Notstromaggregat registrieren: Ein Leitfaden für PV-Anlagenbetreiber

Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen schätzen die gewonnene Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz.

Um für einen längeren Stromausfall gewappnet zu sein, ergänzen einige ihre Anlage um ein Notstromaggregat, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Doch der Betrieb einer solchen Netzersatzanlage (NSA) bringt auch administrative Pflichten mit sich.
Eine der wichtigsten ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wann diese Pflicht besteht und wie Sie sie unkompliziert erfüllen.

Warum das Marktstammdatenregister auch für Ihr Notstromaggregat relevant ist

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Verzeichnis für alle Akteure und Anlagen im deutschen Energiemarkt.
Als Betreiber einer PV-Anlage haben Sie dort bereits Ihre Solarmodule und möglicherweise auch Ihren Stromspeicher eingetragen.
Ziel des Registers ist es, einen vollständigen und transparenten Überblick über die Erzeugungskapazitäten in Deutschland zu schaffen.

Diese Transparenz ist entscheidend für die Netzstabilität.
Netzbetreiber müssen jederzeit wissen, welche Anlagen Strom erzeugen können – und dazu gehören auch Notstromaggregate.
Selbst wenn Ihre Anlage nur für den Eigenbedarf im Falle eines Blackouts gedacht ist und niemals ins öffentliche Netz einspeist, ist sie dennoch Teil des Gesamtenergiesystems.
Die Registrierung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Beitrag zur Sicherheit und Planbarkeit der deutschen Stromversorgung.

Registrierungspflicht: Wann müssen Sie Ihr Notstromaggregat anmelden?

Die entscheidende Frage für Sie als Betreiber lautet, ob Ihr spezifisches Aggregat meldepflichtig ist.
Die Antwort hängt nicht primär von der Leistung ab, sondern von der Art der Anbindung an Ihr Hausnetz.

Die Faustregel lautet: Jedes Stromerzeugungsaggregat, das fest mit der Elektroinstallation eines Gebäudes verbunden ist, muss im MaStR registriert werden.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Aggregat mit Diesel, Benzin oder Gas betreiben.
Sobald eine feste Verbindung besteht – zum Beispiel über eine spezielle Einspeisesteckdose oder einen Umschalter im Zählerschrank –, handelt es sich um eine ortsfeste Netzersatzanlage, die meldepflichtig ist.

  • Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer hat eine 12-kWp-PV-Anlage auf dem Dach.
    Für den Winter sichert er sich mit einem 8-kW-Dieselaggregat ab, das bei einem Stromausfall über einen manuellen Netzumschalter sein Haus versorgen kann.
    Da das Aggregat an die feste Hausinstallation angeschlossen wird, muss er es im MaStR registrieren.

Eine Ausnahme besteht für rein mobile Geräte:
Ein kleines Benzinaggregat, das Sie im Garten betreiben und an das Sie lediglich eine Kabeltrommel für einzelne Verbraucher anschließen, muss nicht gemeldet werden.
Die Pflicht entsteht erst durch die feste Verbindung zum Gebäudenetz.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So registrieren Sie Ihre Netzersatzanlage im MaStR

Die Registrierung selbst ist kostenlos und erfolgt online über das Portal der Bundesnetzagentur.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage bereits registriert haben, ist Ihnen der Prozess vertraut.

  1. Anmeldung im MaStR-Portal: Loggen Sie sich mit Ihren bestehenden Zugangsdaten im MaStR-Portal ein.
    Falls Sie noch keinen Zugang haben, müssen Sie sich zunächst als Benutzer und anschließend als „Anlagenbetreiber“ registrieren.

  2. Neue Einheit hinzufügen: Wählen Sie in Ihrem Dashboard die Option, eine neue Einheit zu registrieren.
    Wählen Sie hier die Kategorie „Stromerzeugung“.

  3. Technische Daten eintragen: Geben Sie nun die spezifischen Daten des Notstromaggregats ein. Die wichtigsten Felder sind:

    • Technologie: Wählen Sie hier „Verbrennungsmotor“.
    • Energieträger: Geben Sie den verwendeten Brennstoff an (z. B. Diesel, Benzin).
    • Netto-Nennleistung: Tragen Sie hier die Leistung Ihres Aggregats in Kilowatt (kW) ein.
      Diesen Wert finden Sie auf dem Typenschild des Geräts oder in der Bedienungsanleitung.
      Verwechseln Sie ihn nicht mit der Angabe in kVA (Scheinleistung).
    • Inbetriebnahmedatum: Geben Sie das Datum an, an dem das Aggregat erstmals betriebsbereit an das Hausnetz angeschlossen wurde.
  4. Standort und Betreiberdaten prüfen: Überprüfen Sie die bereits hinterlegten Daten zu Ihrer Person und dem Anlagenstandort.
    In der Regel sind diese von der Registrierung Ihrer PV-Anlage schon korrekt ausgefüllt.

  5. Registrierung abschließen: Nach einer letzten Prüfung aller Angaben schließen Sie den Prozess ab.
    Sie erhalten eine Bestätigung und Ihre Netzersatzanlage ist offiziell registriert.

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Häufige Fehler und wichtige Fristen, die Sie kennen sollten

Obwohl der Prozess einfach ist, gibt es einige Fallstricke.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Fehler bei den technischen Daten und den Fristen passieren.

  • Die Frist: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Sie die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren.
  • Mögliche Konsequenzen: Eine versäumte oder fehlerhafte Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
    In der Praxis ist die Bundesnetzagentur bei einer nachträglichen Meldung oft kulant, Sie sollten es aber nicht darauf ankommen lassen.
  • Typische Fehler:
    • Verwechslung der Leistungseinheiten: kW (Wirkleistung) wird oft mit kVA (Scheinleistung) verwechselt. Für das MaStR ist der kW-Wert relevant.
    • Falsche Kategorie: Das Aggregat wird fälschlicherweise als eine andere Erzeugungsart (z. B. als Teil der PV-Anlage) angemeldet.
    • Vergessene Registrierung: Viele Betreiber wissen schlicht nicht von ihrer Pflicht, da der Fokus auf der Photovoltaik liegt.

Es ist ratsam, die Registrierung direkt nach der Installation des Aggregats durchzuführen, um die Frist nicht zu versäumen.

FAQ – Ihre Fragen zur MaStR-Registrierung von Notstromaggregaten

Was kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Die Registrierung ist vollständig kostenlos. Es fallen keine Gebühren seitens der Bundesnetzagentur an.

Muss ich mein kleines Camping-Aggregat auch anmelden?
Nein. Solange ein Aggregat nicht fest mit der Elektroinstallation eines Gebäudes verbunden wird, sondern nur einzelne Geräte über eine Kabeltrommel versorgt, besteht keine Meldepflicht.

Ich habe die Frist von einem Monat verpasst. Was soll ich jetzt tun?
Holen Sie die Registrierung umgehend nach. In der Regel hat eine verspätete Meldung keine negativen Konsequenzen, solange sie aus eigenem Antrieb erfolgt. Warten Sie nicht, bis Sie dazu aufgefordert werden.

Wo finde ich die technischen Daten, die für die Registrierung benötigt werden?
Alle relevanten Informationen, insbesondere die Netto-Nennleistung in kW, finden Sie auf dem Typenschild des Notstromaggregats oder in den technischen Unterlagen des Herstellers.

Ändert die Registrierung etwas für meine PV-Anlage oder die EEG-Vergütung?
Nein. Das Notstromaggregat wird als separate Einheit geführt. Da es sich um eine Anlage zur Notstromversorgung handelt, die nicht ins öffentliche Netz einspeist, hat die Registrierung keinerlei Einfluss auf die Vergütung oder die steuerliche Behandlung Ihrer PV-Anlage.

Fazit: Eine kleine Pflicht für mehr Systemsicherheit

Die Registrierung Ihres Notstromaggregats im Marktstammdatenregister ist eine gesetzliche Pflicht, die Sie als verantwortungsbewusster Anlagenbetreiber ernst nehmen sollten.
Der Prozess ist online, kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.
Damit sichern Sie nicht nur Ihre eigene Anlage rechtlich ab, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Transparenz und Stabilität des gesamten deutschen Stromnetzes.
So stellen Sie sicher, dass Ihre private Vorsorge für den Ernstfall auf einem soliden und vorschriftsmäßigen Fundament steht.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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