Rheinland-Pfalz treibt den Ausbau von Photovoltaikanlagen konsequent voran, um das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung zu erreichen. Ein zentraler Baustein dieser Strategie ist die Stärkung von Mieterstrommodellen und des Eigenverbrauchs von Solarstrom, der seit dem 1. Januar 2024 durch den Wegfall der Konzessionsabgabe deutlich an Attraktivität gewonnen hat.
Mieterstrom in RLP: Wegfall der Konzessionsabgabe im Fokus
Um die Energiewende zu beschleunigen, hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz unter Federführung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) entscheidende Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut. Das Bundesland, das bereits heute über 50 Prozent seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien deckt, will diesen Anteil weiter ausbauen.
Eine maßgebliche Änderung, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, ist die Befreiung des Eigenverbrauchs von Solarstrom von der Konzessionsabgabe. Dieser vom Ministerrat beschlossene Schritt zielt vor allem darauf ab, den wirtschaftlichen Betrieb von Mieterstrommodellen zu fördern. Bei diesen Modellen wird der auf einem Mietshaus erzeugte Solarstrom direkt an die Bewohner des Gebäudes verkauft, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Dies senkt die Kosten für die Mieter und schafft Anreize für Immobilieneigentümer, in Solarenergie zu investieren.
Konzessionsabgabe einfach erklärt: Was ändert sich für Photovoltaik in Rheinland-Pfalz?
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorger an Kommunen entrichten müssen, um öffentliche Wege und Flächen für die Verlegung von Strom- und Gasleitungen zu nutzen. In der Vergangenheit führte die Regelung dazu, dass auch Betreiber von PV-Anlagen diese Abgabe zahlen mussten, wenn der erzeugte Strom innerhalb eines Gebäudes an Dritte (z. B. Mieter) geliefert wurde. Dies stellte eine signifikante finanzielle Belastung dar und bremste den Ausbau, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.
Mit der Neuregelung entfällt diese Abgabe für selbst erzeugten und vor Ort verbrauchten Solarstrom. Die Änderung macht Photovoltaikanlagen für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe wirtschaftlich deutlich interessanter. Sie profitieren nun von geringeren Betriebskosten und können den erzeugten Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten.
Photovoltaik Förderung in Rheinland-Pfalz: Strategie über die Abgabe hinaus
Die Befreiung von der Konzessionsabgabe ist Teil einer breiter angelegten Strategie der Landesregierung zur Förderung der Solarenergie. Zu den weiteren Maßnahmen gehören:
- Solarförderprogramme: Das Land unterstützt Investitionen in PV-Anlagen durch gezielte Förderprogramme, die sich an Privatpersonen, Kommunen und kleine bis mittlere Unternehmen richten. Interessenten können sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über passende Landes- und Bundesförderungen informieren.
- Bürokratieabbau: Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen sollen weiter vereinfacht und beschleunigt werden, um den Ausbau zu entbürokratisieren.
- Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors: Die Landesregierung plant, die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Verwaltungsgebäuden massiv voranzutreiben.
- Bürgerbeteiligung und Netzplanung: Mit Initiativen wie der „Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz“ im Rahmen des Projekts „Stromnetz 2045“ werden Bürger und Kommunen aktiv in die Planung einer klimaneutralen Energieversorgung einbezogen.
Diese Maßnahmen schaffen einen Rahmen, in dem sowohl Hausbesitzer als auch Mieter an der Energiewende teilhaben können. Während für Eigentümer komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets eine Option sind, ermöglichen Balkonkraftwerke ohne Speicher auch Mietern eine unkomplizierte Teilhabe. Für eine höhere Unabhängigkeit vom Netz bieten sich zudem Balkonkraftwerke mit Speicher an.
Ausbauziele für Photovoltaik in Rheinland-Pfalz bis 2030
Die Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Solarenergie am Bruttostromverbrauch auf 25 Prozent ansteigen. Um dies zu erreichen, ist eine Steigerung der installierten Photovoltaik-Leistung auf 10 Gigawatt geplant, was nahezu einer Verfünffachung der heutigen Kapazität entspricht.
Dieser massive Ausbau soll durch einen Mix aus Dachanlagen auf privaten und gewerblichen Gebäuden sowie durch Freiflächenanlagen realisiert werden. Innovative Konzepte wie die Agri-Photovoltaik, die Landwirtschaft und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche kombiniert, spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle, wie Projekte in Regionen wie dem Ahrtal zeigen.
Der Wegfall der Konzessionsabgabe ist somit ein entscheidender Impuls, um den Ausbau der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz zu beschleunigen. Die Maßnahme stärkt die dezentrale Energieversorgung, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und festigt die Vorreiterrolle des Bundeslandes im Bereich der erneuerbaren Energien.







