Schleswig-Holstein: Klarheit durch neue Norm für Balkonkraftwerke
Sie sind in aller Munde und sprießen an Balkonen, Fassaden und in Gärten im ganzen Land aus dem Boden: Balkonkraftwerke. Diese Mini-Solaranlagen ermöglichen es Mietern und Eigentümern gleichermaßen, unkompliziert eigenen Strom zu erzeugen und so die Stromrechnung zu senken. Doch bisher schwebte über vielen Installationen eine gewisse Unsicherheit bezüglich technischer Vorgaben und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Diese Unsicherheit gehört nun der Vergangenheit an. Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, schafft eine neue Produktnorm (DIN VDE V 0126-95) endlich klare und verlässliche Regeln für steckerfertige Solaranlagen. Das ist eine hervorragende Nachricht für alle, die mit dem Gedanken spielen, auf Sonnenenergie vom eigenen Balkon zu setzen.
Balkonkraftwerk Schleswig-Holstein: Die neue Norm 2024 im Überblick
Die Norm bringt Licht ins Dunkel und definiert eindeutige Standards für die Sicherheit und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Das gibt Verbrauchern die Gewissheit, ein geprüftes und sicheres Produkt zu erwerben.
Neue Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein
Eine der zentralsten Regelungen betrifft die Leistung. Die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters ist nun auf 800 Watt festgelegt. Das ist die entscheidende Größe, die ins Hausnetz eingespeist werden darf. Interessanterweise dürfen die angeschlossenen Solarmodule eine höhere Gesamtleistung haben:
- Bis zu 960 Watt, wenn die Anlage über einen Schuko-Stecker angeschlossen wird.
- Bis zu 2.000 Watt, wenn ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker (z.B. Wieland-Stecker) verwendet wird.
Diese großzügigere Bemessung der Modulleistung ist sinnvoll, da die Module nur unter idealen Bedingungen ihre Nennleistung erreichen. Eine höhere Modulleistung sorgt also auch bei bewölktem Himmel oder suboptimaler Ausrichtung für eine bessere Stromausbeute. Pro Haushalt ist weiterhin nur ein Balkonkraftwerk zulässig.
Schuko-Stecker erlaubt: Klarheit für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein
Die endlose Debatte hat ein Ende: Der herkömmliche Schuko-Stecker ist für den Anschluss nun offiziell zulässig. Bisher wurde oft über die Sicherheit dieser Anschlussart diskutiert. Die neue Norm bestätigt, dass bei normgerechten Anlagen keine Gefahr besteht. Der spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt ebenfalls eine erlaubte Option.
Ein wichtiger Sicherheitshinweis bleibt jedoch: Balkonkraftwerke dürfen nicht über Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel betrieben werden. Aus diesem Grund schreibt die Norm vor, dass die Anschlussleitung der Anlage mindestens fünf Meter lang sein muss, um eine direkte Verbindung zur Steckdose zu gewährleisten.
Balkonkraftwerk als „privilegierte Maßnahme“ für Mieter in Schleswig-Holstein
Besonders für Mieterinnen und Mieter ist die neue Rechtslage ein großer Fortschritt. Balkonkraftwerke gelten nun als sogenannte privilegierte bauliche Veränderung. Das bedeutet, dass Vermieter die Anbringung nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen können – ähnlich wie bei Satellitenschüsseln oder barrierefreien Umbauten.
Natürlich muss die Zustimmung des Vermieters weiterhin eingeholt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist und bleibt eine sichere Montage. Die Anlage muss fest und fachgerecht installiert sein, um Gefahren durch Absturz, Wind- oder Schneelasten auszuschließen. Hierfür sind sowohl Mieter als auch Eigentümer selbst verantwortlich.
Fazit: Vereinfachung für Mini-Solaranlagen durch neue Norm 2024 in Schleswig-Holstein
Die neue Norm ist mehr als nur eine technische Vorschrift. Sie ist ein klares Signal für die Energiewende von unten und schafft den stabilen Rechtsrahmen, auf den viele gewartet haben. Sie stärkt den Verbraucherschutz und erleichtert es unzähligen Haushalten, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und dabei bares Geld zu sparen.
Der Weg zum eigenen, sauberen Strom vom Balkon ist damit in Schleswig-Holstein – und mit Signalwirkung für ganz Deutschland – ein großes Stück einfacher und sicherer geworden.
Weitere Informationen und Beratung zu diesem Thema finden Sie direkt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.







