Einspeisevergütung: Fehler vermeiden und Verluste verhindern
Der Traum von der eigenen Solaranlage, die nicht nur die Stromrechnung senkt, sondern auch Geld einbringt, ist für viele Hausbesitzer und Mieter in Deutschland Realität geworden. Doch eine bürokratische Hürde kann diesen Traum schnell zunichtemachen. Ein einfacher, aber folgenschwerer Fehler bei der Anmeldung führt dazu, dass Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen ihre Einspeisevergütung vollständig verlieren können. Hunderttausende Anlagen sind potenziell betroffen.
Teure Konsequenzen: Formfehler gefährden Ihre Einspeisevergütung
Das Problem liegt in einer unscheinbaren Regelung, die seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 greift. Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchte, muss dem zuständigen Netzbetreiber aktiv mitteilen, dass er die „Einspeisevergütung“ als Veräußerungsform wählt.
Was banal klingt, hat weitreichende Folgen: Erfolgt diese explizite Meldung nicht, geht der Netzbetreiber von einer „unentgeltlichen Abnahme“ aus. Das bedeutet, der eingespeiste Strom wird zwar abgenommen, aber nicht vergütet. Das Geld ist verloren – auch eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich.
Seit Mai 2024 wurden rund 700.000 neue Solaranlagen ans Netz angeschlossen. Jede einzelne dieser Anlagen, von großen PV-Anlagen mit Speicher bis hin zu kompakten Balkonkraftwerken ohne Speicher, ist von dieser Regelung betroffen.
Einspeisevergütung: Warum passieren Fehler bei der Anmeldung so oft?
Die Krux an der Sache ist, dass die Verantwortung allein beim Anlagenbetreiber liegt. Viele Netzbetreiber stellen zwar allgemeine Anmeldeformulare zur Verfügung, doch ein spezifisches Formular zur Wahl der Veräußerungsform fehlt häufig. Eine gesetzliche Pflicht, die Betreiber auf diese Notwendigkeit hinzuweisen, gibt es nicht.
So tappen viele in die Falle, weil sie davon ausgehen, dass mit der Registrierung im Marktstammdatenregister alles erledigt sei. Doch die entscheidende Meldung an den Netzbetreiber gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2023 ist ein separater Schritt. Solche administrativen Fallstricke sind leider keine Seltenheit. Wie Sie sich generell vor finanziellen Nachteilen schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag über EEG-Sanktionen und wie Sie teure PV-Fehler vermeiden.
Schritt-für-Schritt: So sichern Sie Ihre Einspeisevergütung
Um den Verlust von hunderten oder gar tausenden Euro zu verhindern, ist Eigeninitiative gefragt. Gehen Sie wie folgt vor:
1. Handeln Sie vor der Inbetriebnahme:
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber am besten schon vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage schriftlich darüber, dass Sie die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten. Eine formlose E-Mail ist dafür ausreichend. Bitten Sie Ihren Installateur, diesen Schritt zu übernehmen, und lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen.
Ein einfacher Text für Ihre E-Mail könnte lauten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich für meine PV-Anlage am Standort [Ihre Adresse], Zählernummer [Ihre Zählernummer], die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2023. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Meldung.“
2. Prüfen Sie bereits laufende Anlagen:
Wenn Ihre Anlage bereits seit Mai 2024 in Betrieb ist und Sie noch keine Vergütung erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber telefonisch oder per E-Mail und klären Sie den Status. Holen Sie die Meldung sofort nach, falls sie fehlt. Beachten Sie: Die Vergütung wird erst ab dem Datum der Meldung gezahlt, nicht rückwirkend.
Einspeisevergütung: Welche Alternativen gibt es?
Die Wahl der Einspeisevergütung ist eine bewusste Entscheidung. Alternativ können Sie Ihren Strom auch über die Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen. Diese Option ist meist für größere Anlagen relevant und stellt eigene technische Anforderungen, wie etwa eine funktionierende Fernsteuerung zur Sicherung Ihrer PV-Erträge. Für die meisten privaten Anlagenbetreiber bleibt die gesetzliche Einspeisevergütung jedoch die einfachste und wirtschaftlichste Lösung.
Fazit: Sichern Sie Ihre Erträge – Eigeninitiative zählt!
Die aktuelle Regelung zeigt deutlich: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Behörden oder Netzbetreiber Sie an alle notwendigen Schritte erinnern. Werden Sie selbst aktiv, um sich die Ihnen zustehende Vergütung für Ihren Solarstrom zu sichern. Eine kurze E-Mail oder ein Anruf kann den Unterschied zwischen einer rentablen Investition und einem ärgerlichen finanziellen Verlust ausmachen – ganz gleich, ob Sie eine Dachanlage oder ein Balkonkraftwerk mit Speicher betreiben.







