KfW-Förderung 270 mit Landesförderung kombinieren: Ein Leitfaden

Sie planen eine Photovoltaikanlage, haben einen attraktiven Landeszuschuss entdeckt und benötigen zur Finanzierung der Restsumme noch einen Kredit. Eine zentrale Frage dabei ist: Lässt sich der zinsgünstige KfW-Kredit 270 mit einer Landesförderung kombinieren? Die gute Nachricht lautet in den meisten Fällen: Ja. Voraussetzung ist allerdings ein genaues Verständnis der Förderbedingungen und der wichtigen Unterscheidung zwischen einem Kredit und einem Zuschuss. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die Möglichkeiten und warnt vor typischen Fallstricken.

Was ist die KfW-Förderung 270 „Erneuerbare Energien – Standard“?

Zunächst das Wichtigste: Das KfW-Programm 270 ist kein direkter Zuschuss, den Sie geschenkt bekommen. Es handelt sich vielmehr um ein zinsgünstiges Darlehen, das die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitstellt, um Investitionen in erneuerbare Energien zu erleichtern.

Sie können diesen Kredit für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und den damit verbundenen Installationskosten nutzen. Der entscheidende Vorteil liegt in den Konditionen, die oft deutlich unter den marktüblichen Zinsen für reguläre Bankkredite liegen. Die Beantragung erfolgt dabei nicht direkt bei der KfW, sondern immer über Ihre Hausbank. Als wertvolle Orientierung zu den generellen Photovoltaik Förderungen dient eine Gesamtübersicht, die auch überregionale Programme einschließt.

Das Prinzip der Kumulierung: Warum die Kombination meist funktioniert

Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist das „Kumulierungsverbot“. Es besagt, dass Sie für dieselbe Investition nicht zwei verschiedene öffentliche Zuschüsse gleichzeitig in Anspruch nehmen dürfen. Ein Beispiel: Sie können für Ihre PV-Anlage nicht einen Zuschuss vom Bund und einen vom Land erhalten, wenn beide Programme dies explizit ausschließen.

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Der KfW-Kredit 270 ist kein Zuschuss, sondern ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Ein Landeszuschuss hingegen ist eine nicht rückzahlbare Förderung. Aus diesem Grund ist die Kombination in den meisten Fällen erlaubt.

Die Logik dahinter ist einfach:

  1. Sie ermitteln die Gesamtkosten Ihrer Anlage.
  2. Davon ziehen Sie den nicht rückzahlbaren Landeszuschuss ab.
  3. Die verbleibende Summe ist Ihr tatsächlicher Finanzierungsbedarf.
  4. Diesen Restbetrag können Sie über den KfW-Kredit 270 finanzieren.

Ein konkretes Praxisbeispiel

Angenommen, Ihre geplante Photovoltaikanlage samt Stromspeicher und Installation kostet insgesamt 22.000 €.

  • Gesamtkosten: 22.000 €
  • Landesförderung (Zuschuss): Ihr Bundesland gewährt einen Zuschuss von 3.000 €.
  • Reduzierte Investitionssumme: 22.000 € – 3.000 € = 19.000 €
  • Mögliches KfW-Darlehen: Sie können nun bei Ihrer Hausbank ein KfW-270-Darlehen von bis zu 19.000 € beantragen, um die verbliebenen Kosten zu decken.

Durch diese Kombination senken Sie Ihre monatliche Belastung erheblich, da die Kreditsumme geringer ausfällt und der Zinssatz des Darlehens zugleich günstig ist. Die genauen Solaranlage Kosten variieren je nach Größe und Komponenten, doch das Prinzip bleibt dasselbe.

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Die Fallstricke: Wann eine Kombination nicht möglich ist

Auch wenn die Kombination von KfW-Kredit und Landeszuschuss der Regelfall ist, gibt es Ausnahmen und Hürden, die Sie beachten sollten. Eine sorgfältige Prüfung ist unerlässlich, um eine spätere Rückforderung von Fördergeldern zu vermeiden.

Fallstrick 1: Expliziter Ausschluss im Landesprogramm

Ihre wichtigste Informationsquelle sind immer die Förderrichtlinien des jeweiligen Landesprogramms. Einige Programme schließen die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln explizit aus – dazu können auch Kredite der KfW gehören. Suchen Sie in den Dokumenten nach Begriffen wie „Kumulierung“, „Kombination“ oder „andere öffentliche Mittel“. Unsere Erfahrung bei Photovoltaik.info zeigt, dass dieser Punkt am häufigsten zu Unsicherheiten führt.

Fallstrick 2: Kombination von zwei Krediten

Das Kumulierungsverbot gilt meist auch für die Kombination von zwei zinsgünstigen Darlehen aus öffentlichen Mitteln. Bietet Ihr Bundesland also ein eigenes, zinsverbilligtes Darlehen an, können Sie dieses in der Regel nicht mit dem KfW-Kredit 270 für dieselbe Investition kombinieren. Hier müssen Sie sich für eines der beiden Programme entscheiden.

Fallstrick 3: Die falsche Antragsreihenfolge

Fast alle Förderprogramme setzen voraus, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben oder einen Handwerker beauftragen. Dies gilt sowohl für den Landeszuschuss als auch für den KfW-Kredit. Die korrekte Reihenfolge sieht typischerweise so aus:

  1. Angebot für die PV-Anlage einholen.
  2. Antrag auf Landeszuschuss stellen und auf die Zusage (oder zumindest die Eingangsbestätigung) warten.
  3. Parallel bei der Hausbank den KfW-Kredit beantragen.
  4. Erst nach Erhalt der Förderzusagen den Kaufvertrag unterschreiben.
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Checkliste: In 5 Schritten zur erfolgreichen Kombi-Finanzierung

Um den Prozess übersichtlich zu gestalten, orientieren Sie sich am besten an den folgenden Schritten:

  1. Landesprogramm identifizieren: Recherchieren Sie das passende Förderprogramm für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher in Ihrem Bundesland.
  2. Förderrichtlinien prüfen: Lesen Sie die Richtlinien sorgfältig. Achten Sie besonders auf den Abschnitt zur Kumulierbarkeit mit anderen Fördermitteln.
  3. Gesamtfinanzierung planen: Berechnen Sie Ihre Gesamtkosten. Ein Photovoltaik Rechner kann Ihnen helfen, die Wirtschaftlichkeit und die benötigte Anlagengröße zu ermitteln. Ziehen Sie den erwarteten Zuschuss von den Gesamtkosten ab.
  4. Gespräch mit der Hausbank führen: Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben und dem verbleibenden Finanzierungsbedarf an Ihre Hausbank und sprechen Sie gezielt das KfW-Programm 270 an.
  5. Anträge in der korrekten Reihenfolge stellen: Stellen Sie zuerst den Antrag auf den Zuschuss und anschließend den Kreditantrag, bevor Sie verbindliche Verträge eingehen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Förderkombination

Kann ich den KfW-Kredit 270 mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist keine Investitionsförderung, sondern eine Vergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie steht daher nicht in Konflikt mit einem Investitionskredit.

Was passiert, wenn ich Förderungen unerlaubt kombiniere?
Im schlimmsten Fall kann die zuständige Behörde den bereits ausgezahlten Zuschuss vollständig zurückfordern. Zudem ist es möglich, dass die KfW die günstigen Kreditkonditionen widerruft. Eine genaue Prüfung und transparente Angaben sind daher im Vorfeld unerlässlich.

Wo finde ich verlässliche Informationen zu den Landesprogrammen?
Die besten Quellen sind die Webseiten der Energieministerien oder Energieagenturen der jeweiligen Bundesländer. Dort finden Sie die offiziellen Förderrichtlinien und Antragsformulare.

Läuft die Beantragung von Zuschuss und Kredit über dieselbe Stelle?
Nein, in der Regel nicht. Den Landeszuschuss beantragen Sie meist direkt bei einer landeseigenen Förderbank oder Behörde. Den KfW-Kredit hingegen beantragen Sie immer über Ihre Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet.

Fazit: Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Kombination des KfW-Kredits 270 mit einem Landeszuschuss ist ein hervorragender Weg, um die finanzielle Last Ihrer Photovoltaikanlage deutlich zu reduzieren. Entscheidend ist eine sorgfältige Vorbereitung: Lesen Sie die Förderrichtlinien Ihres Landesprogramms genau und halten Sie die korrekte Antragsreihenfolge ein. So nutzen Sie die verfügbaren Mittel optimal und beschleunigen die Amortisation Ihrer Investition in saubere Energie.

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