Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine weitreichende Neuregelung in Kraft: die Photovoltaik-Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen. Diese Maßnahme erweitert die bereits bestehenden Vorschriften für Neubauten und zielt darauf ab, das Potenzial von Bestandsgebäuden für die Energiewende zu erschließen. Für Eigentümer, die eine Sanierung ihres Daches planen, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, aber auch Chancen. Die Photovoltaik Pflicht bei Dachsanierung in NRW kommt und betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Photovoltaik Pflicht NRW bei Dachsanierung ab 2026: Details
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen setzt mit der Novelle der Landesbauordnung (BauO NRW) ein klares Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Während die Pflicht für Neubauten und Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand bereits etabliert ist, wird sie ab 2026 auf den Gebäudebestand ausgeweitet. Konkret wird die Installation einer Photovoltaikanlage bei jeder vollständigen Erneuerung der Dachhaut zur Vorschrift.
Als vollständige Erneuerung gilt bei Steildächern der Austausch der gesamten Dacheindeckung einschließlich der Lattung. Bei Flachdächern ist die Pflicht erfüllt, wenn die Abdichtungs- und eventuell vorhandene Schutz- oder Dämmschichten komplett erneuert werden. Die Regelung sieht vor, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden muss, die mindestens 30 Prozent der technisch geeigneten Dachfläche abdeckt. Alternativ zur Photovoltaik ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung zulässig. Damit wird deutlich, dass ab 2026 die Photovoltaikpflicht für Dachsanierung in NRW kommt und eine frühzeitige Planung erfordert.
Photovoltaik Pflicht NRW Dachsanierung 2026: Anforderungen und Ausnahmen
Um die Praxistauglichkeit der Regelung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber verschiedene Ausnahmen definiert. Hier finden Sie eine Übersicht, was Sie wissen müssen, da ab 2026 in NRW die PV-Pflicht bei Dachsanierung gilt:
- Denkmalschutz: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Pflicht ausgenommen, sofern die Installation die denkmalgeschützte Substanz beeinträchtigen würde.
- Kleine Gebäude: Bauten mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind ebenfalls befreit.
- Wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit: Die Pflicht entfällt, wenn die Installation aus technischen Gründen unmöglich ist oder eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellt. Dies muss gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
- Weitere Ausnahmen: Befreit sind zudem Gebäude im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), überwiegend landwirtschaftlich genutzte Bauten sowie Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Fläche von unter 100 Quadratmetern.
Für Gebäude, die bereits über eine Solaranlage verfügen, gilt die Pflicht für die neu sanierte Dachfläche, wobei die bestehende Anlage auf die geforderte Mindestfläche angerechnet werden kann.
Photovoltaik Pflicht NRW: Nutzen, Kosten und Förderung der Dachsanierung
Die Einführung der Solarpflicht ist ein zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes NRW. Sie soll den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung signifikant erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Für Gebäudeeigentümer bedeutet die Investition in eine Solaranlage langfristig eine Senkung der Energiekosten und eine größere Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen.
Die anfänglichen Investitionskosten stellen für viele jedoch eine Herausforderung dar. Um diese abzufedern, gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme. Sowohl der Bund (über die KfW-Bank) als auch das Land NRW und einzelne Kommunen bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite an. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die wichtige Photovoltaikpflicht bei Dachsanierung, die ab 2026 kommt, und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten zu informieren.
Während die Pflicht auf Dachanlagen bei Sanierungen abzielt, wächst das Interesse an dezentraler Energieerzeugung auch in anderen Bereichen. Für Eigentümer, die eine Komplettlösung suchen, bieten sich PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets an. Auch Mieter oder Wohnungseigentümer können einen Beitrag leisten und von Solarstrom profitieren. Sogenannte Balkonkraftwerke mit Speicher oder ohne Speicher sind eine unkomplizierte Möglichkeit, Strom für den Eigenbedarf zu erzeugen.
Weitere Entwicklungen und Nordrhein-Westfalen Solar News zeigen, dass der Ausbau der Solarenergie in der Region weiter an Fahrt aufnimmt. Die erweiterte Solarpflicht ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft für das bevölkerungsreichste Bundesland.







