Solardachpflicht Bayern für Nichtwohngebäude ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine erweiterte Solardachpflicht, die nun auch umfassende Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden einbezieht. Diese Regelung ist Teil einer Novelle der Bayerischen Bauordnung, die bereits im Juli 2023 beschlossen wurde und für Neubauten schon früher griff. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau der Photovoltaik im Freistaat konsequent voranzutreiben und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.
Die bayerische Staatsregierung untermauert mit diesem Schritt ihre Ambitionen, die Klimaziele zu erreichen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren. Durch die verpflichtende Installation von Solaranlagen auf den Dächern von Gewerbe- und Industriebauten soll der Anteil sauberer Energie am Strommix signifikant erhöht und der CO₂-Ausstoß weiter reduziert werden. Diese Strategie spiegelt sich auch im Erfolg des Bundeslandes bei bundesweiten Ausschreibungen wider, bei denen Bayern bei PV-Freiflächenanlagen regelmäßig dominiert.
Welche Nichtwohngebäude sind von der Solardachpflicht in Bayern betroffen?
Die Solarpflicht in Bayern erstreckt sich auf Nichtwohngebäude und ist in zwei Stufen gestaffelt:
- Neubauten: Bereits seit Mitte 2023 müssen alle neu errichteten Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 40 m² mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
- Bestandsgebäude: Seit dem 1. Januar 2025 greift die Pflicht auch bei wesentlichen Sanierungen der Dachhaut von bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von über 100 m².
Zu den betroffenen Gebäudetypen zählen unter anderem Bürokomplexe, Industrie- und Lagerhallen, Einkaufszentren sowie sonstige gewerblich genutzte Bauten.
Für reine Wohngebäude gilt diese spezifische Pflicht nicht. Dennoch fördert der Freistaat auch hier innovative Ansätze, wie die jüngst erteilte Typengenehmigung für Solarmodule an Wohngebäuden zeigt. Ausnahmen von der Solarpflicht können zudem beantragt werden, wenn technische Gründe wie Denkmalschutz oder statische Probleme vorliegen oder die Installation nachweislich wirtschaftlich unzumutbar ist.
Solardachpflicht Bayern 2025: Welche Anforderungen gelten?
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass mindestens 50 % der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden muss. Die genauen technischen Spezifikationen und die Definition der „geeigneten Dachfläche“ sind in der Bayerischen Bauordnung festgelegt.
Für Bauherren und Eigentümer ist es daher entscheidend, die Installation der Solaranlage frühzeitig in die Bau- oder Sanierungsplanung zu integrieren. Die Nutzung von kompletten PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets kann dabei helfen, die technischen Anforderungen effizient zu erfüllen und den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu optimieren.
Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Solardachpflicht in Bayern
Um die Umsetzung der Solarpflicht zu erleichtern und finanzielle Hürden abzubauen, bietet der Freistaat Bayern verschiedene Förderprogramme an. Diese sollen die Investitionskosten für Unternehmen senken und Anreize für eine schnelle Umsetzung schaffen.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Stärkung der lokalen Akzeptanz. So ist zum 1. Januar 2025 ein neues Förderprogramm für die Bürgerbeteiligung an Solaranlagen in Kraft getreten. Es soll Betreiber von Solarparks dabei unterstützen, Anwohner finanziell an den Projekten zu beteiligen. Zusätzlich stehen spezialisierte Beratungsstellen zur Verfügung, um Bauherren und Planer bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.
Die Einführung der Solarpflicht ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Für Unternehmen bietet die Investition in Solarenergie nicht nur die Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch langfristig Energiekosten zu senken. Die Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage liegt in der Regel bei wenigen Jahren. Bauherren, die eine Dachsanierung planen, sollten sich detailliert über die neuen Regelungen informieren, denn die Solarpflicht in Bayern wird 2025 bei Dachsanierungen besonders wichtig.
Fazit: Solardachpflicht Bayern als Chance für Nichtwohngebäude
Die Solardachpflicht für Nichtwohngebäude ist ein konsequenter Schritt in der bayerischen Klimapolitik. Sie zielt darauf ab, das enorme Potenzial ungenutzter Dachflächen für die Energiewende zu aktivieren und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken. Für betroffene Unternehmen und Bauherren bedeutet dies eine verpflichtende Investition, die sich jedoch durch sinkende Energiekosten und staatliche Förderungen mittel- bis langfristig auszahlt und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.







