Leistungsminderung als Mangel: Wann der Installateur nachbessern muss

Die Sonne scheint, die Photovoltaikanlage auf dem Dach ist neu, doch der Blick auf die Ertragsdaten sorgt für Ernüchterung: Die erzeugte Strommenge liegt spürbar unter den Werten, die der Installateur bei der Planung in Aussicht gestellt hat. Diese Situation ist für viele Anlagenbetreiber frustrierend und wirft eine entscheidende Frage auf: Handelt es sich um eine normale Schwankung oder bereits um einen Mangel, für den der Installationsbetrieb haften muss?
Hier erfahren Sie, wie Sie eine relevante Minderleistung Ihrer PV-Anlage erkennen, sie systematisch dokumentieren und welche Schritte Sie einleiten können, um Ihr Recht auf Nachbesserung geltend zu machen.
Das Versprechen und die Realität: Was ist eine Minderleistung?
Im Kern beschreibt eine Minderleistung die Differenz zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Energieertrag Ihrer Photovoltaikanlage. Die Grundlage dafür liefert die Ertragsprognose, die der Fachbetrieb bei der Planung erstellt. Dieses Dokument dient als Basis Ihrer Investitionsentscheidung und gibt an, wie viele Kilowattstunden (kWh) Strom Ihre Anlage unter durchschnittlichen Bedingungen pro Jahr erzeugen sollte.
Der tatsächliche Ertrag wird jedoch niemals exakt der Prognose entsprechen, da Wetterbedingungen wie Sonnenstunden oder Umgebungstemperatur von Jahr zu Jahr variieren. Eine Abweichung von wenigen Prozentpunkten ist daher normal. Beispielsweise sinkt laut Studien die Effizienz von Solarmodulen pro Grad Celsius über der Normtemperatur von 25 °C um etwa 0,3 % bis 0,4 %.
Ein rechtlich relevanter Mangel liegt erst dann vor, wenn die Anlage auch unter Berücksichtigung der realen Wetterdaten dauerhaft und signifikant weniger leistet als versprochen.
Ab wann gilt eine Minderleistung als erheblicher Mangel?
Obwohl es keine gesetzlich festgelegte Prozentzahl gibt, hat sich in der Rechtsprechung eine Faustregel etabliert: Eine wetterbereinigte Minderleistung von mehr als 10 % gegenüber der Prognose stufen Gerichte häufig als erheblichen Mangel ein.
Praxisbeispiel:
Ihre Ertragsprognose verspricht einen Jahresertrag von 8.000 kWh. Das vergangene Jahr war jedoch nachweislich 5 % sonnenärmer als der langjährige Durchschnitt. Ihr bereinigter Soll-Ertrag liegt somit bei 7.600 kWh (8.000 kWh – 5 %). Ihre Anlage hat aber nur 6.500 kWh erzeugt. Die Differenz zum Soll-Ertrag beträgt 1.100 kWh, was einer Minderleistung von über 14 % entspricht. Dieser Wert liegt klar im Bereich eines erheblichen Mangels.
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Ab 1.299,00 €Schritt für Schritt zur Beweissicherung: So dokumentieren Sie die Minderleistung
Um einen Mangel erfolgreich geltend zu machen, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend, denn pauschale Behauptungen reichen nicht aus. Gehen Sie systematisch vor, um Ihre Forderung solide zu untermauern.
1. Unterlagen zusammentragen
Grundlage Ihrer Argumentation sind die vertraglichen Vereinbarungen. Halten Sie daher folgende Dokumente bereit:
- Angebot und Werkvertrag: Hier ist oft die prognostizierte Leistung (in kWp) und der erwartete Jahresertrag (in kWh) festgehalten.
- Ertragsprognose: Dieses separate Dokument ist das wichtigste Beweismittel. Es enthält die detaillierte Berechnung des Soll-Ertrags.
- Datenblätter der Komponenten: Die technischen Spezifikationen von Solarmodulen und Wechselrichter sind wichtig, um sicherzustellen, dass die verbauten Teile dem Angebot entsprechen.
2. Eigene Ertragsdaten aufzeichnen
Moderne Photovoltaikanlagen lassen sich einfach überwachen. Nutzen Sie das Online-Portal Ihres Wechselrichterherstellers oder eine entsprechende App, um die Erträge zu protokollieren. Dabei ist ein langer Beobachtungszeitraum entscheidend, idealerweise ein volles Kalenderjahr, um saisonale Schwankungen auszugleichen. Notieren Sie die monatlichen und den gesamten Jahresertrag. Eine kontinuierliche Überwachung der Anlage hilft dabei, frühzeitig auf Abweichungen reagieren zu können.
3. Objektive Wetterdaten einholen
Dieser Schritt ist entscheidend, um Ihre Daten wetterzubereinigen und zu beweisen, dass die Minderleistung nicht allein auf ein schlechtes Sonnenjahr zurückzuführen ist. Vergleichen Sie die tatsächliche Sonneneinstrahlung (Globalstrahlung) an Ihrem Standort mit den langjährigen Mittelwerten, die der Prognose zugrunde liegen.
Verlässliche Datenquellen hierfür sind:
- Der Deutsche Wetterdienst (DWD): Bietet historische Wetterdaten für zahlreiche Messstationen in Deutschland.
- Spezialisierte PV-Portale: Dienste wie PVGIS der Europäischen Kommission oder kommerzielle Anbieter können standortgenaue Einstrahlungsdaten liefern.
Eine sorgfältige Aufbereitung dieser Daten gibt oft den Ausschlag für eine erfolgreiche Reklamation.
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8.599,00 €Mögliche Ursachen für eine zu geringe Leistung
Nicht jede Minderleistung ist auf einen Installationsfehler zurückzuführen. Die häufigsten Ursachen zu kennen, hilft nicht nur bei der Einschätzung, sondern bildet auch die Grundlage für eine mögliche Nachbesserung.
- Planungsfehler: Die Anlage wurde falsch dimensioniert, die Neigung oder Ausrichtung falsch berechnet oder eine Verschattung (z. B. durch einen Schornstein oder einen Baum) nicht ausreichend berücksichtigt.
- Installationsmängel: Fehler bei der Verkabelung, eine falsche Konfiguration des Wechselrichters oder eine unsachgemäße Montage der Module können die Leistung erheblich reduzieren.
- Defekte Komponenten: Einzelne Solarmodule oder der Wechselrichter selbst können einen Herstellungsfehler aufweisen. In diesem Fall haftet zwar primär der Hersteller, Ihr erster Ansprechpartner im Rahmen der Gewährleistung ist aber der Installateur.
- Starke Verschmutzung: In seltenen Fällen, z. B. in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben, kann eine extreme Verschmutzung den Photovoltaik-Ertrag mindern. Eine regelmäßige Reinigung ist hier Teil der Betreiberpflichten.
Den Mangel geltend machen: Ihr Weg zur Nachbesserung
Haben Sie eine relevante, dokumentierte Minderleistung festgestellt, sollten Sie den Installateur zur Nachbesserung auffordern.
1. Die schriftliche Mängelrüge
Kontaktieren Sie den Installationsbetrieb schriftlich (per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben). Beschreiben Sie den Sachverhalt klar und sachlich. Legen Sie Ihre Dokumentation bei (Vergleich von Soll- und Ist-Ertrag, Wetterdaten) und fordern Sie den Betrieb zur Beseitigung des Mangels auf.
2. Eine angemessene Frist setzen
Setzen Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nachbesserung, üblicherweise zwei bis vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit sollte der Installateur den Mangel prüfen und Ihnen einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Dieses Recht auf Nacherfüllung bedeutet, dass der Betrieb die Wahl hat, die Anlage zu reparieren oder (in seltenen Fällen) auszutauschen.
3. Was tun, wenn der Installateur nicht reagiert?
Sollte der Betrieb die Frist verstreichen lassen oder den Mangel bestreiten, ist der nächste Schritt die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für Photovoltaik. Dessen Gutachten hat vor Gericht erhebliches Gewicht. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie auch anwaltlichen Rat einholen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Anspruch auf Gewährleistung?
Für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage gilt in der Regel die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Bauwerke gemäß BGB. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Anlage. Für einzelne Komponenten wie den Wechselrichter können kürzere Fristen gelten, die aber durch Herstellergarantien oft verlängert werden.
Ist jede kleine Abweichung von der Prognose ein Mangel?
Nein. Geringfügige Abweichungen von bis zu 10 % (wetterbereinigt) werden meist als hinnehmbare Toleranz angesehen. Erst bei einer dauerhaften und erheblichen Unterschreitung liegt ein Mangel vor.
Wer bezahlt den Gutachter?
Beauftragen Sie den Gutachter selbst, müssen Sie die Kosten zunächst tragen. Stellt der Gutachter einen Mangel fest, der vom Installateur zu verantworten ist, können Sie die Kosten später als Teil Ihres Schadensersatzes vom Installateur zurückfordern.
Was, wenn die Installationsfirma insolvent ist?
Das ist der ungünstigste Fall. Ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Installateur laufen ins Leere. Sie können sich dann nur noch auf die Produkt- und Leistungsgarantien der Hersteller (z. B. von Modulen und Wechselrichter) berufen und müssen Ihre Ansprüche direkt dort geltend machen.
Fazit: Ihr gutes Recht auf volle Leistung
Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition, die sich nur dann rechnet, wenn sie die versprochene Leistung erbringt. Eine Minderleistung ist nicht nur ärgerlich, sondern ein handfester wirtschaftlicher Schaden. Seien Sie wachsam, überwachen Sie Ihre Erträge und scheuen Sie sich nicht, bei begründeten Zweifeln Ihr Recht auf eine einwandfrei funktionierende Anlage durchzusetzen. Eine sorgfältige Dokumentation ist dabei Ihr stärkstes Werkzeug.
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