Lieferkettenprivileg: Mieterstrom anbieten ohne EVU-Pflichten

Die Idee ist verlockend

Sie erzeugen mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses sauberen Strom und verkaufen diesen direkt an Ihre Mieter. Das stärkt die Mieterbindung, senkt die Nebenkosten und beschleunigt zugleich die Energiewende. Doch viele Immobilienbesitzer schrecken vor der Bürokratie zurück, die mit dem Status eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) verbunden ist. Genau hier setzt das Lieferkettenprivileg an: Diese entscheidende Vereinfachung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ebnet Ihnen den Weg zum Mieterstromanbieter, ohne dass Sie die vollen Pflichten eines EVU übernehmen müssen.

Was bedeutet es, ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu sein?

Sobald Sie Strom an einen sogenannten „Letztverbraucher“ – also zum Beispiel an Ihren Mieter – liefern, gelten Sie laut § 3 Nr. 18 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) grundsätzlich als Energieversorgungsunternehmen. Diese Einstufung ist allerdings an eine Reihe aufwendiger und kostenintensiver Pflichten geknüpft, die für private Vermieter oder kleine Wohnungsgesellschaften oft eine zu hohe Hürde darstellen.

Zu den typischen Pflichten eines EVU gehören unter anderem:

  • Meldepflichten: Regelmäßige und komplexe Meldungen an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
  • Umlagen und Abgaben: Die vollständige Abführung von Umlagen wie der EEG-Umlage.
  • Stromsteuer: Anmeldungen und Abführungen beim zuständigen Hauptzollamt.
  • Vertrags- und Rechnungswesen: Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben für Stromlieferverträge und Abrechnungen.

Diese Anforderungen sind auf große Energiekonzerne zugeschnitten, nicht auf Vermieter, die den Strom vom eigenen Dach nutzen möchten. Für genau diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme geschaffen.

Die Lösung: Das Lieferkettenprivileg als rechtliche Vereinfachung

Das Lieferkettenprivileg, verankert in § 3 Nr. 24 lit. b EnWG, bildet hier die entscheidende Vereinfachung. Es besagt, dass Sie nicht als EVU gelten, wenn Sie Strom an Letztverbraucher liefern, der innerhalb einer sogenannten „Kundenanlage“ erzeugt und verbraucht wird, ohne dabei das Netz der allgemeinen Versorgung zu nutzen.

Einfacher ausgedrückt: Solange der Strom von Ihrer Solaranlage direkt zu Ihren Mietern fließt und nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, entfallen die umfassenden EVU-Pflichten für diese Lieferung.

Voraussetzungen für das Lieferkettenprivileg im Detail

Damit Sie von dieser Regelung profitieren können, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss sich um eine Kundenanlage handeln: Laut § 3 Nr. 24a EnWG ist eine Kundenanlage eine Strominfrastruktur, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befindet (z. B. ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus), an einen einzigen Punkt mit dem öffentlichen Netz verbunden ist und in der mindestens ein Letztverbraucher Strom bezieht. Ein typisches Mietshaus mit einem zentralen Hausanschluss erfüllt diese Definition in der Regel.

  2. Keine Nutzung des öffentlichen Netzes: Der Stromfluss von der Erzeugungsanlage (Ihrer PV-Anlage) zum Verbraucher (Ihr Mieter) muss ausschließlich über die Leitungen innerhalb Ihrer Kundenanlage erfolgen.

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Praxisbeispiel: So funktioniert das Lieferkettenprivileg für Vermieter

Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten. Sie installieren eine Photovoltaikanlage mit 20 kWp Leistung auf dem Dach.

  1. Das Angebot an die Mieter: Sie bieten Ihren Mietern einen Mieterstrom-Vertrag an. Der Strompreis liegt in der Regel 10 % unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers. Sechs von acht Mietern nehmen das Angebot an.
  2. Die Stromlieferung: An einem sonnigen Tag erzeugt die Anlage mehr Strom, als die sechs teilnehmenden Mieter verbrauchen. Der überschüssige Strom wird zunächst für den Allgemeinstrom (z. B. Treppenhauslicht) genutzt. Der Rest wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
  3. Die rechtliche Einordnung: Für die Lieferung an die sechs Mieter und die Nutzung für den Allgemeinstrom profitieren Sie vom Lieferkettenprivileg und gelten in diesem Verhältnis nicht als EVU. Lediglich für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, treten Sie gegenüber dem Netzbetreiber als Anlagenbetreiber auf.
  4. Was passiert bei Dunkelheit? Reicht der Solarstrom nicht aus, beziehen die Mieter wie gewohnt Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Dies geschieht entweder über Ihren Vertrag mit einem Reststromlieferanten oder über die Verträge der Mieter selbst, je nach gewähltem Messkonzept.

Die Erfahrung zeigt, dass dieses Modell für beide Seiten vorteilhaft ist: Die Mieter sparen Geld und Sie als Vermieter refinanzieren Ihre Investition und steigern die Attraktivität Ihrer Immobilie.

Wichtige Abgrenzung: Lieferkettenprivileg vs. Mieterstromzuschlag

Häufig werden diese beiden Begriffe verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Dinge regeln.

  • Das Lieferkettenprivileg (aus dem EnWG) ist eine rechtliche Vereinfachung. Es befreit Sie von den bürokratischen Pflichten eines Energieversorgers. Sie können den Strompreis frei mit Ihren Mietern verhandeln.
  • Der Mieterstromzuschlag (aus dem EEG) ist eine finanzielle Förderung. Wenn Sie bestimmte zusätzliche Anforderungen erfüllen (z. B. bei der Zählerinstallation), können Sie für den an Ihre Mieter gelieferten Strom eine staatliche Förderung beantragen.

Sie können das Lieferkettenprivileg nutzen, ohne den Mieterstromzuschlag zu beantragen. Dies ist oft der unkomplizierteste und schnellste Weg, um mit Mieterstrom zu starten. Die Plattform Photovoltaik.info bietet dazu weiterführende, neutrale Informationen, um die für Sie passende Entscheidung zu treffen.

Was ist, wenn Mieter nicht teilnehmen möchten?

Die Teilnahme am Mieterstrommodell ist für Ihre Mieter freiwillig. Niemand kann gezwungen werden, den Stromanbieter zu wechseln. Mieter, die nicht teilnehmen möchten, behalten einfach ihren bisherigen Stromvertrag mit einem externen Versorger.

Für Sie als Anlagenbetreiber ist das kein Problem. Ihr Mieterstrommodell funktioniert auch dann, wenn nur ein Teil der Hausbewohner mitmacht. Der erzeugte Solarstrom wird dann auf die teilnehmenden Haushalte verteilt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Lieferkettenprivileg

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Bin ich automatisch ein EVU, wenn ich Strom an meine Mieter verkaufe?

Nein. Solange Sie die Voraussetzungen des Lieferkettenprivilegs erfüllen – also Strom innerhalb Ihrer Kundenanlage ohne Nutzung des öffentlichen Netzes liefern –, vermeiden Sie den EVU-Status für diese Stromlieferung.

Was ist eine „Kundenanlage“ genau?

Eine Kundenanlage ist eine private Energieinfrastruktur auf einem räumlich begrenzten Areal, wie einem Grundstück. Typische Beispiele sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Einkaufszentren mit einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt.

Muss ich für Mieterstrom immer den Mieterstromzuschlag beantragen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Sie können den Strom auch ohne diese spezielle Förderung an Ihre Mieter verkaufen und profitieren trotzdem von den Vereinfachungen des Lieferkettenprivilegs.

Gilt das auch für eine einzelne Einliegerwohnung?

Ja, das Prinzip ist dasselbe. Wenn Sie eine Einliegerwohnung in Ihrem Eigenheim vermieten, bildet das gesamte Gebäude eine Kundenanlage. Liefern Sie Strom von Ihrer PV-Anlage direkt an den Mieter, greift auch hier das Lieferkettenprivileg. Hier könnte sogar ein einfaches Balkonkraftwerk bereits den Bedarf decken, wobei die rechtlichen Regelungen für die Weitergabe des Stroms dieselben bleiben.

Welche Pflichten bleiben trotzdem bestehen?

Auch ohne EVU-Status müssen Sie eine korrekte, nachvollziehbare Stromrechnung an Ihre Mieter ausstellen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Je nach Anlagengröße können auch stromsteuerliche Aspekte relevant werden. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist daher ratsam.

Fazit: Eine Chance für Immobilienbesitzer

Das Lieferkettenprivileg ist ein entscheidendes Instrument, das die Hürden für Mieterstromprojekte erheblich senkt. Es ermöglicht Immobilienbesitzern, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, den Wert ihrer Immobilie zu steigern und ihren Mietern günstigen, sauberen Strom anzubieten – ohne sich im Dschungel der energiewirtschaftlichen Bürokratie zu verlieren. Durch die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil weiter erhöhen und das Modell noch wirtschaftlicher gestalten.

Sie machen sich damit unabhängiger von steigenden Strompreisen und schaffen ein echtes Plus für Ihre Immobilie und Ihre Mieter.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten für Ihr Mieterstromprojekt und passende Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Mehrfamilienhäuser abgestimmt sind, finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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