NRW: Photovoltaik Pflicht bei Dachsanierung ab 2026 kommt!

Photovoltaik Pflicht in NRW bei Dachsanierung ab 2026

Nordrhein-Westfalen (NRW) verstärkt seine Bemühungen zur Förderung erneuerbarer Energien. Ab dem 1. Januar 2026 wird eine Photovoltaik-Pflicht für Bestandsgebäude wirksam, wenn deren Dachhaut vollständig erneuert wird. Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil des novellierten Klimaanpassungsgesetzes des Landes.

Das Klimaanpassungsgesetz NRW im Detail

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie verschärft. Die Neuregelung, die am 1. Oktober 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, das ungenutzte Potenzial auf bestehenden Gebäudedächern zu erschließen.

Die Pflicht greift, sobald eine vollständige Erneuerung der Dachhaut ansteht. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude und soll den Anteil der Solarenergie am Energiemix des Bundeslandes signifikant erhöhen.

Photovoltaikpflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude: Die Details

Entgegen erster Entwürfe legt das finale Gesetz eine einheitliche und pragmatische Regelung fest: Bei einer vollständigen Dachsanierung muss eine Photovoltaikanlage installiert werden. Alternativ zur Photovoltaik ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung zulässig.

Die neue Regelung ist eine konsequente Erweiterung der bereits seit dem 1. Januar 2024 geltenden Solarpflicht für Neubauten und seit dem 1. Juli 2024 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand. Zudem müssen seit Anfang 2024 auch neue Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen überdacht werden. Die Ausweitung auf den Gebäudebestand bei Sanierungen ist somit der nächste logische Schritt zur Erreichung der Klimaziele.

Förderung der Solarenergie in NRW: Was Sie wissen müssen

Parallel zur Einführung der Pflicht unterstützt das Land NRW den Ausbau der Solarenergie weiterhin mit Förderprogrammen. Bereits im Mai 2024 kündigte die Landesregierung an, kommunale Projekte im Bereich Solarthermie und Photovoltaik gezielt zu fördern. Solche Anreize sollen die Akzeptanz steigern und die finanzielle Belastung für Eigentümer abfedern.

Während die Pflicht auf umfassende Sanierungen abzielt, bei denen ohnehin größere Investitionen anfallen und oft komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets installiert werden, können auch Mieter und Eigentümer ohne anstehende Sanierung zur Energiewende beitragen. Sogenannte Balkonkraftwerke ohne Speicher bieten eine einfache Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Für eine höhere Unabhängigkeit vom Netz sind zudem Balkonkraftwerke mit Speicher verfügbar.

Ausnahmen von der Photovoltaik Pflicht bei Dachsanierungen

Das Klimaanpassungsgesetz NRW berücksichtigt, dass eine Installation nicht in jedem Fall umsetzbar ist. Daher sind Ausnahmen von der Pflicht vorgesehen. Eine Befreiung kann beantragt werden, wenn:

  • Technische Gründe der Installation entgegenstehen (z.B. unzureichende Statik oder extreme Verschattung).
  • Rechtliche Gründe, wie beispielsweise Denkmalschutzauflagen, eine Installation verhindern.
  • Die Installation wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Investition über ihre Lebensdauer nicht amortisieren würde.

Die Einführung der Solarpflicht bei Dachsanierungen ist ein entscheidender Baustein der Energiestrategie in NRW. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für Eigentümer bedeutet dies, bei anstehenden Dacharbeiten die Installation einer Solaranlage frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Haftungsausschluss / Disclaimer: Die hier veröffentlichten Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Photovoltaik.info übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Sollten Sie falsche oder irreführende Informationen entdecken, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir diese überprüfen und gegebenenfalls korrigieren können.
Teile diesen Beitrag