Marktstammdatenregister: Meldung versäumt? So vermeiden Sie Sanktionen

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt und der Zähler läuft vielleicht sogar rückwärts – ein gutes Gefühl. Doch in der ersten Freude über die eigene Stromproduktion gerät ein wichtiger administrativer Schritt oft in Vergessenheit: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Falls Sie die Meldefrist versäumt haben, sind Sie damit nicht allein. Wichtig ist aber, jetzt zu handeln, denn die Konsequenzen können finanziell spürbar sein. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist.

Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR) und warum ist die Anmeldung Pflicht?

Stellen Sie sich das Marktstammdatenregister als das offizielle „Melderegister“ für den deutschen Energiemarkt vor. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und erfasst alle stromerzeugenden Anlagen – von großen Kraftwerken bis hin zu privaten Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken.

Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient mehreren Zwecken:

  • Netzstabilität: Die Netzbetreiber benötigen eine genaue Übersicht aller Erzeuger, um das Stromnetz stabil zu halten.
  • Energiewende: Die Daten sind die Grundlage für die Planung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.
  • Transparenz: Es wird nachvollziehbar, wer am Energiemarkt teilnimmt.

Die gesetzliche Frist für die Registrierung ist klar definiert: Sie müssen Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR eintragen. Diese Pflicht gilt für die Solaranlage selbst genauso wie für einen eventuell vorhandenen Stromspeicher.

Die Konsequenzen einer versäumten Frist: Was wirklich droht

Wer die einmonatige Frist versäumt, muss mit Sanktionen rechnen. Die gute Nachricht vorweg: Hohe Bußgelder für private Betreiber sind die absolute Ausnahme. Die primäre und schmerzhafteste Konsequenz ist finanzieller Natur und betrifft die Einspeisevergütung.

Verlust der EEG-Vergütung für Dachanlagen

Die mit Abstand wichtigste Sanktion ist die Kürzung oder der vollständige Einbehalt der EEG-Vergütung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) knüpft den Anspruch auf die Vergütung für eingespeisten Strom an die korrekte Registrierung im MaStR.

Konkret heißt das: Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Auszahlung der Einspeisevergütung zu stoppen, solange Ihre Anlage nicht im Register gemeldet ist. Bei einer durchschnittlichen 10-kWp-Anlage, die jährlich rund 5.000 kWh Strom ins Netz einspeist, summiert sich der finanzielle Verlust bei einer Vergütung von ca. 8 Cent/kWh schnell auf über 30 € pro Monat. Die Auszahlung wird erst dann wieder aufgenommen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Rückwirkende Zahlungen für den versäumten Zeitraum sind oft ausgeschlossen.

Die Erfahrung zeigt, dass Netzbetreiber die Meldepflicht zunehmend strenger prüfen. Sich darauf zu verlassen, dass es unbemerkt bleibt, ist daher keine sichere Strategie.

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Drohen Bußgelder von der Bundesnetzagentur?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht zwar die Möglichkeit von Bußgeldern bei einer versäumten Registrierung vor, diese richten sich in der Praxis aber vor allem an größere Akteure des Energiemarktes. Für private Betreiber einer typischen Eigenheim-Anlage, die ihre Meldung verspätet nachholen, wird ein Bußgeld nur äußerst selten verhängt. Der Fokus der Sanktionen liegt klar auf dem finanziellen Hebel der EEG-Vergütung.

Sonderfall Balkonkraftwerk

Betreiber von Mini-PV-Anlagen bis 800 Watt stehen vor einer etwas anderen Situation. Da sie in der Regel keinen Strom gegen eine Vergütung einspeisen, kann ihnen auch keine EEG-Vergütung gestrichen werden. Dennoch ist die Registrierung auch für diese Anlagen Pflicht. Wer die Frist versäumt, riskiert theoretisch ein Ordnungsgeld, was in der Praxis bisher aber kaum relevant ist. Die Anmeldung dient hier vor allem der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Transparenz für den Netzbetreiber.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die versäumte MaStR-Meldung nachholen

Die Nachmeldung ist unkompliziert und kostenlos online durchführbar. Nehmen Sie sich dafür etwa 20–30 Minuten Zeit und halten Sie einige Unterlagen bereit.

Benötigte Informationen:

  • Ihre persönlichen Kontaktdaten
  • Das genaue Inbetriebnahmedatum der Anlage
  • Die installierte Leistung der PV-Anlage (in kWp) und des Wechselrichters (in kW)
  • Technische Daten der Module und des Stromspeichers (falls vorhanden)
  • Standort der Anlage
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Die Registrierung in 6 Schritten:

  1. Webseite aufrufen: Gehen Sie auf die offizielle Webseite des Marktstammdatenregisters: www.marktstammdatenregister.de.
  2. Benutzerkonto erstellen: Falls Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich als neuer Benutzer. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung.
  3. Sich als Anlagenbetreiber registrieren: Im ersten Schritt legen Sie sich selbst als „Anlagenbetreiber“ an.
  4. Anlage registrieren: Im nächsten Schritt erfassen Sie Ihre Photovoltaikanlage. Das System führt Sie durch die verschiedenen Eingabefelder. Viele technische Daten finden Sie im Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Installateurs.
  5. Stromspeicher registrieren (falls vorhanden): Ein Stromspeicher gilt als eigene Einheit und muss separat registriert werden. Dies ist ein häufig übersehener Punkt.
  6. Registrierung abschließen: Überprüfen Sie alle Eingaben und schließen Sie den Prozess ab. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen speichern sollten. Informieren Sie anschließend Ihren Netzbetreiber über die erfolgte Registrierung, um die Auszahlung der Vergütung schnellstmöglich wieder anzustoßen.

Häufige Fragen zur verspäteten MaStR-Anmeldung (FAQ)

Muss ich auch meinen Stromspeicher registrieren?

Ja, unbedingt. Ein Stromspeicher wird im MaStR als eigenständige Einheit betrachtet und muss separat von der Photovoltaikanlage registriert werden. Das Versäumnis kann ebenfalls zum Verlust der EEG-Vergütung führen.

Gilt die Pflicht auch für ältere Anlagen, die vor 2019 in Betrieb genommen wurden?

Ja. Alle Anlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind, müssen im MaStR registriert sein. Für Bestandsanlagen gab es eine Übergangsfrist, die jedoch bereits abgelaufen ist. Falls Ihre alte Anlage noch nicht registriert ist, sollten Sie dies umgehend nachholen.

Was kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister?

Die Registrierung ist vollständig kostenlos. Es fallen keinerlei Gebühren an.

Mein Installateur wollte die Anmeldung übernehmen. Bin ich trotzdem verantwortlich?

Ja. Auch wenn Ihr Installateur anbietet, die Registrierung für Sie zu erledigen, bleiben Sie als Anlagenbetreiber rechtlich in der Verantwortung. Viele Kunden entscheiden sich dafür, die Registrierung selbst durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Daten korrekt sind und die Frist eingehalten wird. Prüfen Sie im Zweifel nach, ob die Eintragung wirklich erfolgt ist.

Fazit: Handeln Sie jetzt, um finanzielle Nachteile zu vermeiden

Eine versäumte Meldung im Marktstammdatenregister ist kein Beinbruch, sollte aber ernst genommen werden. Der größte Nachteil ist der drohende finanzielle Verlust durch den Einbehalt der EEG-Einspeisevergütung. Daher sollten Sie die Registrierung schnellstmöglich und sorgfältig nachholen. Der Prozess ist kostenfrei und stellt sicher, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und die Ihnen zustehende Vergütung erhalten.

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