Photovoltaikanlage mieten oder kaufen: Ein Vergleich der Verträge

Das Versprechen klingt verlockend: eine eigene Solaranlage auf dem Dach, die umweltfreundlichen Strom erzeugt, die Stromrechnung senkt – und das alles ohne hohe Anfangsinvestition. Möglich machen das Miet- und Pachtmodelle, die zusehends an Popularität gewinnen.

Doch während der Kauf einer Anlage eine einmalige Entscheidung ist, binden Sie sich bei einem Mietmodell oft für Jahrzehnte. Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin aus dem Jahr 2023 zeigt sogar, dass Mietmodelle über eine Laufzeit von 20 Jahren bis zu 80 % teurer sein können als ein direkter Kauf.

Dieser Beitrag beleuchtet die entscheidenden Unterschiede, die sich oft erst im Kleingedruckten der Verträge verbergen. Wir vergleichen die wichtigsten Klauseln, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, die wirklich zu Ihrer Situation passt.

Kauf, Miete, Pacht – Wo liegen die grundlegenden Unterschiede?

Bevor wir die Verträge im Detail analysieren, ist eine klare Abgrenzung der Begriffe wichtig. Obwohl „Miete“ und „Pacht“ im Photovoltaik-Kontext oft synonym verwendet werden, sind die feinen Unterschiede für Sie als Nutzer meist nicht entscheidend – anders als der grundlegende Unterschied zum Kauf.

Kauf: Sie erwerben die Photovoltaikanlage und werden damit zum alleinigen Eigentümer. Sie haben die volle Kontrolle über die Anlage, tragen aber auch die Verantwortung für Betrieb, Wartung und Versicherung. Dafür profitieren Sie zu 100 % von den Erträgen und möglichen Förderungen.

Miete/Pacht: Sie erwerben lediglich das Recht, die auf Ihrem Dach installierte Anlage zu nutzen. Eigentümer bleibt der Anbieter (Vermieter/Verpächter). Dafür zahlen Sie eine feste monatliche Gebühr. Im Gegenzug übernimmt der Anbieter in der Regel Installation, Versicherung und Wartung – das sogenannte „Rundum-sorglos-Paket“.

Der große Vertragsvergleich: Kaufvertrag vs. Mietvertrag

Der Teufel steckt im Detail. Ein Kaufvertrag für eine PV-Anlage ist meist ein übersichtlicher Werkvertrag. Ein Mietvertrag hingegen begründet ein Dauerschuldverhältnis, das Ihre Beziehung zum Anbieter über 20 Jahre oder mehr regelt. Hier lauern die entscheidenden Fallstricke.

Eigentum und Verantwortung

Die Eigentumsfrage ist der zentrale Punkt, von dem sich alle weiteren Unterschiede ableiten.

Beim Kauf: Die Anlage gehört Ihnen. Das bedeutet Freiheit, aber auch Verantwortung. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, verkaufen Sie die Anlage einfach mit – oft steigert sie sogar den Wert der Immobilie. Sie entscheiden, ob und wann Sie die Anlage um einen Stromspeicher erweitern.

Bei der Miete: Der Anbieter ist und bleibt Eigentümer der Anlage. Das hat weitreichende Konsequenzen. Planen Sie einen Hausverkauf, muss der Käufer in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Findet sich kein Käufer, der den Vertrag übernehmen möchte, kann dies den Verkauf erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.

Praxisbeispiel: Ein Ehepaar möchte nach 15 Jahren in eine kleinere Wohnung ziehen und das Haus verkaufen. Die auf dem Dach gemietete PV-Anlage hat noch eine Restlaufzeit von 5 Jahren. Der potenzielle Käufer möchte den Vertrag nicht übernehmen. Nun steht das Ehepaar vor einem Problem: Aus dem langjährigen Vertrag kommt es nicht ohne Weiteres heraus.

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Kosten und Finanzierung

Hier zeigt sich der vielleicht größte Unterschied, der oft durch das Marketing von Mietanbietern verschleiert wird.

Beim Kauf: Es fällt eine hohe Anfangsinvestition an. Die genauen Kosten einer Photovoltaikanlage hängen von der Größe und den Komponenten ab und liegen für ein Einfamilienhaus typischerweise zwischen 12.000 und 20.000 Euro. Danach produziert Ihre Anlage Strom zu minimalen Betriebskosten von ca. 1–2 % des Anlagenpreises pro Jahr.

Bei der Miete: Die Anfangsinvestition entfällt, stattdessen zahlen Sie eine feste monatliche Rate über die gesamte Laufzeit von meist 20 Jahren. Diese Rate summiert sich. Eine monatliche Miete von 150 Euro bedeutet Gesamtkosten von 36.000 Euro über 20 Jahre – oft für eine Anlage, die im Kauf nur die Hälfte gekostet hätte. Die bereits erwähnte Studie der HTW Berlin bestätigt diesen erheblichen Preisaufschlag.

Laufzeit und Kündigung

Die Flexibilität ist ein weiterer kritischer Punkt, den viele Interessenten unterschätzen.

Beim Kauf: Die „Laufzeit“ entspricht der Lebensdauer Ihrer Anlage, typischerweise 25 bis 30 Jahre. Sie sind an keinen Vertrag gebunden.

Bei der Miete: Die Verträge sehen fast immer eine feste Mindestlaufzeit von 20 Jahren vor. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor diesen extrem langen Bindungen, denn Lebensumstände können sich in 20 Jahren drastisch ändern – der Vertrag aber bleibt starr.

Wartung, Versicherung und Reparaturen

Das „Rundum-sorglos-Paket“ ist das Hauptargument der Mietanbieter. Doch auch hier lohnt ein genauer Blick in die Klauseln.

Beim Kauf: Sie sind selbst für Wartung, Versicherung und Reparaturen verantwortlich. Viele entscheiden sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage, weil sie die Kontrolle behalten wollen. Eine gute PV-Anlage ist wartungsarm. Zudem haben die wichtigsten Komponenten wie Module und Wechselrichter lange Herstellergarantien von 10 bis 25 Jahren.

Bei der Miete: Der Anbieter übernimmt diese Aufgaben. Klären Sie aber unbedingt vertraglich, was genau abgedeckt ist. Gilt die Reparaturzusage auch für Verschleißteile wie den Wechselrichter, der oft nach 10–15 Jahren ausgetauscht werden muss? Wie schnell wird reagiert? Jeder Tag Ausfall kostet Sie bares Geld. Und was passiert, wenn die Anlage nach 15 Jahren nicht mehr die versprochene Leistung bringt? Ist eine Nachbesserung oder eine Minderung der Miete vorgesehen?

Was passiert am Vertragsende?

Nach 20 Jahren endet der Mietvertrag – und es stellen sich entscheidende Fragen, die schon bei Vertragsbeginn geklärt sein müssen.

Beim Kauf: Die Anlage gehört Ihnen. Sie ist zwar älter, produziert aber in der Regel immer noch zuverlässig Strom. Sie können sie weiterbetreiben, modernisieren oder abbauen lassen.

Bei der Miete: Hier gibt es meist drei Optionen, deren Konditionen im Vertrag festgelegt sein sollten:

  1. Kauf der Altanlage: Sie können die Anlage übernehmen. Die Frage ist nur: zu welchem Preis? Oft wird ein „Restwert“ angesetzt, der jedoch selten klar definiert ist. Eine 20 Jahre alte Anlage zu kaufen, ist wirtschaftlich oft nicht mehr attraktiv.

  2. Vertragsverlängerung: Der Vertrag kann verlängert werden, manchmal sogar automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Konditionen können sich dabei jedoch verschlechtern.

  3. Rückbau durch den Anbieter: Der Anbieter demontiert die Anlage. Klären Sie unbedingt, wer die Kosten für den Rückbau trägt. Trägt diese Kosten nicht explizit der Anbieter, kann eine teure Rechnung auf Sie zukommen.

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Für wen lohnt sich welches Modell? Eine Entscheidungshilfe

Beide Modelle haben ihre Berechtigung, richten sich aber an völlig unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse.

Der Kauf ist die beste Wahl für Sie, wenn:
Sie langfristig planen und Eigentümer Ihres Hauses sind.
Sie die maximale finanzielle Rendite erzielen möchten.
Sie die volle Kontrolle und Flexibilität (z. B. für spätere Erweiterungen) behalten wollen.
Sie das notwendige Kapital aufbringen können oder eine günstige Finanzierung erhalten.

Die Miete kann eine Überlegung wert sein, wenn:
Sie absolut keine Anfangsinvestition tätigen können oder wollen.
Sie jeglichen Aufwand für Wartung und Versicherung scheuen.
Sie die deutlich höheren Gesamtkosten bewusst in Kauf nehmen.

Die Erfahrung aus zahlreichen Kundenprojekten zeigt jedoch, dass in den meisten Fällen ein finanzierter Kauf die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zur Miete ist.

Häufige Fragen (FAQ) zu Miet- und Pachtverträgen

Was passiert, wenn der Miet-Anbieter insolvent geht?

Das ist ein erhebliches Risiko. Im schlimmsten Fall kann der Insolvenzverwalter die Anlage abbauen lassen, um sie zu verwerten, oder er verkauft den Vertrag an ein anderes Unternehmen, dessen Servicequalität Sie nicht kennen.

Habe ich bei einer gemieteten Anlage Anspruch auf staatliche Förderungen?

Nein. Förderungen wie die Einspeisevergütung oder Investitionszuschüsse stehen immer dem Eigentümer der Anlage zu, also dem Vermieter. Sie als Mieter profitieren nur indirekt über eine hoffentlich fair kalkulierte Miete.

Kann ich eine gemietete Anlage später mit einem Stromspeicher nachrüsten?

In der Regel nicht ohne Zustimmung des Anbieters. Da die Anlage nicht Ihr Eigentum ist, können Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen. Oft bieten die Vermieter eigene Speicher zur Miete an, was die Gesamtkosten weiter erhöht.

Fazit: Augen auf beim Vertragsabschluss

Die Miete einer Photovoltaikanlage bietet einen bequemen Einstieg in die Solarenergie, der jedoch mit erheblichen Mehrkosten und einem Verlust an Flexibilität und Kontrolle erkauft wird. Der Kauf ist fast immer der finanziell klügere und zukunftssicherere Weg.

Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich interessieren, gilt: Lesen Sie den Vertrag bis ins letzte Detail und holen Sie sich im Zweifel eine zweite Meinung ein. Eine Entscheidung, die Sie für 20 Jahre bindet, sollte niemals überstürzt getroffen werden. Ob sich Photovoltaik lohnt, hängt also maßgeblich von der Wahl des richtigen Anschaffungsmodells ab.

Weiterführende Informationen

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