MaStR-Registrierung versäumt? So handeln Sie jetzt richtig

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt und der erste selbst erzeugte Strom fließt – ein großer Erfolg. In der Freude über die neue Unabhängigkeit kann ein wichtiger administrativer Schritt leicht in Vergessenheit geraten: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Wenn Sie diese Frist versäumt haben, sind Sie nicht allein. Wichtig ist nur, jetzt schnell und korrekt zu handeln, um finanzielle Nachteile und andere Sanktionen zu vermeiden. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR) überhaupt?

Das Marktstammdatenregister ist das offizielle Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Geführt wird es von der Bundesnetzagentur. Man kann es sich wie das „Einwohnermeldeamt“ für Energieanlagen vorstellen. Jede stromerzeugende Einheit – von der großen Photovoltaikanlage auf dem Firmendach bis zum kleinen Balkonkraftwerk am Geländer – muss hier gemeldet werden. Auch Stromspeicher und Notstromaggregate sind registrierungspflichtig.

Das Register verschafft den Behörden und Netzbetreibern einen genauen Überblick über alle Erzeuger und größeren Verbraucher im Netz. Diese Daten sind entscheidend für die Netzstabilität und die Planung der Energiewende in Deutschland.

Frist versäumt: Welche Konsequenzen drohen?

Die gesetzliche Frist für die Registrierung einer neuen Anlage im MaStR beträgt einen Monat nach der Inbetriebnahme. Wer diese Frist versäumt, begeht einen Verstoß gegen die Marktstammdatenregisterverordnung, was konkrete Folgen hat.

Die empfindlichste und häufigste Sanktion ist der Verlust des Anspruchs auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Konkret bedeutet das: Für den gesamten Zeitraum, in dem Ihre Anlage nicht registriert ist, zahlt Ihnen der Netzbetreiber keine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.

Ein Praxisbeispiel: Ihre 8-kWp-Anlage ist seit drei Monaten in Betrieb, aber nicht registriert. In dieser Zeit hat sie 1.500 kWh Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Bei einer Vergütung von z. B. 8 Cent pro kWh entgehen Ihnen dadurch 120 Euro. Dieser Anspruch ist für den Zeitraum unwiderruflich verloren.

Zudem ist eine versäumte Meldung eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Bundesnetzagentur primär auf die nachträgliche Registrierung pocht und der finanzielle Verlust durch die ausbleibende Vergütung die direktere Konsequenz ist.

Keine Panik: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nachmeldung

Die gute Nachricht ist: Ein Versäumnis lässt sich heilen. Sie können die Registrierung jederzeit nachholen und damit den Anspruch auf zukünftige Zahlungen sichern. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

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Schritt 1: Daten und Unterlagen bereithalten

Um den Prozess reibungslos zu gestalten, legen Sie sich alle relevanten Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Anlage zurecht. Dazu gehören:

  • Ihre persönlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail)
  • Das Inbetriebnahmedatum der Anlage
  • Der genaue Standort der Anlage
  • Technische Daten wie die Brutto- und Nettoleistung der PV-Module (in kWp) und die Leistung des Wechselrichters (in kW)

Diese Angaben finden Sie in der Regel im Übergabeprotokoll Ihres Installateurs.

Schritt 2: Benutzerkonto auf der MaStR-Plattform anlegen

Besuchen Sie die Webseite www.marktstammdatenregister.de und erstellen Sie ein neues Benutzerkonto. Sie werden durch den Prozess geführt und müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.

Schritt 3: Sich als Anlagenbetreiber registrieren

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiv ist, loggen Sie sich ein und registrieren im ersten Schritt Ihre Person oder Ihr Unternehmen als „Anlagenbetreiber“.

Schritt 4: Die Anlage(n) registrieren

Nun folgt der wichtigste Teil: die Registrierung der eigentlichen Einheit. Wählen Sie die Option zur Registrierung einer neuen „Einheit“ und geben Sie alle technischen Daten Ihrer Photovoltaikanlage ein. Falls Sie zusätzlich einen Stromspeicher betreiben, muss dieser als separate Einheit erfasst werden. Das System führt Sie dabei durch die notwendigen Eingabemasken.

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Schritt 5: Registrierung abschließen und bestätigen

Überprüfen Sie am Ende alle Eingaben sorgfältig und schließen Sie den Vorgang ab. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, es dient als Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.

Was bedeutet die „Heilung“ des Verstoßes?

Sobald Ihre Anlage im MaStR registriert ist, gilt der Verstoß als „geheilt“. Das bedeutet: Ab dem Datum der erfolgreichen Nachmeldung haben Sie wieder den vollen Anspruch auf die Einspeisevergütung für zukünftig eingespeisten Strom.

Wichtig zu wissen ist dabei: Die Heilung wirkt nicht rückwirkend. Der finanzielle Verlust für den Zeitraum vor der Registrierung bleibt bestehen. Deshalb lautet die oberste Regel: Handeln Sie so schnell wie möglich, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Jeder Tag zählt.

Sonderfall Balkonkraftwerk: Gelten hier andere Regeln?

Auch Betreiber von kleinen Stecker-Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, sind zur Registrierung im MaStR verpflichtet. Für diese Anlagen gibt es jedoch ein vereinfachtes Registrierungsverfahren, das mit wenigen Klicks erledigt ist.

Da Balkonkraftwerke in der Regel keinen Strom gegen Vergütung einspeisen, entfällt hier auch die Sanktion des Vergütungsverlustes. Dennoch ist die Registrierung eine gesetzliche Pflicht. Ein Versäumnis ist auch hier eine Ordnungswidrigkeit. Netzbetreiber können die Registrierung einfordern, bevor sie den Zählertausch vornehmen. Die Erfahrung vieler Kunden zeigt, dass eine saubere und vollständige Anmeldung von Anfang an den reibungslosesten Betrieb sicherstellt.

Häufige Fragen zur verspäteten MaStR-Registrierung (FAQ)

Wer ist für die Registrierung verantwortlich – ich oder der Installateur?

Die rechtliche Verantwortung für die fristgerechte Registrierung liegt immer beim Anlagenbetreiber, also bei Ihnen. Viele Installationsbetriebe bieten die Anmeldung als Serviceleistung an, dies sollte aber klar im Auftrag vereinbart sein. Fragen Sie im Zweifel aktiv bei Ihrem Installateur nach.

Kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister etwas?

Nein, die Registrierung und die Nutzung des Online-Portals sind vollständig kostenlos.

Ich habe meine Anlage bereits beim Netzbetreiber angemeldet. Ersetzt das die MaStR-Registrierung?

Nein. Die Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber und die Registrierung im zentralen Marktstammdatenregister sind zwei separate, voneinander unabhängige Pflichten. Sie müssen beides erledigen.

Kann ich die Registrierung rückwirkend korrigieren?

Nein, eine rückwirkende Registrierung ist technisch und rechtlich nicht möglich. Das System erfasst immer das aktuelle Datum der Meldung. Der Anspruch auf die EEG-Vergütung lebt erst ab diesem Tag wieder auf.

Was passiert, wenn ich die Registrierung gar nicht nachhole?

In diesem Fall verlieren Sie dauerhaft den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Zahlungen einzubehalten, bis die Registrierung erfolgt ist. Zudem riskieren Sie ein Bußgeldverfahren durch die Bundesnetzagentur.

Fazit: Handeln Sie jetzt, um Verluste zu minimieren

Eine versäumte MaStR-Registrierung ist ein häufiges Versehen, aber kein unlösbares Problem. Der wichtigste Schritt ist, die Meldung umgehend und sorgfältig nachzuholen. Damit sichern Sie sich zumindest für die Zukunft Ihre Ansprüche auf die Einspeisevergütung und kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Der Prozess ist kostenlos und online schnell erledigt.

Weitere praxisnahe Informationen zur Planung und zum Betrieb Ihrer Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Sollten Sie noch am Anfang Ihrer Überlegungen stehen, finden Sie im Shop von Photovoltaik.info Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen abgestimmt sind.

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