Feste Liefer- und Montagetermine im PV-Vertrag: Ihre Rechte bei Verzögerungen

Die Entscheidung ist gefallen, der Vertrag für die neue Photovoltaikanlage ist unterschrieben. Die Vorfreude auf sauberen Strom vom eigenen Dach und sinkende Stromkosten ist groß. Doch dann passiert oft – nichts. Wochen und Monate vergehen, ohne dass sich der beauftragte Fachbetrieb meldet.

Ein solches Szenario ist aktuell leider keine Seltenheit, denn der boomende Markt für Solaranlagen führt zu erheblichen Engpässen und langen Wartezeiten. Für Sie als Kunde ist es deshalb umso wichtiger, Ihre Rechte zu kennen und von Anfang an auf klare vertragliche Regelungen zu achten.

Warum verbindliche Termine im PV-Vertrag entscheidend sind

Viele Angebote für Photovoltaikanlagen enthalten vage Formulierungen wie ‚voraussichtliche Lieferung im 3. Quartal‘ oder ‚Montage ca. 12 Wochen nach Auftragseingang‘. Solche unbestimmten Angaben sind rechtlich kaum bindend und geben Ihnen als Kunde bei Verzögerungen wenig Handhabe – sie sind eine reine Absichtserklärung des Anbieters.

Entscheidend ist deshalb, im Vertrag ein festes Datum oder eine kalendarisch bestimmte Woche zu verankern. Nur mit einer Formulierung wie ‚Lieferung und Montage erfolgen bis spätestens zum TT.MM.JJJJ‘ oder ‚Installation in Kalenderwoche 35‘ haben Sie eine klare, einklagbare Grundlage.

Ein verbindlicher Termin schützt Sie vor den finanziellen Nachteilen einer Verzögerung. Jeder Monat, den Ihre Anlage später ans Netz geht, bedeutet für Sie:

  • Weiterhin hohe Stromkosten durch den Bezug aus dem öffentlichen Netz.
  • Entgangene Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
  • Eine spätere Amortisation der gesamten Investition.

Die Erfahrung zeigt, dass seriöse Anbieter bereit sind, sich auf feste Zeitrahmen festlegen zu lassen, sofern diese realistisch geplant sind.

Typische Ursachen für Verzögerungen bei PV-Projekten

Die aktuelle Marktsituation ist angespannt. Die Nachfrage nach Solartechnik übersteigt vielerorts das Angebot an Material und Fachkräften. Die häufigsten Gründe für Wartezeiten, die vier bis sechs Monate und in Einzelfällen sogar bis zu einem Jahr betragen können, sind:

  • Hohe Nachfrage: Der Wunsch nach Energieunabhängigkeit hat zu einem beispiellosen Ansturm auf PV-Anlagen geführt, der die Kapazitäten der Betriebe sprengt.
  • Materialengpässe: Zeitweise sind bestimmte Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter oder Stromspeicher schwer verfügbar.
  • Fachkräftemangel: Es fehlt an qualifizierten Installateuren und Elektrikern, die die Anlagen fachgerecht montieren und anschließen können.
  • Bürokratische Hürden: Auch die Anmeldung beim Netzbetreiber kann in manchen Regionen zu Verzögerungen führen.

Diese Faktoren erklären die Situation, entbinden den Anbieter aber nicht grundsätzlich von seiner vertraglichen Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.

Praxisbeispiel: Eine Familie plant, ihre Anlage im April installieren zu lassen, um die sonnenreichen Sommermonate optimal zur Stromerzeugung zu nutzen. Wird die Anlage durch eine Verzögerung des Anbieters erst im September in Betrieb genommen, kann sich der finanzielle Schaden durch den verpassten Solarertrag von Mai bis August schnell auf mehrere hundert Euro belaufen.

Die rechtliche Grundlage: Wann ist ein Anbieter im Verzug?

Das deutsche Recht bietet Ihnen als Verbraucher klare Werkzeuge, um auf Verzögerungen zu reagieren. Die Grundlage dafür bildet § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den ‚Verzug des Schuldners‘ regelt. Ein Anbieter gerät in Verzug, wenn er eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt.

  • Fall 1: Kein fester Termin im Vertrag: Wurde nur ein vager Zeitraum vereinbart, müssen Sie den Anbieter schriftlich mahnen. Mit dieser Mahnung setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Leistung (Nachfrist). Erst nach Ablauf dieser Frist befindet er sich offiziell im Verzug.
  • Fall 2: Fester Kalendertermin im Vertrag: Haben Sie einen festen Liefer- oder Montagetermin vereinbart (z. B. ‚Lieferung bis 31.08.2024‘), kommt der Anbieter automatisch in Verzug, sobald dieser Termin verstrichen ist. Eine separate Mahnung ist dafür nicht zwingend erforderlich, zur sauberen Dokumentation des Vorgangs aber empfehlenswert.
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Schritt für Schritt: Was tun, wenn der Liefertermin überschritten wird?

Wenn der vereinbarte Termin verstrichen ist und Sie nichts von Ihrem Anbieter hören, sollten Sie systematisch vorgehen.

Schritt 1: Schriftliche Fristsetzung (Mahnung)

Kontaktieren Sie den Anbieter schriftlich (am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben) und fordern Sie ihn zur Erfüllung des Vertrags auf. Setzen Sie eine konkrete und angemessene Nachfrist. Eine Frist von zwei bis vier Wochen gilt in der Regel als angemessen. Dieses Schreiben ist entscheidend, um Ihre weiteren rechtlichen Ansprüche zu sichern.

Schritt 2: Rechtliche Optionen nach Fristablauf

Lässt der Anbieter auch die gesetzte Nachfrist verstreichen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Auf Vertragserfüllung bestehen: Sie können weiterhin auf die Installation der Anlage pochen und zusätzlich Schadensersatz für die entstandene Verzögerung fordern.

  2. Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB): Sie können vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter muss Ihnen dann eine bereits geleistete Anzahlung vollständig erstatten. Dieser Schritt ist sinnvoll, wenn Sie das Vertrauen in den Anbieter verloren haben und sich an einen anderen Betrieb wenden möchten.

3a. Schadensersatz statt der Leistung: Sie können vom Vertrag zurücktreten und zusätzlich Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die Beauftragung eines neuen, teureren Anbieters Mehrkosten entstehen.

3b. Schadensersatz wegen Verzögerung: Wenn Sie am Vertrag festhalten, können Sie den finanziellen Schaden geltend machen, der Ihnen durch die verspätete Inbetriebnahme entstanden ist. Dazu gehören beispielsweise die Mehrkosten für den Strom, den Sie während der Wartezeit aus dem Netz beziehen mussten, anstatt ihn bereits selbst zu erzeugen.

Zitierfähige Faustregel: Eine durchschnittliche 8-kWp-Anlage erzeugt in den Sommermonaten (Mai-August) etwa 800-1.000 kWh Strom pro Monat. Bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh bedeutet eine Verzögerung von drei Monaten einen finanziellen Verlust von rund 720 bis 900 Euro – allein durch die entgangene Eigennutzung.

Häufige Ausreden von Anbietern – und was rechtlich dahintersteckt

Im Fall einer Verzögerung werden Sie oft mit Standardbegründungen konfrontiert. Es ist wichtig, diese richtig einordnen zu können.

  • ‚Allgemeine Lieferengpässe‘: Dies ist in der Regel kein ausreichender Grund, um eine vertragliche Pflicht auszuhebeln. Der Anbieter trägt das sogenannte Beschaffungsrisiko. Er muss dafür einstehen, die verkauften Komponenten auch zu beschaffen. Nur unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Kriege, Naturkatastrophen, plötzliche staatliche Embargos) können ihn von der Haftung befreien. Ein allgemeiner Mangel am Markt gehört meist nicht dazu.
  • ‚Personalmangel / Krankheit‘: Auch die Organisation des Personals liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters. Er muss für ausreichend qualifizierte Mitarbeiter sorgen, um seine Aufträge abzuarbeiten.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Kunden sich mit diesen Begründungen vertrösten lassen. Bestehen Sie jedoch auf Ihren vertraglichen Rechten, insbesondere wenn Sie feste Termine vereinbart haben.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Lieferverzug bei PV-Anlagen

Muss ich eine hohe Anzahlung leisten?
Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die hohe Anzahlungen (über 20 %) lange vor dem Liefertermin verlangen. Eine moderate Anzahlung nach Auftragserteilung und weitere Zahlungen nach Liefer- oder Leistungsfortschritt sind üblich und fair.

Was ist eine ‚angemessene Nachfrist‘?
Eine Frist von zwei bis vier Wochen wird von Gerichten meist als angemessen angesehen. Sie gibt dem Anbieter genügend Zeit, um zu reagieren und die Leistung doch noch zu erbringen.

Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Wenn der Anbieter auf Ihre schriftliche Fristsetzung nicht reagiert und es um eine größere Investition geht, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder Verbraucherrecht oft sinnvoll. Manchmal reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um wieder Bewegung in die Sache zu bringen. Auch Verbraucherzentralen bieten hierzu oft eine Erstberatung an.

Was ist, wenn nur ein Teil der Anlage fehlt, z. B. der Stromspeicher?
Hier kommt es auf den Vertrag an. Wurde eine Komplettanlage mit Speicher verkauft, ist die Leistung erst vollständig erbracht, wenn alle Komponenten installiert und funktionsfähig sind. Sie können auch hier eine Nachfrist für die fehlende Komponente setzen und bei Nichterfüllung unter Umständen eine Kaufpreisminderung verlangen.

Fazit: Vorausschauende Planung schützt vor Ärger

Lange Wartezeiten sind in der aktuellen Marktlage ein reales Problem. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als Kunde absichern. Der Schlüssel dazu liegt in einem präzisen und fair gestalteten Vertrag.

Bestehen Sie vor der Unterzeichnung darauf, einen verbindlichen Liefer- und Montagetermin als Kalenderdatum oder Kalenderwoche festzulegen. Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation schriftlich. Zögern Sie zudem nicht, Ihre Rechte durch eine formelle Nachfristsetzung einzufordern, falls der Anbieter seine Zusagen nicht einhält.

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen, investieren Sie nicht nur in Technik, sondern auch in die Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Partner. Eine klare Vertragsgestaltung ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.


Weitere praxisnahe Informationen zur Planung und zu den Kosten einer Photovoltaikanlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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