Mehrere Balkonkraftwerke an einem Zähler: Was ist erlaubt?

Sie nutzen bereits ein Balkonkraftwerk und freuen sich über die gesparten Stromkosten? Vielleicht entdecken Sie gerade eine weitere ungenutzte Fläche – am Carport, an der Garage oder einer zweiten Balkonbrüstung. Da liegt die Idee nahe, einfach eine zweite kleine Solaranlage zu installieren. Doch Vorsicht: Beim Betrieb mehrerer Kleinstanlagen an einem Hausanschluss gelten klare Regeln, die man leicht übersieht. Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtssicher vorgehen und worauf Sie bei der Anmeldung und Leistungsberechnung achten müssen.

Das Wichtigste vorab: Die Leistung aller Anlagen wird addiert

Die wichtigste Regel lautet: Wenn Sie mehrere Mini-Solaranlagen an einem Stromzähler betreiben, wird deren Leistung für die rechtliche Bewertung addiert. Entscheidend ist dabei nicht die Leistung der Solarmodule, sondern die Ausgangsleistung des Wechselrichters.

Ein einfaches Beispiel: Sie betreiben ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von 400 Watt und möchten ein zweites mit ebenfalls 400 Watt hinzufügen. Damit erreicht Ihre Gesamtanlage eine Leistung von 800 Watt. Genau diese Summe ist entscheidend dafür, ob Sie die Anlage noch im vereinfachten Verfahren selbst anmelden dürfen.

Eine oder mehrere Anlagen? Die technische und rechtliche Sicht

Technisch gesehen mögen es zwei getrennte Systeme sein – eines an der Balkonsteckdose, das andere an der Außensteckdose der Garage. Rechtlich werden jedoch alle Erzeugungsanlagen, die hinter einem Zählerpunkt angeschlossen sind, als eine einzige Anlage bewertet.

Die zugrundeliegende Norm VDE-AR-N 4105, die den Anschluss von „steckerfertigen PV-Anlagen“ regelt, ist auf den einfachen und sicheren Betrieb von nur einer solchen Anlage pro Zähler ausgelegt. Sobald Sie eine zweite hinzufügen, müssen Sie also die Gesamtleistung im Auge behalten.

Grafik, die zwei kleine PV-Anlagen an einem Hausanschluss mit einem Zähler darstellt

Praxisbeispiel

Eine Familie betreibt eine 400-Watt-Anlage an ihrem Südbalkon. Auf dem Dach des Gartenhauses, das über denselben Stromzähler versorgt wird, gibt es eine ideale Fläche für weitere Solarmodule. Sie entscheiden sich für eine zweite, kleinere Anlage mit einem 300-Watt-Wechselrichter. Die zu meldende Gesamtleistung beträgt nun 400 W + 300 W = 700 W. Da dieser Wert unter der entscheidenden Grenze liegt, bleibt der bürokratische Aufwand gering.

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Die magische Grenze: Warum 800 Watt entscheidend sind

Für Balkonkraftwerke und andere Mini-PV-Anlagen gilt eine Leistungsgrenze von 800 Watt (bis Ende 2023 lag diese bei 600 Watt). Nur Anlagen, deren gesamte Wechselrichterleistung diesen Wert nicht überschreitet, profitieren von der stark vereinfachten Anmeldung. Weitere Informationen zur aktuellen Regelung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Balkonkraftwerk 800 Watt.

Vereinfachte Darstellung der Summierung von Wechselrichterleistungen (z. B. 400 W + 400 W = 800 W)

Überschreitet die Summe Ihrer Wechselrichter die 800-Watt-Grenze, hat das weitreichende Konsequenzen. Die Anlage gilt dann nicht mehr als steckerfertige Mini-PV-Anlage, weshalb das vereinfachte Anmeldeverfahren entfällt. Außerdem muss die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) und beim Netzbetreiber von einem zertifizierten Elektroinstallateur übernommen werden. Zusätzlich können striktere technische Vorgaben an den Anschluss und die Sicherheitseinrichtungen gestellt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Nutzer diese Additionsregel übersehen und dann von den komplexeren Anforderungen überrascht werden. Eine sorgfältige Planung ist deshalb entscheidend, um sich späteren Aufwand zu ersparen.

So melden Sie mehrere Kleinstanlagen korrekt an

Die Vorgehensweise bei der Anmeldung hängt direkt von der addierten Gesamtleistung ab.

Fall 1: Gesamtleistung liegt bei maximal 800 Watt

Solange die Summe der Wechselrichterleistungen 800 Watt nicht überschreitet, können Sie die Anmeldung selbst durchführen. Wichtig ist dabei: Sie melden nicht mehrere einzelne Anlagen, sondern eine einzige Anlage mit der addierten Gesamtleistung.

Zuerst registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) als eine Einheit. Geben Sie im entsprechenden Feld die Gesamtleistung aller Wechselrichter an, zum Beispiel 700 Watt aus dem obigen Beispiel. Wie genau das geht, erfahren Sie in unserer Anleitung zur Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks.

Danach informieren Sie auch Ihren Netzbetreiber über die Inbetriebnahme der Anlage mit der entsprechenden Gesamtleistung. Die meisten Netzbetreiber bieten hierfür vereinfachte Online-Formulare an.

Fall 2: Gesamtleistung liegt über 800 Watt

Sprengt die Summe der Wechselrichterleistungen die 800-Watt-Grenze, zum Beispiel 600 W + 400 W = 1000 W, handelt es sich rechtlich um eine reguläre Photovoltaikanlage.

In diesem Fall ist eine einfache Anmeldung nicht mehr möglich. Sie müssen einen Elektroinstallateur beauftragen, der die Anlage fachgerecht anschließt und die Registrierung bei allen notwendigen Stellen für Sie übernimmt. Für solche Vorhaben empfiehlt es sich, sich mit der generellen Planung einer Photovoltaikanlage vertraut zu machen.

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Häufige Fragen zum Betrieb mehrerer Mini-PV-Anlagen

Zählt die Leistung der Solarmodule oder des Wechselrichters?

Für die Anmeldung und die Einhaltung der Leistungsgrenzen ist ausschließlich die Ausgangsleistung des Wechselrichters relevant. Er ist die Komponente, die den erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandelt und die Einspeiseleistung begrenzt. Sie können also durchaus Solarmodule mit einer Gesamtleistung von beispielsweise 1000 Watt-Peak (Wp) an einen 800-Watt-Wechselrichter anschließen – für die Anmeldung zählen nur die 800 Watt.

Kann ich einfach zwei 800-Watt-Balkonkraftwerke kombinieren?

Nein, das ist im vereinfachten Verfahren nicht möglich. Die Summe der Wechselrichterleistungen wäre 800 W + 800 W = 1600 W. Damit überschreiten Sie die Bagatellgrenze deutlich. Eine solche Anlage muss ein Fachbetrieb anmelden und anschließen.

Was trage ich im Marktstammdatenregister ein?

Sie legen im MaStR nur einen Eintrag für Ihre Gesamtanlage an. Im Feld für die Wechselrichterleistung tragen Sie die Summe der Leistungen aller angeschlossenen Wechselrichter ein.

Screenshot des vereinfachten Anmeldeformulars im Marktstammdatenregister mit hervorgehobenem Feld für die Wechselrichterleistung

Brauche ich für jede Anlage eine eigene Wieland-Steckdose?

Die Art des Anschlusses, ob Schuko-Stecker oder Wieland-Steckdose, ist eine Frage der elektrischen Sicherheit und wird vom VDE empfohlen. Für die Additionsregel ist sie aber nicht direkt relevant. Rechtlich gesehen werden alle Anlagen hinter Ihrem Zähler addiert, ganz gleich, ob sie an unterschiedlichen Steckdosen oder Stromkreisen angeschlossen sind.

Was passiert, wenn ich die Anlagen nicht korrekt anmelde?

Eine fehlende oder falsche Anmeldung kann Bußgelder durch die Bundesnetzagentur nach sich ziehen. Zudem könnte der Netzbetreiber den Anschluss beanstanden oder im schlimmsten Fall die Trennung vom Netz fordern. Die korrekte Anmeldung sorgt für rechtliche Sicherheit und einen reibungslosen Betrieb.

Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen

Die Idee, mehrere kleine Solarstromquellen am eigenen Haus zu nutzen, ist ein wertvoller Beitrag zur Energiewende. Der Schlüssel zum Erfolg liegt aber in der korrekten Planung und Anmeldung. Behalten Sie daher stets die Additionsregel im Kopf: Die Gesamtleistung aller Wechselrichter an Ihrem Zähler darf 800 Watt nicht überschreiten, wenn Sie vom vereinfachten Verfahren für Mini-PV-Anlagen profitieren möchten. Eine vorausschauende Planung bewahrt Sie vor unerwarteten Kosten und bürokratischen Hürden.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
Über Patrick Thoma | Mehrklicks – KI-Sichtbarkeit | Unsere Leistungen