Ab dem Frühjahr 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen zur Steuerung von Photovoltaikanlagen, die auch für Betreiber in Baden-Württemberg relevant sind. Ein zentraler Bestandteil des sogenannten „Solarpaket I“ zielt darauf ab, die Stabilität der Stromnetze bei hoher Solarstromeinspeisung zu gewährleisten, indem die Einspeiseleistung bei Bedarf gedrosselt werden kann. Dies soll Netzengpässe verhindern und den teuren Netzausbau verlangsamen.
Hintergrund zur Begrenzung der Stromeinspeisung durch das Solarspitzengesetz
Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland schreitet zügig voran. Immer mehr Hausbesitzer und Mieter erzeugen ihren eigenen Strom, was ein wesentlicher Baustein der Energiewende ist. An besonders sonnigen Tagen, insbesondere zur Mittagszeit, kann die gleichzeitig ins Netz eingespeiste Strommenge die Kapazitäten der lokalen Verteilnetze jedoch übersteigen. Diese als Netzengpässe bekannten Situationen können die Stabilität der Stromversorgung gefährden.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Statt starrer Einspeisegrenzen, wie sie in der Vergangenheit teilweise galten, setzt der neue Ansatz auf eine flexible und intelligente Steuerung. Das Ziel ist es, die Einspeisung nur dann zu reduzieren, wenn es für die Netzstabilität unbedingt erforderlich ist.
Solarspitzengesetz Baden-Württemberg 2025: Die neuen Regelungen im Detail
Die Neuregelungen betreffen vorrangig Photovoltaikanlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden und eine Leistung zwischen 7 und 100 Kilowatt (kWp) aufweisen. Da typische Dachanlagen für Einfamilienhäuser oft in diesem Leistungsbereich liegen, sind viele private Bauherren direkt betroffen.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind:
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Dynamische Drosselung durch Netzbetreiber: Die zentrale Neuerung ist die Pflicht zur Ausstattung der Anlagen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Dieses System ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei drohender Netzüberlastung die Einspeiseleistung der Anlage ferngesteuert und bedarfsgerecht zu drosseln. Dies stellt sicher, dass nur so viel abgeregelt wird, wie unbedingt nötig.
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Alternative mit fester Begrenzung: Anlagenbetreiber, die auf den Einbau eines Smart Meters verzichten, müssen stattdessen eine dauerhafte Begrenzung der maximalen Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Anlagenleistung akzeptieren.
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Regelung bei negativen Strompreisen: Fällt der Börsenstrompreis für eine bestimmte Dauer in den negativen Bereich – ein Zeichen für ein Überangebot an Strom im Netz –, entfällt für diesen Zeitraum der Anspruch auf die Einspeisevergütung. Als Ausgleich wird der Garantiezeitraum für die Vergütung um die entsprechenden Stunden verlängert.
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Anreize für Bestandsanlagen: Betreiber älterer Anlagen können freiwillig an dem neuen System der dynamischen Steuerung teilnehmen. Als Anreiz erhalten sie eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöhte Einspeisevergütung.
Diese Maßnahmen fördern den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms. Um den selbst erzeugten Strom auch bei einer Drosselung der Einspeisung optimal zu nutzen, werden PV-Anlagen mit Speicher immer wichtiger. Sie ermöglichen es, überschüssige Energie für eine spätere Nutzung zu speichern, anstatt sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen.
Für kleinere Anlagen, wie Balkonkraftwerke mit Speicher oder Modelle ohne Speicher, gelten vereinfachte Regelungen, die von diesen spezifischen Drosselungsvorgaben in der Regel nicht betroffen sind.
Die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben wirft laut Branchenverbänden wie dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) noch einige Detailfragen für Fachbetriebe auf. Für Anlagenbetreiber bedeutet die Neuregelung jedoch einen wichtigen Schritt hin zu einer intelligenteren und netzdienlicheren Integration der Solarenergie.







