Photovoltaikanlage: Leasing, Kauf oder Finanzierung? Die steuerlichen Unterschiede

Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage ist gefallen, doch eine Frage bleibt: Wie soll sie finanziert werden? Neben dem Direktkauf gibt es Modelle wie das klassische Darlehen, Leasing oder den Mietkauf. Diese Wahl beeinflusst nicht nur Ihre Liquidität, sondern hat auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Wir erklären, welche Vorteile die jeweiligen Modelle bieten und worauf Sie bei der Steuererklärung achten müssen.

Der entscheidende Faktor für das Finanzamt: Wer ist der Eigentümer?

Für die steuerliche Behandlung Ihrer Photovoltaikanlage ist eine Frage entscheidend: Sind Sie der juristische und wirtschaftliche Eigentümer der Anlage? Davon hängt ab, ob Sie die Anlage abschreiben und laufende Kosten geltend machen können. Je nach Finanzierungsmodell fällt die Antwort unterschiedlich aus und eröffnet damit verschiedene Wege, Ihre Steuerlast zu optimieren. Einen umfassenden Überblick zum Thema Photovoltaik Steuer finden Sie in unserem weiterführenden Beitrag.

Szenario 1: Der Kauf mit einem Darlehen (Finanzierung)

Beim klassischen Weg nehmen Sie einen Kredit bei einer Bank auf, kaufen die Photovoltaikanlage und werden damit sofort zum wirtschaftlichen Eigentümer.

Das bedeutet für Ihre Steuer:

  • Abschreibung (AfA): Da die Anlage Ihr Eigentum ist, können Sie die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer steuerlich absetzen. Hierfür legt das Finanzamt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Somit können Sie 20 Jahre lang jedes Jahr 5 % der Nettokosten als Betriebsausgabe geltend machen (lineare Abschreibung für Abnutzung, kurz AfA), was Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert.
  • Zinsen als Betriebsausgaben: Die Zinsen, die Sie für das Darlehen zahlen, sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Wichtig: Die Tilgung des Darlehens selbst ist steuerlich nicht relevant, da es sich um eine reine Vermögensumschichtung handelt.
  • Vorsteuerabzug: Wenn Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden, können Sie die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Seit 2023 greift jedoch für die meisten privaten Anlagen der Nullsteuersatz, was diesen Punkt oft überflüssig macht (mehr dazu weiter unten).

Praxisbeispiel: Sie finanzieren eine Anlage mit Photovoltaikanlage Kosten von netto 15.000 €. Jährlich können Sie 750 € (5 % von 15.000 €) als Abschreibung geltend machen. Zahlen Sie im ersten Jahr zusätzlich 400 € Zinsen, summieren sich Ihre Betriebsausgaben auf 1.150 € und mindern so Ihren Gewinn aus der Stromeinspeisung.

Szenario 2: Die Anlage mieten (Leasing)

Beim Leasing kaufen Sie die Anlage nicht, sondern mieten sie für einen festgelegten Zeitraum vom Leasinggeber, der auch der Eigentümer bleibt.

Das bedeutet für Ihre Steuer:

  • Keine Abschreibung: Da Ihnen die Anlage nicht gehört, können Sie auch keine Abschreibung geltend machen. Dies übernimmt der Leasinggeber.
  • Leasingraten als Betriebsausgaben: Ihr großer Vorteil liegt in der Einfachheit. Die monatlichen Leasingraten können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Das macht die Kalkulation sehr planbar und unkompliziert.
  • Vorsteuerabzug: Die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer können Sie im Rahmen der Regelbesteuerung als Vorsteuer geltend machen.

Praxisbeispiel: Statt die Anlage zu kaufen, leasen Sie diese für 150 € netto pro Monat. Ihre jährlichen Betriebsausgaben betragen somit 1.800 € (12 x 150 €), die Sie direkt von Ihren Einnahmen abziehen können. Diese klare und einfache Handhabung wird von vielen Nutzern geschätzt.

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Szenario 3: Der Hybridweg (Mietkauf)

Der Mietkauf ist eine Mischform: Sie mieten die Anlage zunächst und haben am Ende der Vertragslaufzeit die Option, sie zu einem vorher festgelegten Restwert zu kaufen – oft wird der Übergang sogar automatisch vollzogen.

Steuerlich ist der Mietkauf komplexer, da das Finanzamt prüft, wem die Anlage von Anfang an wirtschaftlich zuzurechnen ist. In der Praxis sind die meisten Mietkaufverträge so gestaltet, dass Sie von Beginn an als wirtschaftlicher Eigentümer gelten.

Das bedeutet für Ihre Steuer:

  • Behandlung wie ein Ratenkauf: In den meisten Fällen wird der Mietkauf vom Finanzamt wie eine Darlehensfinanzierung behandelt.
  • Abschreibung und Zinsabzug: Sie können die Anlage über 20 Jahre abschreiben. Die Mietkaufraten werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgespalten, von denen nur der Zinsanteil als Betriebsausgabe absetzbar ist.
  • Vorsteuerabzug: Die gesamte auf den Kaufpreis entfallende Umsatzsteuer kann zu Beginn geltend gemacht werden (sofern nicht der Nullsteuersatz greift).

Die große Vereinfachung: Der Nullsteuersatz seit 2023

Eine der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre ist die Einführung des Nullsteuersatzes für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und deren wesentlichen Komponenten. Er gilt für private Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp.

Das bedeutet, dass beim Kauf der Anlage keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Dadurch entfällt für die meisten Neuanlagenbetreiber der Anreiz, zur Regelbesteuerung zu optieren. Die Kleinunternehmerregelung wird zum Standard, was die steuerliche Verwaltung erheblich vereinfacht. Für Ihre Finanzierungsentscheidung bedeutet das: Der komplexe Aspekt des Vorsteuerabzugs verliert an Bedeutung, und die Kalkulation konzentriert sich auf die Absetzbarkeit von Zinsen, Abschreibung oder Leasingraten.

Überblick: Die Modelle im direkten Vergleich

Merkmal Darlehensfinanzierung Leasing Mietkauf
Eigentümer Sie als Käufer Der Leasinggeber Meist Sie (wirtschaftlich)
Abschreibung (AfA) Ja, über 20 Jahre Nein Meist ja
Steuerlich absetzbar Zinsen und AfA Komplette Leasingraten Zinsanteil und AfA
Komplexität Moderat Gering Hoch
Ideal für Langfristige Eigentümer, die den Wert der Anlage voll nutzen wollen. Nutzer, die Planungssicherheit und geringen Aufwand bevorzugen. Nutzer, die eine Kaufoption am Ende der Laufzeit wünschen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Was ist steuerlich besser für mich: Leasing oder Kauf?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Kauf über ein Darlehen ist oft über die gesamte Laufzeit finanziell attraktiver, da Sie von der Wertsteigerung der Immobilie profitieren und die Anlage am Ende Ihnen gehört. Das Leasing bietet hingegen maximale Planbarkeit und minimalen bürokratischen Aufwand, da die monatlichen Raten fix und vollständig absetzbar sind. Wägen Sie ab, was Ihnen wichtiger ist: langfristiges Eigentum oder kurzfristige Einfachheit.

Muss ich für meine PV-Anlage immer ein Gewerbe anmelden?

Ja, aus steuerlicher Sicht betreiben Sie mit der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz ein Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt ist daher notwendig. Dank der Kleinunternehmerregelung und der Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp ist der administrative Aufwand jedoch sehr gering geworden.

Welche Rolle spielen staatliche Förderungen bei der Finanzierung?

Staatliche Förderungen wie zinsgünstige KfW-Kredite sind ein wichtiger Baustein. Diese sind speziell für den Kauf und die Finanzierung konzipiert und können die Zinslast erheblich senken. Informieren Sie sich über aktuelle Programme, denn eine gute Photovoltaik Förderung kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage maßgeblich verbessern. Leasingmodelle sind von solchen direkten Förderkrediten meist ausgeschlossen.

Fazit: Die richtige Wahl hängt von Ihren Zielen ab

Die Entscheidung zwischen Finanzierung, Leasing und Mietkauf hat weitreichende steuerliche Folgen. Während der klassische Kauf mit Darlehen Ihnen die Abschreibung ermöglicht und Sie zum Eigentümer macht, punktet das Leasing mit seiner Einfachheit und klar absetzbaren Raten. Der Mietkauf stellt eine komplexe Mischform dar, die steuerlich meist wie ein Kauf behandelt wird.

Da der Aspekt der Umsatzsteuer durch den Nullsteuersatz für die meisten privaten Anlagenbetreiber in den Hintergrund getreten ist, können Sie sich bei Ihrer Entscheidung auf eine andere Frage konzentrieren: Möchten Sie langfristig Eigentümer sein und den damit verbundenen administrativen Aufwand tragen oder bevorzugen Sie eine einfache, planbare Lösung?

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