MV: Förderung für PV-Anlage auf Denkmal – einfacher zur Solarenergie

PV-Anlage auf Denkmal in Mecklenburg-Vorpommern: Neue Regeln

Mecklenburg-Vorpommern hat sein Denkmalschutzgesetz umfassend modernisiert, um die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Die vom Landtag beschlossene Neuregelung zielt darauf ab, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Nutzung erneuerbarer Energien fördert und gleichzeitig die Belange des Denkmalschutzes wahrt.

PV-Anlagen: Vereinfachte Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Das neue Gesetz erkennt das erhebliche öffentliche Interesse an der Erzeugung erneuerbarer Energien an und stellt klar, dass Klimaschutz und Denkmalschutz keine Gegensätze sein müssen. Für Eigentümer bedeutet dies weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bei der Planung energetischer Sanierungen.

Die Regelung sieht eine differenzierte Betrachtung vor: Solaranlagen auf von der Straße nicht einsehbaren Dachflächen oder an Nebengebäuden sollen in der Regel unkomplizierter genehmigt werden als an prominenten Fassaden. Dieser Ansatz deckt sich mit der bundesweiten Rechtsprechung. So urteilte beispielsweise das Verwaltungsgericht Göttingen (28.02.2023), dass die Installation von Solarmodulen auf einer nicht einsehbaren Dachfläche zulässig ist, da die Beeinträchtigung des Denkmals minimal sei. Auch für Mieter und Eigentümer, die kleinere Lösungen anstreben, ist dies relevant, wie die Debatte um das Thema Balkonkraftwerk und Denkmalschutz zeigt.

Erleichterungen für Eigentümer: PV-Anlage auf Baudenkmälern

Für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien bringt die Reform konkrete Erleichterungen. Es wird empfohlen, frühzeitig den Dialog mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu suchen, um eine ästhetisch und baulich passende Lösung zu finden. Oftmals werden unauffällige Module, wie voll-schwarze Paneele oder Solardachziegel, bevorzugt, um das historische Erscheinungsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Die Installation einer denkmalgerechten Anlage kann mit höheren Kosten verbunden sein. Es ist daher ratsam, sich umfassend über die Möglichkeiten zur Förderung von PV auf denkmalgeschützten Gebäuden zu informieren, da sowohl staatliche als auch kommunale Programme finanzielle Unterstützung bieten können. Nach Erhalt der Genehmigung muss die Installation durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen, die Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz haben. Ob es sich um ein komplettes PV-Anlagen-Set mit Speicher und Montagematerial oder eine kleinere Anlage handelt – die sorgfältige Ausführung ist entscheidend.

Mecklenburg-Vorpommern fördert Energiewende mit PV-Anlagen

Mit der Gesetzesänderung positioniert sich Mecklenburg-Vorpommern als ein Bundesland, das die Energiewende aktiv vorantreibt und dabei sein kulturelles Erbe im Blick behält. Die Neuregelung schafft einen verbesserten Handlungsrahmen, der es mehr Menschen ermöglicht, durch eigene Stromerzeugung zur Reduzierung von CO2-Emissionen beizutragen und die nationalen Klimaziele zu unterstützen.

Dieser Schritt ist Teil eines bundesweiten Trends, die Hürden für Solarenergie im Gebäudebestand zu senken. Insbesondere dezentrale Lösungen wie Balkonkraftwerke ohne Speicher oder auch Varianten mit Speicher werden immer beliebter, da sie auch Mietern eine Teilhabe an der Energiewende ermöglichen. Das modernisierte Denkmalschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist somit ein wichtiger Beitrag, um das Potenzial für Solarenergie auch auf historischen Dächern zu heben und den Schutz des kulturellen Erbes mit den Anforderungen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen.

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