Negative Strompreise: Was die 4-Stunden-Regel für Ihre PV-Anlage bedeutet

Stellen Sie sich vor: Ihre Photovoltaikanlage läuft an einem sonnigen Tag auf Hochtouren, erzeugt sauberen Strom und speist ihn ins Netz ein. Doch statt damit Geld zu verdienen, zahlen Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde drauf. Was wie ein Widerspruch klingt, ist an der Strombörse längst Realität und hat für Betreiber von Anlagen in der Direktvermarktung unmittelbare Folgen. Dahinter stecken negative Strompreise und eine spezielle Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Erfahren Sie hier, was es mit negativen Strompreisen auf sich hat, welche Regelung für Sie als Anlagenbetreiber entscheidend ist und wie Sie finanzielle Nachteile vermeiden.

Was sind negative Strompreise?

Der Strompreis an der Börse ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. An Tagen mit viel Sonnenschein und starkem Wind wird eine besonders große Menge erneuerbarer Energie erzeugt. Ist die Nachfrage zur gleichen Zeit niedrig – etwa an Wochenenden oder Feiertagen –, übersteigt das Angebot die Nachfrage deutlich.

In solchen Phasen kann der Börsenstrompreis ins Negative fallen. Stromerzeuger müssen dann sogar Geld bezahlen, damit ihre Energie abgenommen wird. Dieses Phänomen tritt immer häufiger auf: Im Jahr 2023 gab es an der Strombörse EPEX Spot an 301 Stunden negative Preise – ein Rekordwert, verglichen mit nur 69 Stunden im Vorjahr.

Für Betreiber von PV-Anlagen, die ihren Strom selbst vermarkten, ist dieser Trend entscheidend, denn er wirkt sich direkt auf ihre Vergütung aus.

Von der 6-Stunden- zur 4-Stunden-Regel: Die entscheidende Änderung im EEG

Für Betreiber von Anlagen in der geförderten Direktvermarktung von Solarstrom ist § 51 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zentral. Er legt fest, unter welchen Umständen der Anspruch auf die Marktprämie entfällt.

Die alte Regelung (EEG 2021): Die 6-Stunden-Regel

Bis Ende 2022 galt die sogenannte 6-Stunden-Regel. Der Anspruch auf die Marktprämie entfiel, wenn der Börsenstrompreis für mindestens sechs zusammenhängende Stunden negativ war.

Anker Solix Solarbank 3 E2700

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker Solix Solarbank 3 E2700

Die neue Regelung (EEG 2023): Die 4-Stunden-Regel

Mit dem EEG 2023 wurde diese Regelung verschärft. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt der Vergütungsanspruch bereits, wenn die Preise an der Strombörse für vier oder mehr aufeinanderfolgende Stunden negativ sind. Der Anspruch auf die Marktprämie geht dann für den gesamten Zeitraum der negativen Preise verloren.

Die Verkürzung von sechs auf vier Stunden hat zur Folge, dass ein Vergütungsausfall nun deutlich häufiger eintritt als in den Vorjahren.

Wer ist von der Regelung betroffen – und wer nicht?

Die Regelung zu negativen Strompreisen betrifft nicht jeden Anlagenbetreiber. Umso wichtiger ist es zu wissen, ob die eigene Anlage darunter fällt.

Betroffen sind:

Anlagen in der geförderten Direktvermarktung: Hier speisen Sie Ihren Strom nicht zu einem festen Satz ein, sondern vermarkten ihn über einen Dienstleister an der Strombörse. Zusätzlich zum Börsenpreis erhalten Sie die Marktprämie. Fällt diese weg, wird nur noch der (negative) Börsenpreis ausgezahlt. Ein typisches Beispiel ist eine 120-kWp-Anlage auf einem Gewerbedach.

Nicht betroffen sind:

  • Anlagen mit fester Einspeisevergütung: Wenn Sie die klassische Einspeisevergütung erhalten, sind Sie von dieser Regelung ausgenommen. Sie erhalten Ihren vertraglich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde – unabhängig von den Börsenpreisen. Das gilt in der Regel für die meisten kleineren privaten Dachanlagen.
  • Anlagen außerhalb der EEG-Förderung: Verkaufen Sie Ihren Strom beispielsweise über einen langfristigen Liefervertrag (PPA), gelten die dort vereinbarten Konditionen.
10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

6.999,00 

Was bedeutet das finanziell für Sie?

Greift die 4-Stunden-Regel, hat das spürbare finanzielle Konsequenzen: Es entfällt nicht nur die Marktprämie, sondern Sie müssen für den eingespeisten Strom sogar den negativen Börsenpreis bezahlen.

Ein einfaches Rechenbeispiel:
Ihre Anlage speist während einer vierstündigen Phase mit negativen Preisen 200 kWh Strom ein.
Der durchschnittliche Börsenpreis in dieser Zeit beträgt -5 Cent/kWh (-50 €/MWh).
Die Marktprämie entfällt komplett.
Ihr Ergebnis: Sie erhalten keine Vergütung, sondern zahlen 200 kWh * 5 Cent/kWh = 10 € für die Einspeisung Ihres Stroms.

Ohne Gegenmaßnahmen wird aus einer Einnahmequelle schnell ein Kostenfaktor. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Verluste besonders an sonnigen Wochenenden summieren können.

Die Lösung: Die ferngesteuerte Abregelung der Anlage

Um finanzielle Verluste zu vermeiden, besteht die beste Strategie darin, die Einspeisung bei stark negativen Preisen zu stoppen. Dies geschieht durch die sogenannte Fernabschaltung oder Abregelung der Anlage.

In der Praxis müssen Sie dies nicht manuell tun. Ihr Direktvermarkter überwacht die Börsenstrompreise kontinuierlich. Drohen negative Preise für vier oder mehr Stunden, sendet er ein Signal an Ihre Anlage, um die Einspeisung für diesen Zeitraum zu drosseln oder komplett zu stoppen. Sobald die Preise wieder positiv sind, fährt die Anlage automatisch wieder hoch.

Die Fernsteuerbarkeit der Anlage ist eine technische Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung. Die auf Photovoltaik.info vorgestellten Komplettlösungen und Partner stellen sicher, dass Ihre Anlage diese Marktanforderungen erfüllt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie oft kommt es zu negativen Strompreisen?

Die Häufigkeit nimmt zu. Im Jahr 2023 gab es an 301 Stunden negative Preise an der Strombörse – mehr als viermal so viele Stunden wie im Vorjahr. Dieser Trend wird sich durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien voraussichtlich fortsetzen.

Gilt die 4-Stunden-Regel auch für meine kleine Dachanlage?

In der Regel nicht. Die meisten privaten PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern nutzen die feste Einspeisevergütung und sind damit von den Schwankungen des Börsenpreises und der 4-Stunden-Regel nicht betroffen.

Muss ich meine Anlage selbst abschalten?

Nein, das ist die Aufgabe Ihres Direktvermarkters. Moderne Systeme arbeiten vollautomatisch. Der Vermarkter sorgt dafür, dass Ihre Anlage nur dann Strom einspeist, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was ist der entscheidende Unterschied zwischen der alten 6-Stunden- und der neuen 4-Stunden-Regel?

Der Schwellenwert wurde gesenkt. Früher musste der Preis für mindestens sechs Stunden negativ sein, damit die Marktprämie entfiel. Jetzt reichen bereits vier Stunden aus. Dadurch tritt der Prämienverlust deutlich häufiger ein.

Fazit: Eine beherrschbare Herausforderung

Negative Strompreise und die 4-Stunden-Regel sind für Betreiber von PV-Anlagen in der Direktvermarktung ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Auch wenn die Regelung zunächst kompliziert erscheint, lässt sie sich mit der richtigen Technik und einem erfahrenen Partner gut handhaben. Die automatische Fernabschaltung schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Verlusten und stellt sicher, dass Ihre Anlage ein rentables Investment bleibt.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Direktvermarktung finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Ratgeber teilen
OLEKSANDR PUSHKAR
OLEKSANDR PUSHKAR