage?
    In der Regel ist der Eigentümer des Hauses der alleinige Betreiber der PV-Anlage. Er schließt den Vertrag mit dem Netzbetreiber und ist für die Anlage verantwortlich.

  2. Was passiert, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird?
    Der überschüssige Strom wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Der Anlagenbetreiber (Eigentümer) erhält dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung.

  3. Braucht die Einliegerwohnung einen eigenen Wechselrichter?
    Nein, ein zentraler Wechselrichter für die gesamte Anlage ist ausreichend und die effizienteste Lösung.

  4. Lohnt sich ein Stromspeicher bei diesem Modell?
    Ja, ein Stromspeicher ist besonders sinnvoll. Er erhöht den Eigenverbrauchsanteil für beide Haushalte, da der tagsüber gespeicherte Solarstrom auch abends und nachts im gesamten Haus genutzt werden kann.

  5. Kann der Mieter gezwungen werden, den Solarstrom zu nutzen?
    Nein, in Deutschland gilt die freie Anbieterwahl. Die Lieferung von Solarstrom beruht immer auf einer freiwilligen, vertraglichen Vereinbarung. Der Mieter muss weiterhin die Möglichkeit haben, einen eigenen Stromvertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen.

Fazit: Ein Gewinn für beide Seiten

Eine gemeinsame Photovoltaikanlage für ein Haus mit Einliegerwohnung ist eine ökonomisch und ökologisch kluge Entscheidung. Sie senkt die Energiekosten für beide Parteien und maximiert den Nutzen der Dachfläche. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine von Anfang an klar kommunizierte und fair gestaltete Vereinbarung. Das Modell der verbrauchsgenauen Abrechnung über einen Zwischenzähler bietet dabei die größte Transparenz und hat sich in der Praxis als nachhaltigste Lösung bewährt.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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