Sachsen-Anhalt: Beteiligungsgesetz für Solaranlagen soll Akzeptanz fördern

Sachsen-Anhalt stärkt Energiewende: Neues Gesetz sichert finanzielle Beteiligung an Solaranlagen

Sachsen-Anhalt hat ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an neuen Solar- und Windkraftanlagen regelt. Die am 19. Juni 2024 beschlossene Neuregelung zielt darauf ab, die lokale Wertschöpfung zu steigern und die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region zu erhöhen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um Widerstände zu reduzieren und die Energiewende vor Ort aktiv voranzutreiben.

Kernpunkte des Beteiligungsgesetzes für Solaranlagen in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das „Gesetz zur Beteiligung an Solaranlagen“ verabschiedet, das Betreiber von neuen Anlagen mit einer Leistung von einem Megawatt (MW) oder mehr in die Pflicht nimmt. Diese müssen künftig eine finanzielle Abgabe an die Standortkommunen und die in deren Umfeld lebenden Bürger leisten.

Die zentralen Regelungen im Überblick:

  • Finanzielle Beteiligung: Betreiber von Solaranlagen müssen 0,4 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) Strom abführen. Diese Regelung gilt sowohl für Projekte, die im Rahmen von Ausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Zuschlag erhalten, als auch für solche, die außerhalb dieser Ausschreibungen realisiert werden.
  • Sonderregelung für Agrarflächen: Für Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie auf Grünland, das nicht unter die EEG-Ausschreibungen fällt, ist eine Abgabe von 0,2 Cent pro kWh vorgesehen.
  • Alternative Beteiligungsmodelle: Das Gesetz ermöglicht es den Betreibern auch, den Kommunen alternativ Aktien oder Kommanditanteile an den Projektgesellschaften anzubieten. Diese Anteile können bis zu 25 % des Gesamtkapitals der Anlage ausmachen und stärken die direkte lokale Verankerung der Projekte.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Menschen vor Ort direkt von der Energiewende profitieren. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, betonte die Bedeutung der Neuregelung: „Eine faire finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern ist ein wichtiger Baustein, um die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhöhen. […] Der Ausbau der Solarenergie wird sich für Sie lohnen.“

Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt: Ein Vorbild für die Energiewende und Akzeptanzförderung?

Das sachsen-anhaltische Gesetz baut auf der bundesweiten Regelung im EEG auf, geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter. Während das Bundesgesetz den Betreibern eine freiwillige Beteiligung der Kommunen ermöglicht, schafft Sachsen-Anhalt eine verpflichtende Regelung und erweitert deren Anwendungsbereich. So wird sichergestellt, dass auch Solarparks, die nicht über die EEG-Ausschreibungen gefördert werden, einen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung leisten.

Experten sehen in solchen Regelungen einen wichtigen Hebel, um die Akzeptanz für Energieprojekte zu sichern. Laut der Fachagentur Wind und Solar sind frühzeitige Information, transparente Kommunikation und finanzielle Teilhabe entscheidend, um die Unterstützung in der Bevölkerung zu stärken und langwierige Konflikte zu vermeiden.

Während sich dieses Gesetz auf große Anlagen konzentriert, spiegelt das Prinzip der direkten Teilhabe einen breiteren Trend wider. Immer mehr Privatpersonen möchten aktiv zur Energiewende beitragen und ihre Stromkosten senken. Dies zeigt sich in der steigenden Nachfrage nach PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets für das Eigenheim. Auch für Mieter gibt es mittlerweile einfache Möglichkeiten zur Partizipation, etwa durch Balkonkraftwerke ohne Speicher oder leistungsfähigere Balkonkraftwerke mit Speicher, die eine unkomplizierte Stromerzeugung auf dem eigenen Balkon ermöglichen.

Das Modell aus Sachsen-Anhalt könnte somit richtungsweisend für andere Bundesländer sein. Indem es einen klaren rechtlichen Rahmen für die finanzielle Beteiligung schafft, fördert es nicht nur den Ausbau der Solarenergie, sondern sorgt auch dafür, dass die Energiewende als gemeinschaftliches Projekt wahrgenommen wird, von dem alle profitieren.

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