Installateur insolvent: PV-Anlage selbst anmelden – so geht’s

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert, der Wechselrichter summt leise vor sich hin – doch der beauftragte Installateur ist plötzlich nicht mehr erreichbar. Für Anlagenbetreiber kann dieses Szenario zum Albtraum werden, insbesondere wenn die Insolvenz des Fachbetriebs mitten im Anmeldeprozess eintritt. Ohne die finale Registrierung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gibt es keine Einspeisevergütung, und der Betrieb der Anlage bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Doch keine Sorge: Auch wenn die Situation komplex erscheint, können Sie die Anmeldung mit dem richtigen Vorgehen selbst erfolgreich abschließen. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Die Ausgangslage: Warum die Anmeldung entscheidend ist
Normalerweise übernimmt der Installateur als Serviceleistung die komplette Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Registrierung der Anlage. Fällt dieser Ansprechpartner weg, liegt die Verantwortung plötzlich bei Ihnen als Betreiber. Zwei Gründe machen die Anmeldung unerlässlich:
- Legaler Betrieb: Jede ans Netz angeschlossene Stromerzeugungsanlage muss dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.
- Finanzielle Ansprüche: Nur eine ordnungsgemäß gemeldete Anlage ist berechtigt, die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom zu erhalten.
In der Praxis sind fehlende Unterlagen und die nötige Endabnahme durch einen zertifizierten Elektroinstallateur die größten Hürden. Doch beide lassen sich überwinden.
Schritt 1: Bestandsaufnahme und Unterlagen sammeln
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Lage: Was wurde bereits erledigt und welche Dokumente liegen Ihnen vor? Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber und fragen Sie nach dem aktuellen Status des Anmeldeverfahrens für Ihre Adresse.
Gleichzeitig sollten Sie alle relevanten technischen Unterlagen zusammentragen. Eine lückenlose Dokumentation ist hier die halbe Miete.
Folgende Dokumente sind für den weiteren Prozess entscheidend:
- Inbetriebsetzungsprotokoll (VDE-AR-N 4105, Formular E.8): Dies ist eines der wichtigsten Dokumente. Es bestätigt die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme. Oft ist dieses Protokoll unvollständig oder nicht unterschrieben, wenn der Installateur ausfällt.
- Datenblätter der Solarmodule und des Wechselrichters: Diese enthalten alle technischen Spezifikationen.
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz): Dieses Zertifikat belegt, dass der Wechselrichter den Normen entspricht und sich bei Netzstörungen korrekt verhält.
- Konformitätserklärungen: Herstellerbescheinigungen für die eingesetzten Komponenten.
- Übersichtsplan der Anlage: Eine einfache Skizze der Anordnung der Module und des Standorts des Wechselrichters.
Sollten Ihnen Dokumente fehlen, kontaktieren Sie die Hersteller der Komponenten direkt. Die meisten bieten die Datenblätter und Zertifikate auf ihren Webseiten zum Download an.
Schritt 2: Einen neuen Elektrofachbetrieb finden
Die größte Hürde ist oft die finale Unterschrift. Das Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur unterzeichnet werden. Als Laie dürfen Sie dies nicht selbst tun. Ein neuer Elektriker muss die Verantwortung für eine Anlage übernehmen, die er nicht selbst errichtet hat. Deshalb kann die Suche einige Zeit in Anspruch nehmen.
So gehen Sie vor:
- Kontaktieren Sie lokale Elektriker: Fragen Sie bei Betrieben in Ihrer Umgebung an und schildern Sie Ihre Situation transparent.
- Nutzen Sie die Handwerkskammer oder Elektro-Innung: Dort erhalten Sie Listen mit konzessionierten Fachbetrieben.
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor: Je besser Ihre Dokumentation ist, desto eher ist ein Betrieb bereit, die Anlage zu prüfen und die Abnahme zu bestätigen.
Praxisnaher Tipp: Rechnen Sie damit, dass ein neuer Elektriker für die Überprüfung der Anlage und die rechtsgültige Unterschrift eine Pauschale berechnet. Diese beträgt erfahrungsgemäß zwischen 200 und 500 Euro. Der Preis ist gerechtfertigt, da der Fachmann damit die Haftung für die elektrische Sicherheit der Anlage übernimmt.
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Ab 2.099,00 €Schritt 3: Den Anmeldeprozess beim Netzbetreiber abschließen
Sobald Sie einen Elektriker gefunden haben, der das Inbetriebsetzungsprotokoll unterzeichnet, können Sie den Prozess beim Netzbetreiber fortführen.
Reichen Sie alle gesammelten und vervollständigten Unterlagen ein. Der Netzbetreiber wird diese prüfen und Ihnen im Anschluss die Verträge für die Einspeisung zusenden. Nach deren Unterzeichnung wird der Zähler getauscht (sofern notwendig) und die Anlage ist offiziell am Netz. Achten Sie bei der Kommunikation darauf, alle relevanten Dokumente für Ihren Wechselrichter einzureichen, da dieser die zentrale Schnittstelle zum Stromnetz darstellt.
Schritt 4: Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Diese Registrierung ist ohnehin Ihre Aufgabe als Anlagenbetreiber, wird aber oft vom Installateur als Service übernommen.
Der Prozess läuft vollständig digital ab und ist relativ unkompliziert:
- Benutzerkonto anlegen: Erstellen Sie auf der Webseite www.marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto.
- Anlagenbetreiber registrieren: Geben Sie Ihre persönlichen Daten als Betreiber der Anlage ein.
- Anlage registrieren: Erfassen Sie die technischen Daten Ihrer PV-Anlage wie Standort, Leistung, Datum der Inbetriebnahme und die verbauten Komponenten.
Halten Sie dafür die Datenblätter Ihrer Module und des Wechselrichters bereit. Eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung im Marktstammdatenregister haben wir für Sie in einem separaten Beitrag aufbereitet. Nach Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie gut aufbewahren sollten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Anlage auch ohne Anmeldung betreiben?
Nein. Der Betrieb einer nicht angemeldeten Anlage ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben. Zudem erhalten Sie keine Einspeisevergütung und riskieren im schlimmsten Fall eine Stilllegung der Anlage durch den Netzbetreiber.
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9.999,00 €Wer haftet für Mängel an der Anlage, wenn der Installateur insolvent ist?
Die Haftung für die Sicherheit Ihrer Anlage liegt grundsätzlich bei Ihnen als Betreiber. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem insolventen Installateur sind in der Praxis kaum durchsetzbar. Produktgarantien der Hersteller (z. B. für Module oder Wechselrichter) bleiben von der Insolvenz jedoch unberührt.
Bekomme ich rückwirkend eine Einspeisevergütung?
Ja. Der Anspruch auf die Einspeisevergütung gilt ab dem Datum der Inbetriebnahme, das im Protokoll vermerkt ist. Sobald die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Vergütung rückwirkend ausgezahlt.
Was passiert, wenn der Netzbetreiber nicht kooperiert?
Bleiben Sie hartnäckig und kommunizieren Sie schriftlich. Die meisten Netzbetreiber sind bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kooperativ. In seltenen, besonders verfahrenen Fällen kann die Clearingstelle EEG|KWKG als Schlichtungsinstanz eingeschaltet werden.
Fazit: Mit System zum Ziel
Die Insolvenz des Installateurs während des Anmeldeprozesses ist ärgerlich, aber kein unlösbares Problem. Wer systematisch vorgeht, alle Dokumente sorgfältig sammelt und einen neuen Elektriker für die finale Abnahme beauftragt, kann seine PV-Anlage erfolgreich selbst anmelden. Der Prozess erfordert zwar etwas Eigeninitiative, sichert Ihnen aber den legalen Betrieb und die Ihnen zustehende Einspeisevergütung.
Plattformen wie Photovoltaik.info unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und technische Zusammenhänge zu verstehen. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die bereits alle Zertifikate und Dokumente für eine reibungslose Anmeldung enthalten.



