Netzanschlussverzug: So sichern Sie Ihre EEG-Vergütung

Ihre Photovoltaikanlage ist fertig installiert, die Sonne scheint, doch der Zähler steht still. Der Grund: Der Netzbetreiber hat Ihre Anlage noch nicht angeschlossen. Diese Wartezeit ist mehr als nur ärgerlich – sie kann Sie bares Geld kosten, da die Einspeisevergütung kontinuierlich sinkt. Doch Sie sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schützt Sie als Anlagenbetreiber bei Verzögerungen. Wir erklären, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich den günstigsten Vergütungssatz sichern.

Warum der Netzanschluss ein kritischer Moment ist

Eine Photovoltaikanlage wird erst dann wirtschaftlich, wenn sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Ab diesem Moment, der sogenannten Inbetriebnahme, können Sie überschüssigen Strom einspeisen und erhalten dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung. Die Höhe dieser EEG-Vergütung ist für 20 Jahre festgeschrieben und richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme. Da die Vergütungssätze jedoch regelmäßig sinken (Degression), führt eine spätere Inbetriebnahme zu geringeren Erträgen über die gesamte Laufzeit.

Praxisbeispiel: Eine typische 10-kWp-Anlage wird im Mai fertiggestellt. Die Vergütung beträgt zu diesem Zeitpunkt 8,1 Cent pro kWh. Der Netzbetreiber schließt die Anlage jedoch erst im Juli an, wenn der Satz bereits auf 8,0 Cent pro kWh gefallen ist. Auf 20 Jahre gerechnet, kann dieser kleine Unterschied bereits einen finanziellen Nachteil von mehreren hundert Euro bedeuten.

Die Pflichten des Netzbetreibers – und die Realität

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, neue Anlagen „unverzüglich“ an das Stromnetz anzuschließen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Der Solar-Boom der letzten Jahre stellt die Netzbetreiber vor enorme Herausforderungen – allein 2023 wurden in Deutschland über eine Million neue Anlagen installiert. Personalmangel und administrative Hürden führen häufig zu wochen- oder sogar monatelangen Verzögerungen.

Deshalb ist es für Sie als angehender Anlagenbetreiber umso wichtiger, den Prozess zu verstehen und Ihre Rechte zu kennen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Ihr Recht bei Verzögerung: Die „fiktive Inbetriebnahme“ nach EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 bietet eine wichtige Schutzregelung für Anlagenbetreiber: den Paragrafen 8, Absatz 5. Dieser ermöglicht eine sogenannte „fiktive Inbetriebnahme“. Konkret bedeutet das: Liegt die Verantwortung für die Verzögerung beim Netzbetreiber, wird Ihre Anlage so behandelt, als wäre sie pünktlich angeschlossen worden. Sie sichern sich damit den höheren Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültig war.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Technische Betriebsbereitschaft: Ihre Photovoltaikanlage muss vollständig installiert und funktionsfähig sein.
  2. Meldung an den Netzbetreiber: Sie müssen dem Netzbetreiber die technische Betriebsbereitschaft schriftlich mitgeteilt und den Anschluss beantragt haben.
  3. Verschulden des Netzbetreibers: Die Verzögerung darf nicht durch Sie oder Ihren Installateur verursacht worden sein, etwa durch fehlende Unterlagen.
  4. Überschreitung der Frist: Der Netzbetreiber hat bis zum Ende des Kalendermonats Zeit, der auf den Monat Ihrer Meldung folgt.

Ein konkretes Szenario: Ihre Anlage wird am 15. April fertiggestellt. Sie melden dies dem Netzbetreiber noch am selben Tag. Die gesetzliche Frist für den Anschluss endet damit am 31. Mai. Erfolgt der Anschluss erst am 10. Juni, haben Sie Anspruch auf die Vergütungssätze, die im April galten.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: So sichern Sie Ihren Vergütungssatz

Um Ihre Ansprüche rechtssicher geltend zu machen, ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Die Erfahrung zeigt, dass eine saubere Dokumentation der Schlüssel zum Erfolg ist.

Schritt 1: Den Netzanschluss form- und fristgerecht beantragen

Sobald Ihr Installateur die Fertigstellung der Anlage meldet, beantragen Sie den Netzanschluss beim zuständigen Netzbetreiber. Tun Sie dies unbedingt schriftlich und nachweisbar, zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Dieses Schreiben setzt die Fristberechnung in Gang.

Schritt 2: Die technische Betriebsbereitschaft nachweisen

Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb die technische Betriebsbereitschaft schriftlich bestätigen. Das sogenannte Inbetriebsetzungsprotokoll ist hierfür das wichtigste Dokument, auch wenn die Anlage formal noch nicht „in Betrieb“ ist. Machen Sie zusätzlich datierte Fotos von den installierten Komponenten wie den Solarmodulen, dem Wechselrichter und dem vorbereiteten Zählerschrank.

Schritt 3: Den Netzbetreiber in Verzug setzen

Ist die gesetzliche Frist (siehe Beispiel oben) abgelaufen, ohne dass der Anschluss erfolgt ist, sollten Sie den Netzbetreiber schriftlich in Verzug setzen. In diesem Schreiben sollten Sie:

  • auf Ihre ursprüngliche Meldung und das Datum der Fertigstellung verweisen.
  • klarstellen, dass sich der Netzbetreiber nun in Verzug befindet.
  • Ihren Anspruch auf Anwendung des Vergütungssatzes zum Zeitpunkt Ihrer Meldung geltend machen und dabei explizit auf § 8 Abs. 5 EEG 2023 verweisen.

Eine klare, sachliche Kommunikation, die sich auf die Rechtslage stützt, ist dabei meist der schnellste Weg zum Erfolg.

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Häufige Fragen zum Netzanschlussverzug (FAQ)

Was gilt, wenn mein Installateur für die Verzögerung verantwortlich ist?

Die Regelung zur fiktiven Inbetriebnahme greift nur, wenn der Netzbetreiber die Verzögerung zu verantworten hat. Hat Ihr Installateur beispielsweise Unterlagen zu spät oder unvollständig eingereicht, können Sie diesen Anspruch nicht geltend machen. Eine gute Kommunikation mit Ihrem Fachbetrieb ist daher unerlässlich.

Gilt diese Regelung auch für Balkonkraftwerke?

Grundsätzlich ja. Auch für kleine Steckersolargeräte gilt das EEG. Da die eingespeisten Strommengen jedoch deutlich geringer sind, fallen die finanziellen Auswirkungen eines Verzugs kaum ins Gewicht. Zudem ist das Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke in der Regel deutlich vereinfacht.

Wie lange dauert ein Netzanschluss im Durchschnitt?

Die Dauer variiert stark je nach Region und Auslastung des Netzbetreibers. Realistisch sind Zeiträume zwischen vier und zwölf Wochen nach Fertigstellung. In manchen Gebieten kann es jedoch auch länger dauern.

Was kann ich tun, wenn der Netzbetreiber nicht reagiert?

Sollte auch die schriftliche Inverzugsetzung ohne Reaktion bleiben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Diese vermittelt kostenlos in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen.

Fazit: Vorausschauend handeln und Rechte kennen

Ein Verzug beim Netzanschluss ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und dem Wissen um Ihre Rechte nach dem EEG können Sie finanzielle Nachteile effektiv abwenden. Entscheidend ist, den Prozess von Anfang an aktiv zu begleiten und bei Fristüberschreitungen umgehend und formal korrekt zu reagieren. Eine vorausschauende Planung ist dabei der beste Schutz vor unerwarteten Problemen und legt den Grundstein für einen reibungslosen Ablauf.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.
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OLEKSANDR PUSHKAR
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