Berlin ändert Strategie: Fokus auf große Solaranlagen statt Balkonkraftwerk Förderung 2025
Die Berliner Landesregierung richtet ihre Solarförderung neu aus. Das erfolgreiche Förderprogramm „SolarPLUS“, das Bürgern einen Zuschuss für die Anschaffung von Balkonkraftwerken gewährte, wird ab 2026 nicht fortgesetzt. Grund für die Entscheidung ist die positive Marktentwicklung: Die sogenannten Steckersolargeräte sind mittlerweile so kostengünstig, dass sie sich auch ohne staatliche Unterstützung schnell rentieren. Die freiwerdenden Mittel sollen künftig in den Ausbau größerer Photovoltaikanlagen fließen, um die Klimaziele der Hauptstadt zu erreichen.
SolarPLUS: Details zur ausgelaufenen Balkonkraftwerk Förderung in Berlin
Das im Rahmen der Berliner Klimaschutz- und Energiestrategie initiierte Programm „SolarPLUS“ bot Berlinerinnen und Berlinern, insbesondere Mietern, einen pauschalen Zuschuss für die Installation von Balkonkraftwerken. Ziel war es, den Einstieg in die private Stromerzeugung zu erleichtern und die Energiewende für alle zugänglich zu machen.
Das Programm, das über die Investitionsbank Berlin (IBB) abgewickelt wurde, sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro vor, der sowohl Anschaffungs- als auch Installationskosten abdeckte. Voraussetzung war die Installation einer Anlage mit einer maximalen Leistung von 600 Watt, deren erzeugter Strom direkt in das Hausnetz eingespeist wird. Die hohe Nachfrage – über 19.000 Anlagen wurden gefördert – unterstreicht den Erfolg der Maßnahme. Wer sich für die Details der Antragstellung interessiert, findet Informationen dazu unter SolarPLUS: So beantragen Sie die Förderung für Ihre Balkonsolaranlage in Berlin. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Neuausrichtung der Förderung zur Entlastung von Energiekosten
Die Initiative war ein zentraler Baustein der Berliner Strategie, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern und die Bürger finanziell zu entlasten. Die Neuausrichtung der Förderung ist eine Reaktion auf den Erfolg des Programms und die gesunkenen Marktpreise für Steckersolargeräte.
Der Berliner Senator für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Christian Heiß, erklärte: „Mit der Förderung von Balkonkraftwerken haben wir es vielen Berlinerinnen und Berlinern ermöglicht, aktiv an der Energiewende teilzuhaben und ihre Stromkosten zu senken. Dieser Erfolg erlaubt es uns nun, den nächsten Schritt zu gehen und den Fokus auf größere Dachanlagen zu legen, wo wir noch größere Potenziale zur CO2-Reduktion heben können.“
Ab 2026 und 2027 werden daher jährlich jeweils 10 Millionen Euro für die Förderung von Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf größeren Wohn- und Gewerbegebäuden bereitgestellt. Damit soll das übergeordnete Ziel, den Solarstromanteil in Berlin bis 2035 auf 25 % zu erhöhen, konsequent weiterverfolgt werden.
Balkonkraftwerke in Berlin: Zukunftsaussichten nach dem Ende der Förderung
Obwohl die direkte Balkonkraftwerk Förderung in Berlin ab 2025 ausläuft, bleibt die Anschaffung solcher Anlagen für Haushalte eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Entscheidung. Durch die stark gefallenen Preise amortisiert sich eine Investition von wenigen hundert Euro oft schon nach wenigen Jahren durch die eingesparten Stromkosten.
Zusätzliche Erleichterungen ergeben sich aus bundesweiten Regelungen wie dem „Solarpaket 1“, das die Anmeldung vereinfacht und die technisch zulässige Leistungsgrenze für Wechselrichter anhebt. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen machen den Betrieb eines Balkonkraftwerks in Berlin nach dem Solarpaket 1 noch attraktiver.
Interessenten finden heute eine breite Auswahl an Geräten, von einfachen Balkonkraftwerken ohne Speicher bis hin zu Systemen mit Balkonkraftwerken mit Speicher, die eine noch höhere Eigenverbrauchsquote ermöglichen. Während sich der staatliche Fokus nun auf größere PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets verlagert, bleiben Balkonkraftwerke ein wichtiger Baustein für eine dezentrale und bürgernahe Energiewende. Sie zeigen, dass Berlin weiterhin auf innovative Lösungen setzt, die sowohl der Umwelt als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.







