Modultausch statt Anlagenerweiterung: Mehr Leistung auf gleicher Fläche nach EEG

Besitzer älterer Photovoltaikanlagen stehen oft vor einer Herausforderung: Der Strombedarf im Haushalt steigt – etwa durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe –, doch die Dachfläche ist bereits vollständig mit Solarmodulen belegt. Eine klassische Erweiterung scheint damit ausgeschlossen. Die gute Nachricht: Dank des technologischen Fortschritts ist eine deutliche Leistungssteigerung auch ohne zusätzliche Fläche möglich. Dieser Beitrag erklärt den entscheidenden Unterschied zwischen einem Modultausch und einer Anlagenerweiterung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zeigt, wie der zusätzlich erzeugte Strom vergütet wird.

Der feine Unterschied: Modultausch vs. Anlagenerweiterung

Auf den ersten Blick mögen beide Begriffe ähnlich klingen, doch für die Vergütung Ihres Solarstroms ist die Abgrenzung entscheidend. Das EEG definiert sehr klar, wann eine Maßnahme als Modernisierung (Modultausch) und wann als Erweiterung gilt.

Was ist ein Modultausch (Repowering)?

Bei einem Modultausch, oft auch Repowering genannt, werden die bestehenden Solarmodule auf einer bereits genutzten Fläche durch neue, leistungsfähigere ersetzt. Entscheidend dabei: Die Fläche der Anlage bleibt unverändert, da die neuen Module auf derselben Unterkonstruktion und am selben Ort montiert werden.

Praxisbeispiel:

Ihre Anlage aus dem Jahr 2009 besteht aus 30 Modulen mit je 180 Wattpeak (Wp) und kommt damit auf eine Gesamtleistung von 5,4 Kilowattpeak (kWp). Heute passen auf dieselbe Fläche 30 moderne Module mit je 420 Wp. Das Ergebnis: eine neue Gesamtleistung von 12,6 kWp – mehr als eine Verdopplung auf exakt derselben Dachfläche.

Erfahrungsgemäß ist dies der häufigste Weg für Betreiber von 10 bis 15 Jahre alten Anlagen, die ihren Eigenverbrauch an Solarstrom deutlich erhöhen möchten.

Was versteht das EEG unter einer Anlagenerweiterung?

Eine Anlagenerweiterung im Sinne des EEG liegt vor, wenn Sie Ihrer bestehenden Anlage zusätzliche Module hinzufügen, die eine neue Fläche belegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie das bisher ungenutzte Garagendach oder eine andere freie Dachseite für die Stromerzeugung erschließen. Werden Module auf einer neuen Fläche installiert, handelt es sich rechtlich um die Inbetriebnahme einer neuen Anlage. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Erweiterung einer Photovoltaikanlage.

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Die Vergütung des Mehrertrags: Eine entscheidende Regelung im EEG

Die korrekte Einstufung als Modultausch oder Erweiterung ist vor allem für die Einspeisevergütung entscheidend. Hier hat der Gesetzgeber eine klare und für Anlagenbetreiber vorteilhafte Regelung geschaffen.

Die Regelung für den Modultausch

Wenn Sie einen reinen Modultausch auf gleicher Fläche durchführen, bleibt Ihr ursprünglicher Anspruch auf die hohe Einspeisevergütung für die bisherige Anlagenleistung bestehen. Der zusätzliche Leistungsteil wird dabei wie eine neue, separate Anlage behandelt.

Das bedeutet konkret:

  1. Ursprüngliche Leistung: Die Leistung Ihrer Altanlage (im Beispiel die 5,4 kWp) erhält bis zum Ende der 20-jährigen Förderdauer die damals gültige, hohe Einspeisevergütung.
  2. Zusätzliche Leistung: Der Leistungszuwachs durch die neuen Module (im Beispiel die zusätzlichen 7,2 kWp) wird als Neuanlage betrachtet. Für diesen Teil erhalten Sie die zum Zeitpunkt des Austauschs gültigen aktuellen EEG Vergütungssätze für die nächsten 20 Jahre.

Rechenbeispiel zur Vergütung:

  • Altanlage (5,4 kWp) von 2009: Vergütung z. B. 43,01 Cent/kWh bis Ende 2029.
  • Modultausch in 2024: Die Anlage leistet nun 12,6 kWp.
  • Vergütung ab 2024:
    • Die ursprünglichen 5,4 kWp erhalten weiterhin 43,01 Cent/kWh.
    • Der Mehrertrag von 7,2 kWp wird mit dem aktuellen Satz für Neuanlagen (z. B. 8,1 Cent/kWh) vergütet.

Diese Aufteilung ermöglicht es, die Vorteile der alten Förderung zu sichern und gleichzeitig die Anlage zukunftssicher zu machen.

Die Vergütung bei einer Anlagenerweiterung

Bei einer echten Anlagenerweiterung auf einer neuen Fläche ist die Regelung einfacher: Die neu installierten Module gelten vollständig als neue Anlage und erhalten für ihre gesamte Leistung die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung.

Wann lohnt sich ein Austausch der Solarmodule?

Ein Modultausch ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Verschiedene Faktoren bestimmen, ob sich die Investition für Sie rechnet.

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Technische und wirtschaftliche Kriterien

  • Alter und Degradation: Solarmodule verlieren über die Jahre leicht an Leistung. Diese sogenannte Degradation liegt typischerweise bei 0,3 bis 0,5 % pro Jahr. Nach 15 bis 20 Jahren kann der Leistungsverlust spürbar sein.
  • Technologischer Fortschritt: Der Wirkungsgrad von Solarmodulen hat sich enorm verbessert. Während Module um das Jahr 2005 einen Wirkungsgrad von ca. 14 % hatten, erreichen neue Solarmodule heute Werte von über 21 %. Darin liegt der Schlüssel für die enorme Leistungssteigerung.
  • Erhöhter Strombedarf: Der wichtigste Treiber für ein Repowering ist meist ein gestiegener Stromverbrauch, zum Beispiel durch die Anschaffung eines E-Autos oder den Einbau einer Wärmepumpe. Der Fokus liegt dann auf der Maximierung des Eigenverbrauchs.
  • Wirtschaftlichkeit: Viele Kunden entscheiden sich für einen Tausch, wenn die Restlaufzeit der hohen EEG-Vergütung nur noch wenige Jahre beträgt. Die Investition in neue Module rechnet sich dann vor allem durch die eingesparten Stromkosten dank des höheren Eigenverbrauchs.

Wichtige Schritte vor der Entscheidung

  1. Gesamtzustand prüfen: Lassen Sie nicht nur die Module, sondern auch die Unterkonstruktion und Verkabelung prüfen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Wechselrichter: Seine Leistung muss zur neuen, höheren Gesamtleistung der Anlage passen. Oft ist hier ebenfalls ein Austausch nötig.
  2. Netzbetreiber informieren: Ein Modultausch mit Leistungserhöhung ist eine meldepflichtige Änderung. Sie müssen Ihren Netzbetreiber vorab informieren und die neuen Leistungsdaten im Marktstammdatenregister eintragen.
  3. Fachberatung einholen: Ein erfahrener Installateur kann die Wirtschaftlichkeit für Ihren konkreten Fall berechnen und sicherstellen, dass alle technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Häufige Fragen zum Modultausch (FAQ)

Muss ich den Netzbetreiber informieren?

Ja, unbedingt. Jede Änderung der Nennleistung Ihrer Anlage muss dem Netzbetreiber vorab gemeldet werden. Dieser prüft, ob das Stromnetz die höhere Leistung aufnehmen kann.

Was passiert mit dem alten Wechselrichter?

Der Wechselrichter ist für eine bestimmte maximale Leistung ausgelegt. Wird die Leistung der Module deutlich erhöht, muss meist auch ein neuer, leistungsstärkerer Wechselrichter installiert werden.

Gilt mein alter Einspeisevertrag weiter?

Ja. Der Anspruch auf die ursprüngliche Vergütung für die bisherige Anlagenleistung bleibt für die volle Laufzeit von 20 Jahren bestehen. Nur die Mehrleistung wird anders vergütet.

Ist ein Tausch auch bei defekten Modulen sinnvoll?

Ja, der Austausch einzelner defekter Module ist ein typischer Anwendungsfall. Wenn Sie im Zuge einer Reparatur leistungsstärkere Module einbauen, greift die gleiche EEG-Regelung, solange die Gesamtfläche gleich bleibt.

Fazit: Mehr Leistung als clevere Modernisierung

Ein Modultausch auf gleicher Fläche ist eine intelligente Möglichkeit, die Leistung einer in die Jahre gekommenen Photovoltaikanlage an einen gestiegenen Strombedarf anzupassen, ohne zusätzliche Dachflächen zu belegen. Der entscheidende Vorteil: Rechtlich wird dies nicht als Anlagenerweiterung gewertet, wodurch die vorteilhafte alte Einspeisevergütung für die ursprüngliche Anlagenleistung erhalten bleibt.

Die Entscheidung für ein Repowering ist damit weniger eine Frage der Einspeisung, sondern eine Investition in mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz und langfristig niedrigere Energiekosten durch einen höheren Eigenverbrauch.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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