Photovoltaik & Landesbauordnung: Warum die Genehmigung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist

Photovoltaik & Landesbauordnung: Warum die Genehmigung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist

Sie planen eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und tauschen sich mit einem Freund aus, der in einem anderen Bundesland wohnt. Dabei stellen Sie schnell fest: Was bei ihm problemlos ohne Genehmigung möglich ist, unterliegt bei Ihnen plötzlich anderen Regeln. Diese Situation ist typisch für Deutschland und hat einen einfachen Grund: Baurecht ist Ländersache. Hier erfahren Sie, warum die Vorschriften für PV-Anlagen so unterschiedlich sind und worauf Sie achten müssen.

Der Föderalismus im Baurecht: Ein bundesweiter Flickenteppich

In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Baurecht nicht beim Bund, sondern bei den 16 Bundesländern. Das bedeutet, es gibt kein einheitliches deutsches Baugesetzbuch, sondern 16 verschiedene Landesbauordnungen (LBO).

Zwar existiert eine sogenannte Musterbauordnung (MBO), die als Vorlage und Empfehlung dient. Die Bundesländer sind jedoch frei darin, diese Vorlage anzupassen, zu ergänzen oder von ihr abzuweichen. So entsteht ein System, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für dasselbe Bauvorhaben – wie die Installation einer Photovoltaikanlage – von Landesgrenze zu Landesgrenze variieren können. Für Sie als Bauherr ist daher immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes maßgeblich.

Verfahrensfrei vs. genehmigungspflichtig: Der entscheidende Unterschied

Die zentrale Frage bei der Planung Ihrer Anlage lautet: Ist das Vorhaben „verfahrensfrei“ oder „genehmigungspflichtig“?

  • Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie für Ihre Photovoltaikanlage keinen formellen Bauantrag stellen und keine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt benötigen. Dies ist der Regelfall für Standardanlagen auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Genehmigungspflichtig bedeutet, Sie müssen einen Bauantrag einreichen, der von der Baubehörde geprüft und genehmigt werden muss, bevor Sie mit der Installation beginnen dürfen.

Wichtiger Hinweis: „Verfahrensfrei“ ist nicht gleichbedeutend mit „regelfrei“. Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie dennoch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu zählen beispielsweise der Brandschutz, der Denkmalschutz oder die Vorgaben eines lokalen Bebauungsplans. Eine detaillierte Übersicht zur Genehmigung für Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem weiterführenden Artikel.

Die Erfahrung zeigt, dass die Unterschiede in der Praxis erheblich sein können. Während eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Niedersachsen fast immer verfahrensfrei ist, kann dieselbe Anlage auf einem etwas größeren Gebäude in Bayern bereits einer genaueren Prüfung unterliegen.

Ein Blick in die Praxis: Typische Regelungen und ihre Unterschiede

Laut Musterbauordnung (MBO) sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen verfahrensfrei. Das gilt ebenso für freistehende Anlagen mit einer Höhe von bis zu 3 Metern und einer Gesamtlänge von bis zu 9 Metern. Viele Bundesländer haben diese Regelung übernommen, einige haben jedoch spezifische Anpassungen vorgenommen.

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Bundesländer, die der Musterbauordnung weitgehend folgen

In den meisten Bundesländern ist die Installation einer typischen Photovoltaik auf dem Dach eines Wohnhauses unkompliziert. Zu diesen Ländern gehören unter anderem:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In diesen Regionen können Sie davon ausgehen, dass für eine Standard-Dachanlage auf Ihrem Eigenheim keine Baugenehmigung erforderlich ist. Ein typisches Szenario: Eine Familie in Hessen installiert eine 12-kWp-Anlage auf ihrem Satteldach. Solange das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, ist hierfür kein Bauantrag nötig.

Bundesländer mit signifikanten Abweichungen

Einige Bundesländer haben strengere oder spezifischere Vorschriften in ihre Landesbauordnung aufgenommen. Hier sind einige der bekanntesten Beispiele:

  • Bayern: Die bayerische Bauordnung schränkt die Verfahrensfreiheit für PV-Anlagen auf Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (typische Ein- und Zweifamilienhäuser) ein. Bei größeren Gebäuden kann eine Genehmigung erforderlich sein. Zudem sind Anlagen an Fassaden grundsätzlich genehmigungspflichtig.
  • Hamburg: Hier ist für Solaranlagen auf Flachdächern mit einer Fläche von mehr als 75 Quadratmetern eine gesonderte Prüfung der Statik erforderlich.
  • Nordrhein-Westfalen: Die NRW-Landesbauordnung stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz, insbesondere bei fassadenintegrierten Photovoltaikanlagen.

Diese Beispiele machen deutlich, wie wichtig es ist, sich vorab gezielt über die Vorschriften im eigenen Bundesland zu informieren.

Besondere Hürden: Wenn die LBO nicht das einzige Kriterium ist

Selbst wenn eine PV-Anlage laut Landesbauordnung verfahrensfrei ist, können andere Regelungen Ihrem Vorhaben im Weg stehen.

Denkmalschutz: Ein Fall für sich

Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz, ist eine Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde immer erforderlich. Die Verfahrensfreiheit der LBO greift in diesem Fall nicht. Die Behörde prüft, ob die Solaranlage das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt. Die Erfahrung zeigt, dass die Genehmigungschancen steigen, wenn auf eine ästhetische Integration geachtet wird. Moderne Lösungen wie schwarze Module, Indach-Systeme oder Solardachziegel finden oft leichter Zustimmung.

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Der Bebauungsplan der Gemeinde

Auch die eigene Gemeinde kann über einen Bebauungsplan (B-Plan) Vorgaben machen. So kann ein B-Plan beispielsweise spiegelnde oder reflektierende Module ausschließen, bestimmte Farben vorschreiben oder in seltenen Fällen die Installation von Solaranlagen in einem bestimmten Gebiet gänzlich untersagen. Eine kurze Anfrage beim Stadtplanungs- oder Bauamt Ihrer Gemeinde schafft hier Klarheit.

FAQ – Häufige Fragen zur Genehmigung von PV-Anlagen

Muss ich meine Photovoltaik-Anlage immer beim Bauamt melden?
Nein, eine Meldung beim Bauamt ist nur notwendig, wenn die Anlage nach Ihrer Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist. Unabhängig davon sind jedoch andere Anmeldungen erforderlich, etwa beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Was bedeutet „verfahrensfrei“ genau?
Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine Baugenehmigung benötigen. Sie müssen sich aber dennoch an alle anderen geltenden Vorschriften wie Brandschutz, Denkmalschutz und lokale Bebauungspläne halten.

Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
Ja, Balkonkraftwerke sind aufgrund ihrer geringen Größe und Leistung in der Regel in allen Bundesländern verfahrensfrei. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Mieter die Zustimmung Ihres Vermieters oder als Wohnungseigentümer die der Eigentümergemeinschaft benötigen. Informationen dazu, wie Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, finden Sie in unserem Ratgeber.

Wo finde ich die für mich gültige Landesbauordnung?
Die aktuellen Landesbauordnungen sind meist auf den Webseiten der zuständigen Bauministerien der Bundesländer zu finden. Eine einfache Suche nach „Landesbauordnung [Name Ihres Bundeslandes]“ führt in der Regel schnell zum Ziel.

Wer hilft mir bei der Klärung der Genehmigungsfrage?
Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur das für Sie zuständige Bauamt geben. Seriöse und erfahrene Solar-Installateure sind jedoch in der Regel gut mit den Vorschriften in ihrer Region vertraut und können eine erste Einschätzung geben.

Fazit: Der sichere Weg zur eigenen Solaranlage

Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen in Deutschland ist ein klares Beispiel für den Föderalismus. Die gute Nachricht ist: Für die überwiegende Mehrheit der Eigenheimbesitzer, die eine Standard-Dachanlage planen, ist der Prozess unkompliziert und verfahrensfrei. Dennoch sollten Sie sich unbedingt vorab mit den lokalen Gegebenheiten vertraut machen.

Ein kurzer Blick in die Landesbauordnung und eine Nachfrage beim lokalen Bauamt schützen vor unerwarteten Problemen. Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, sollte diese rechtlichen Rahmenbedingungen von Anfang an berücksichtigen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.


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OLEKSANDR PUSHKAR
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