Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine weitreichende Novelle des Denkmalschutzgesetzes verabschiedet. Die am 12. November 2025 beschlossene Gesetzesänderung erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und soll so den Klimaschutz vorantreiben. Der Entwurf wurde von der Regierungskoalition aus SPD und Die Linke eingebracht und mit den Stimmen der AfD-Fraktion angenommen, während die CDU dagegen stimmte.
PV-Anlage auf Denkmal in Mecklenburg-Vorpommern: Das neue Gesetz
Kern des neuen Gesetzes ist eine deutliche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Künftig ist für die Errichtung von Solaranlagen auf Denkmälern in der Regel keine explizite Genehmigung der Denkmalschutzbehörden mehr erforderlich. Eine Genehmigung kann nur noch dann versagt werden, wenn die Installation aus Denkmalschutzgründen als „unvertretbar“ gilt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Erscheinungsbild des Monuments erheblich beeinträchtigt würde.
Kulturministerin Bettina Martin (SPD) betonte, dass Denkmalschutz und Klimaschutz sich nicht widersprechen. „Das neue Denkmalschutzgesetz schafft die Voraussetzungen, dass beides in Einklang zueinandersteht“, so die Ministerin. Sie hob hervor, dass der Erhalt historischer Bausubstanz bereits eine Form von Nachhaltigkeit darstellt, da er Ressourcen schont und CO₂-Emissionen vermeidet. Eigentümer, die eine solche Modernisierung planen, können heute auf komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets zurückgreifen, die eine effiziente Nutzung des selbst erzeugten Stroms ermöglichen.
Neben der Photovoltaik-Regelung umfasst das Gesetz weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie verkürzte Fristen und die Einführung digitaler Verfahren. Eine zentral geführte Denkmalliste soll zudem für mehr Transparenz sorgen.
Denkmalschutz vs. Klimaziele: Die politische Debatte zur PV-Anlage
Die CDU-Fraktion übte scharfe Kritik an dem Gesetz. Der Abgeordnete Georg Günther nannte das Vorhaben „schlecht vorbereitet“ und einen „Taschenspielertrick“. Die Christdemokraten befürchten, dass die Regelungen nicht ausgereift seien und den Denkmalschutz gefährden könnten. Ein Alternativvorschlag der CDU, der den Denkmalschutzbehörden weiterhin ein Mitspracherecht eingeräumt hätte, fand keine Mehrheit.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linken verteidigten den Entwurf als wichtigen Schritt, um die Energiewende im Land voranzubringen. Auch der AfD-Abgeordnete Horst Förster bezeichnete das Gesetz als notwendige Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien, weshalb seine Fraktion zustimmte.
PV-Anlage auf Denkmälern: Finanzierung und Ausblick in Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen der Debatte kritisierte die AfD jedoch die Landesregierung. Förster warf der rot-roten Koalition vor, die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude mit den Kosten für die energetische Sanierung allein zu lassen und forderte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Debatte um die finanzielle Unterstützung fügt sich in eine größere landespolitische Strategie ein. Die Landesregierung treibt den Ausbau erneuerbarer Energien an vielen Fronten voran, wie aktuelle Mecklenburg-Vorpommern Solar News belegen. Dabei soll die Wertschöpfung möglichst in der Region bleiben. Kürzlich wurde beschlossen, dass Gemeinden mehr Geld aus nahegelegenen Wind- und Solarparks erhalten sollen. Zudem plant die Regierung, die Beteiligung an Solarerträgen ab 2025 deutlich zu erhöhen und die Gewinne über einen Bürgerfonds breiter zu verteilen.
Auch Mieter ohne eigenes Dach haben zunehmend die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dank des bundesweiten Solarpakets I und spezieller Fördermittel für Balkonkraftwerke in MV wird die private Stromerzeugung einfacher. Interessenten finden hierfür eine Auswahl an Balkonkraftwerken ohne Speicher für den direkten Verbrauch oder auch Varianten mit Speicher zur Nutzung des Solarstroms in den Abendstunden. Mit dem neuen Gesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein klares Zeichen, dass der Schutz des kulturellen Erbes und die Notwendigkeiten der Energiewende Hand in Hand gehen können.







