NRW Förderung: Solaranlage für Mehrfamilienhaus – die Voraussetzungen

Nordrhein-Westfalen (NRW) verstärkt seine Anstrengungen zur Förderung der Energiewende durch einen gezielten Ausbau der Solarenergie auf Mehrparteienhäusern. Im Rahmen der landesweiten „PV-Offensive“ unterstützt das Förderprogramm „progres.nrw“ insbesondere Mieter-Solaranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Kosten, gedeckelt auf maximal 200.000 Euro pro Projekt.

NRW Förderung für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau von Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern signifikant zu beschleunigen. Die Initiative richtet sich gezielt an Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die auf ihren Gebäuden Mieterstrommodelle umsetzen möchten. Diese neue Förderung für Photovoltaik an Mehrfamilienhäusern & Elektrik ist Teil der etablierten Landesförderrichtlinie „progres.nrw“ und soll das erhebliche, bisher oft ungenutzte Potenzial auf den Dächern von Mietshäusern erschließen.

Der Förderaufruf fokussiert sich auf Projekte in Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten, die Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kombinieren. Eine zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit ist, dass mindestens 50 Prozent des erzeugten Solarstroms direkt den Mietparteien im Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Mit einer Kostenübernahme von bis zu 90 Prozent und einem maximalen Zuschuss von 200.000 Euro pro Vorhaben werden starke finanzielle Anreize gesetzt.

Ziel: Eigenverbrauch mit Solaranlagen in NRW erhöhen

Ein Kernziel des Programms ist die Steigerung des Eigenverbrauchs von lokal erzeugtem Solarstrom. Die gezielte Photovoltaik Förderung in NRW, über die Mehrfamilienhaus-Besitzer Bescheid wissen müssen, soll sicherstellen, dass die Energie dort verbraucht wird, wo sie entsteht. Dies senkt nicht nur die Stromkosten für die Mieter, sondern entlastet auch die öffentlichen Stromnetze und reduziert CO2-Emissionen.

Die geförderte Kombination aus Erzeugung und Speicherung ist besonders zukunftsweisend. Moderne PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets sind technisch darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch zu maximieren und Energie für sonnenarme Stunden oder die Nacht vorzuhalten. Parallel zu diesen großen Gemeinschaftsanlagen können Mieter auch selbst aktiv werden. Sogenannte Balkonkraftwerke mit Speicher oder auch Varianten ohne Speicher ermöglichen eine unkomplizierte private Stromerzeugung in kleinem Maßstab.

Mit einem Gesamtbudget von 26 Millionen Euro allein für das Jahr 2024 untermauert die Landesregierung ihre Ambitionen, den Ausbau erneuerbarer Energien in urbanen Räumen voranzutreiben.

Antragstellung für die NRW Förderung: Solaranlage Mehrfamilienhaus

Interessierte Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können ihre Anträge für das aktuelle Förderprogramm noch bis zum 31. Januar 2025 einreichen. Angesichts der attraktiven Konditionen ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Detaillierte Informationen, wie Sie die Solarförderung in NRW beantragen, sind für eine erfolgreiche Einreichung entscheidend.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hebt hervor, dass insbesondere ganzheitliche Konzepte, die Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur integrieren, im Fokus der Förderung stehen. Dies soll die Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Mobilität stärken und den Nutzen für die Bewohner maximieren.

Die Initiative ist ein wichtiger Baustein der langfristigen Klimaschutzstrategie des Landes. Bereits jetzt ist eine neue Solarmodul Förderung für Mehrfamilienhäuser ab 2025 in Planung, um den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Diese Maßnahmen spiegeln den breiten gesellschaftlichen Konsens wider, den Ausbau der Solarenergie als zentralen Pfeiler für eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung zu etablieren.

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