Immobilie mit Photovoltaikanlage verkaufen: Ihr Leitfaden für 2024

Der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung erfordert. Befindet sich auf dem Dach auch eine Photovoltaikanlage, kommt eine zusätzliche Ebene hinzu, die oft unterschätzt wird. Viele Verkäufer sind unsicher, welche rechtlichen Pflichten sie haben und wie die Übergabe an den neuen Eigentümer reibungslos gelingt. Eine gute Vorbereitung schützt nicht nur vor späteren Komplikationen, sondern kann den Wert Ihrer Immobilie sogar steigern.

Dieser Leitfaden führt Sie durch alle relevanten Aspekte – von der korrekten Regelung im Kaufvertrag über die notwendigen Formalitäten bis hin zur Übergabe von Garantien. So gewährleisten Sie einen transparenten und rechtssicheren Verkauf für beide Seiten.

Die PV-Anlage im Kaufvertrag: Mehr als nur ein Dachaufsatz

Rechtlich gesehen ist eine fest installierte Photovoltaikanlage in der Regel ein „wesentlicher Bestandteil“ des Gebäudes. Das bedeutet, sie wird automatisch zusammen mit der Immobilie verkauft, sofern nichts anderes vereinbart wird. Dennoch ist es entscheidend, die Anlage explizit und detailliert im notariellen Kaufvertrag zu erwähnen.

Warum eine separate Erwähnung so wichtig ist

Eine klare vertragliche Regelung schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor. Folgende Punkte sollten im Vertrag unbedingt festgehalten werden:

  • Technische Daten: Leistung (in kWp), Alter, Hersteller der Hauptkomponenten (Module, Wechselrichter).
  • Ertrag und Vergütung: Datum der Inbetriebnahme, Höhe und verbleibende Laufzeit der Einspeisevergütung.
  • Zustand und Dokumentation: Bestätigung über den funktionsfähigen Zustand und die Übergabe aller relevanten Unterlagen wie Garantiezertifikate, Rechnungen und Wartungsprotokolle.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Grunderwerbsteuer. Wird der Wert der PV-Anlage im Kaufvertrag separat ausgewiesen, kann dies unter Umständen die Bemessungsgrundlage für die Steuer reduzieren. Da die PV-Anlage als bewegliches Gut gelten kann, fällt für ihren Wertanteil keine Grunderwerbsteuer an. Für den Käufer kann dies eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bedeuten und ist somit ein attraktives Verkaufsargument.

Praxisbeispiel: Ein Haus wird für 500.000 € verkauft. Die zehn Jahre alte PV-Anlage wird im Vertrag mit einem Restwert von 8.000 € separat ausgewiesen. Die Grunderwerbsteuer (z. B. 5 %) wird nun nur noch auf 492.000 € berechnet, was dem Käufer eine Ersparnis von 400 € bringt.

Die PV-Anlage im Kaufvertrag: Mehr als nur ein Dachaufsatz

Die formelle Übergabe: Ummeldung und Bürokratie

Nach der Vertragsunterzeichnung folgt der administrative Teil der Übergabe. Als Verkäufer müssen Sie einige Formalitäten erledigen, um den Eigentümerwechsel offiziell zu vollziehen.

Ummeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ein Eigentümerwechsel muss hier zwingend gemeldet werden. Der Prozess ist klar geregelt:

  1. Verkäufer (bisheriger Betreiber): Sie müssen die Anlage in Ihrem MaStR-Benutzerkonto auf den neuen Eigentümer „übertragen“. Dies geschieht durch die Eingabe der E-Mail-Adresse des Käufers.

  2. Käufer (neuer Betreiber): Der Käufer erhält eine Benachrichtigung und muss die Übernahme der Anlage in seinem eigenen MaStR-Konto bestätigen.

Wichtig: Für diese Ummeldung gilt eine Frist von einem Monat nach dem Eigentümerwechsel. Es hat sich bewährt, diesen Schritt gemeinsam mit dem Käufer anzugehen, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine saubere Ummeldung ist auch Voraussetzung für die weitere Auszahlung der Einspeisevergütung.

Information des Netzbetreibers

Parallel zur Ummeldung im MaStR müssen Sie auch den zuständigen Netzbetreiber über den Betreiberwechsel informieren. In der Regel genügt hierfür ein formloses Schreiben oder ein vom Netzbetreiber bereitgestelltes Formular. Darin sollten die Zählernummer, das Datum des Übergangs und die Daten des neuen Eigentümers aufgeführt sein. Der Netzbetreiber stellt anschließend den Einspeisevertrag auf den neuen Betreiber um.

Ummeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Garantien und Gewährleistung: Sicherheit für den Käufer

Eine PV-Anlage ist eine langfristige Investition, deren Wert auch von den bestehenden Garantien abhängt. Die gute Nachricht: Die meisten Garantien sind produktbezogen und gehen auf den neuen Eigentümer über.

  • Produkt- und Leistungsgarantie: Die Hersteller von Solarmodulen und Wechselrichtern geben Garantien, die meist 10 bis 25 Jahre laufen. Diese sind an die Seriennummern der Geräte gebunden und bleiben auch nach einem Verkauf gültig.
  • Gewährleistung des Installateurs: Die gesetzliche Gewährleistung des Handwerkers, der die Anlage installiert hat, ist vertragsabhängig. Prüfen Sie Ihren ursprünglichen Werkvertrag, ob eine Übertragung auf einen Rechtsnachfolger vorgesehen ist.

Um dem Käufer maximale Sicherheit zu bieten, sollten Sie eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören:

  • Originalrechnungen der Anlage und einzelner Komponenten
  • Datenblätter der Module und des Wechselrichters
  • Garantiezertifikate der Hersteller
  • Installations- und Abnahmeprotokolle

Steuerliche Aspekte beim Verkauf der Solaranlage

Der Verkauf der PV-Anlage kann steuerliche Konsequenzen haben, wenn er als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft gilt.

Ein Gewinn aus dem Verkauf ist dann einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen. Allerdings gilt eine Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 600 € betragen. Da der Wert einer PV-Anlage über die Jahre sinkt, entsteht in der Praxis nur selten ein steuerpflichtiger Gewinn. Zur Sicherheit empfiehlt sich jedoch eine Rücksprache mit einem Steuerberater.

Für den Käufer wiederum ist die Übernahme besonders attraktiv: Er übernimmt die Einspeisevergütung zu den ursprünglichen, oft deutlich höheren Konditionen. Eine Anlage aus dem Jahr 2012 erhält beispielsweise noch über 17 Cent pro Kilowattstunde – ein unschätzbarer Vorteil gegenüber heutigen Anlagen.

Checkliste für Verkäufer: In 5 Schritten zum reibungslosen Übergang

  1. Unterlagen zusammentragen: Sammeln Sie alle Rechnungen, Garantien, Datenblätter und Protokolle.
  2. Wert der Anlage definieren: Lassen Sie den Restwert der Anlage realistisch einschätzen und für den Kaufvertrag festlegen.
  3. Kaufvertrag detailliert gestalten: Sorgen Sie dafür, dass die PV-Anlage mit allen relevanten Daten explizit im notariellen Vertrag aufgeführt wird.
  4. Ummeldung vorbereiten: Klären Sie den Prozess für die Ummeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber gemeinsam mit dem Käufer.
  5. Dokumente übergeben: Händigen Sie dem neuen Eigentümer nach dem Verkauf die vollständige Dokumentenmappe aus.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf mit PV-Anlage

Muss ich die PV-Anlage mit dem Haus verkaufen?

Ja, in der Regel schon. Da sie fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt sie als dessen wesentlicher Bestandteil und wird rechtlich zusammen mit der Immobilie veräußert. Ein separater Verkauf wäre nur möglich, wenn die Anlage ohne Beschädigung des Daches demontiert werden könnte, was selten der Fall ist.

Wer ist für die Ummeldung im Marktstammdatenregister verantwortlich?

Beide Parteien sind in der Pflicht: Der Verkäufer muss den Übertrag in seinem Konto anstoßen, und der Käufer muss die Übernahme bestätigen.

Was passiert mit der Einspeisevergütung?

Der Anspruch auf die Einspeisevergütung geht auf den neuen Eigentümer über. Er erhält die Vergütung zu den Konditionen, die am Tag der ursprünglichen Inbetriebnahme galten, für die verbleibende Laufzeit von 20 Jahren.

Wie bestimme ich den Wert meiner gebrauchten PV-Anlage?

Der Wert hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, Leistung, Zustand der Komponenten und vor allem von der Höhe und Restlaufzeit der Einspeisevergütung. Als Faustregel kann man von einer linearen Abschreibung über 20 Jahre ausgehen, wobei eine hohe verbleibende Einspeisevergütung den Wert deutlich steigern kann. Für eine genaue Bewertung kann ein Fachbetrieb oder ein Gutachter hinzugezogen werden.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf mit PV-Anlage


Ein sorgfältig geplanter Verkauf Ihrer Immobilie mit Photovoltaikanlage schafft Vertrauen und sichert beide Seiten ab. Die Plattform Photovoltaik.info bietet Ihnen neutrale Fachinformationen zu allen Aspekten der Solarenergie.

Sie planen nach dem Verkauf ein neues Projekt? Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für neue Eigenheime abgestimmt sind.

Ratgeber teilen