Photovoltaik Förderung in RLP: Ab 2025 Anträge stellen?

Rheinland-Pfalz verstärkt ab 2025 mit einem neuen Landes-Solargesetz den Ausbau der Solarenergie. Die Regelung verpflichtet zur Installation von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Neubauten und Parkplätzen. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien signifikant zu steigern und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 zu leisten.

Solaranlagen-Pflicht für Gewerbe und Parkplätze: Was 2025 in RLP gilt

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für bestimmte Bauvorhaben in Kraft. Das vom Landtag verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass auf allen neu errichteten, gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für den Neubau von Parkplätzen mit einer Kapazität von mindestens 50 Stellplätzen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Für diese Betriebe werden jedoch alternative Anreize geschaffen. So startet Rheinland-Pfalz beispielsweise 2025 ein Modellprojekt zur Agri-Photovoltaik, das die Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung fördert. Mit dem Fokus auf große gewerbliche Dächer und Parkflächen will das Land ungenutztes Potenzial erschließen und die dezentrale Energieerzeugung stärken.

Solarpflicht RLP ab 2028: Ausweitung auf Wohngebäude

In einem zweiten Schritt wird die Solarpflicht ab 2028 auf größere Wohngebäude ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt müssen Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 500 Quadratmetern ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet werden. Die Pflicht greift auch bei umfassenden Sanierungen von Dächern mit einer Fläche von über 500 Quadratmetern. Eine Ausnahme besteht für Gebäude, die bereits durch andere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, beispielsweise im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), versorgt werden.

Im bundesweiten Vergleich verfolgen die Länder unterschiedliche Strategien. Während Baden-Württemberg bereits eine generelle Solarpflicht für alle Neubauten eingeführt hat, schreibt Hessen lediglich eine Beratungspflicht vor. Andere Bundesländer gehen ähnliche Wege wie Rheinland-Pfalz: So wird in NRW ab 2026 eine Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen wirksam, während in Sachsen die ursprüngliche Pflicht für Wohngebäude in eine Empfehlung umgewandelt wurde. Die rheinland-pfälzische Landesregierung begründet ihren schrittweisen Ansatz damit, den Solarausbau voranzutreiben, ohne die Bauwirtschaft übermäßig zu belasten.

Kritik und Unterstützung für die Solarpflicht in RLP – Auswirkungen auf Photovoltaik Förderung 2025?

Die Einführung der Solarpflicht stößt auf ein geteiltes Echo. Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz bezeichnet die Maßnahme als „unnötig“. Hauptgeschäftsführer Michael Schönberger argumentiert: „Die Solarpflicht ist unnötig, da der Markt für Solaranlagen in Rheinland-Pfalz bereits boomt.“ Er verweist auf die hohe private Nachfrage und die steigende Zahl an Installationen.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinland-Pfalz äußert Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Belastungen für Unternehmen, die bereits mit steigenden Baukosten und bürokratischen Hürden konfrontiert sind. Die IHK plädiert für stärkere Anreize statt neuer Verpflichtungen. Solche Anreize sind andernorts ein wichtiger Hebel; so soll in Berlin eine neue Förderung ab 2025 die Preise für Solaranlagen senken und den Ausbau beschleunigen.

Die Landesregierung verteidigt das Gesetz. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) erklärte: „Wir haben das Gesetz mit Augenmaß formuliert. Es ist ein kluges Gesetz, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“ Sie sieht darin einen entscheidenden Schritt zur Erreichung der Klimaziele des Landes.

Die Photovoltaik bleibt ein zentraler Pfeiler der Energiewende in Deutschland. Dank technologischer Fortschritte und gesunkener Kosten ist sie eine der wirtschaftlichsten Formen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Auch für Privatpersonen wird die eigene Stromerzeugung immer attraktiver. Die Möglichkeiten reichen von kleinen Balkonkraftwerken ohne Speicher für Mieter bis hin zu kompletten PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets für Eigenheimbesitzer. Mit dem neuen Solargesetz stellt Rheinland-Pfalz die Weichen, um dieses Potenzial künftig noch stärker zu nutzen.

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