Herstellergarantie vs. Gewährleistung: Wer haftet bei Ihrer PV-Anlage?

Ihre Photovoltaikanlage liefert plötzlich weniger Strom als erwartet oder meldet eine Störung. Ein verständlicher Grund zur Sorge, doch an wen wenden Sie sich? An den Installateur, der die Anlage fachmännisch montiert hat, oder direkt an den Hersteller der betreffenden Komponente? Diese Frage sorgt oft für Unsicherheit. Dabei ist eine klare Unterscheidung zwischen der Gewährleistung des Installateurs und der Garantie des Herstellers entscheidend, damit Sie im Schadensfall schnell und richtig handeln.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen anhand praxisnaher Beispiele die Unterschiede und zeigen, wer in welcher Situation Ihr richtiger Ansprechpartner ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben, fassen wir die zentralen Unterschiede für Sie zusammen:
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Gewährleistung (durch den Installateur): Sie ist Ihre gesetzlich verankerte Absicherung gegen Mängel, die die gesamte erbrachte Leistung betreffen. Der Installateur haftet dafür, dass die Anlage als Ganzes zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln war. Das umfasst die Planung, Montage, Verkabelung und alle installierten Komponenten.
- Dauer: Gesetzlich 2 Jahre, bei fest mit einem Gebäude verbundenen Anlagen in der Regel 5 Jahre.
- Umfang: Die gesamte Werkleistung, also die funktionierende Komplettanlage.
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Herstellergarantie (durch den Produzenten): Das ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers, die sich auf die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit eines einzelnen Produkts bezieht, beispielsweise auf ein Solarmodul, den Wechselrichter oder den Speicher.
- Dauer: Variiert stark, oft zwischen 10 und 30 Jahren.
- Umfang: Nur die spezifische Komponente, nicht die Installationsarbeiten.
Gewährleistung: Die Verantwortung des Installateurs
Wenn Sie eine komplette Photovoltaikanlage für Ihr Einfamilienhaus beauftragen, schließen Sie einen Werkvertrag mit Ihrem Installationsbetrieb. Der Betrieb verpflichtet sich damit nicht nur zur Lieferung der Einzelteile, sondern zur Errichtung einer funktionstüchtigen Gesamtanlage. Die gesetzliche Gewährleistung sichert genau diese Leistung ab und gibt Ihnen das Recht auf Nachbesserung, falls die Arbeit Mängel aufweist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk, wozu auch eine fest installierte PV-Anlage zählt, beträgt in der Regel 5 Jahre.
Praxisbeispiel 1: Fehlerhafte Verkabelung
Stellen Sie sich vor, nach einem starken Regenfall kommt es zu einem Kurzschluss. Ein Fachmann stellt fest, dass eine Steckverbindung unter den Modulen nicht korrekt abgedichtet war und Wasser eindringen konnte. Das ist ein klarer Montagefehler. Ihr Ansprechpartner ist der Installateur, der im Rahmen seiner Gewährleistung für die Reparatur und die entstandenen Schäden aufkommen muss.
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Ab 2.099,00 €Praxisbeispiel 2: Falsche Planung der Unterkonstruktion
Nach zwei Wintern bemerken Sie, dass sich einige Module leicht verschoben haben. Eine Überprüfung ergibt, dass die Montagehaken nicht für die hohe Schneelast in Ihrer Region ausgelegt waren. Auch dies ist ein Mangel in der Planung und Ausführung, der in die Verantwortung des Installateurs fällt.
Herstellergarantie: Das Versprechen des Produzenten
Unabhängig von der Arbeit des Installateurs geben die Hersteller der einzelnen Komponenten eigene Garantieversprechen ab. Diese beziehen sich ausschließlich auf Material- oder Produktionsfehler des jeweiligen Bauteils. Sie gelten oft deutlich länger als die gesetzliche Gewährleistung und sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Gerade bei Solarmodulen gibt es zwei wichtige Arten:
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Produktgarantie: Diese sichert zu, dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bleibt.
- Typische Werte: Bei Solarmodulen sind heute 15 bis 25 Jahre üblich, bei Wechselrichtern 5 bis 12 Jahre.
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Leistungsgarantie (nur für Module): Diese garantiert, dass die Module nach einer bestimmten Laufzeit noch einen definierten Prozentsatz ihrer ursprünglichen Nennleistung erbringen.
- Typische Werte: Viele Hersteller garantieren nach 25 Jahren noch über 85 % der Ausgangsleistung.
Praxisbeispiel 1: Ein defektes Solarmodul
Nach acht Jahren Betrieb stellen Sie über Ihr Monitoringsystem fest, dass ein einzelnes Modul deutlich weniger Leistung erbringt als die benachbarten. Eine Messung durch einen Fachbetrieb bestätigt einen internen Zellfehler. Da die Gewährleistungsfrist des Installateurs bereits abgelaufen ist, greift hier die Produktgarantie des Modulherstellers, die oft 15 Jahre oder länger beträgt.
Praxisbeispiel 2: Der Wechselrichter fällt aus
Der Wechselrichter, das Herzstück Ihrer Anlage, meldet nach sechs Jahren einen internen Fehler und stellt den Betrieb ein. Die meisten Hersteller bieten hier Garantien von 5 bis 12 Jahren. In diesem Fall können Sie Ihren Anspruch direkt beim Hersteller geltend machen.
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6.999,00 €Die Schnittstelle: Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?
Obwohl die Zuständigkeiten klar getrennt sind, gibt es eine einfache Faustregel: Ihr erster Ansprechpartner bei Problemen sollte immer Ihr Installationsbetrieb sein.
Warum ist das so?
- Professionelle Fehlerdiagnose: Als Laie können Sie kaum beurteilen, ob ein Leistungsabfall auf einen Montagefehler (Gewährleistung) oder einen Produktdefekt (Garantie) zurückzuführen ist. Der Installateur verfügt über die Messgeräte und die Erfahrung, um die Ursache eindeutig zu identifizieren.
- Ihr direkter Vertragspartner: Sie haben einen Vertrag mit dem Installateur, nicht mit den einzelnen Herstellern. Daher ist der Installateur rechtlich Ihr primärer Ansprechpartner für die Funktion der Gesamtanlage.
- Hilfe bei der Abwicklung: Ein seriöser Fachbetrieb wird Sie auch nach Ablauf der Gewährleistung nicht im Regen stehen lassen und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Garantiefällen mit dem Hersteller. Die Erfahrung zeigt, dass dies den Prozess für Anlagenbetreiber erheblich vereinfacht.
Typische Probleme und Zuständigkeiten im Überblick
| Problemstellung | Wahrscheinliche Ursache | Zuständigkeit & Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Wasser dringt durch die Dachbefestigung ein. | Mangelhafte Montage | Gewährleistung: Installateur |
| Ein Modul liefert nach 7 Jahren keine Leistung mehr. | Produktdefekt | Herstellergarantie: Erster Kontakt über Installateur |
| Die gesamte Anlage fällt nach 3 Jahren aus. | Wechselrichter defekt | Gewährleistung & Garantie: Installateur |
| Die Anlage erzeugt dauerhaft 20 % weniger Strom als prognostiziert. | Planungs-/Montagefehler | Gewährleistung: Installateur |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn es den Installationsbetrieb nicht mehr gibt?
Sollte Ihr Installateur den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, müssen Sie sich im Garantiefall direkt an den jeweiligen Produkthersteller wenden. Bewahren Sie daher alle Unterlagen sorgfältig auf, insbesondere die Garantiezertifikate und Kontaktdaten der Hersteller.
Wer trägt die Kosten für den Austausch eines defekten Moduls?
Das ist ein entscheidender Punkt. Die Produktgarantie des Herstellers deckt in der Regel nur das Ersatzmodul selbst ab. Die Kosten für die Demontage des defekten Moduls und die Montage des neuen Bauteils (Arbeitszeit, Gerüst etc.) sind oft nicht enthalten. Einige Premium-Hersteller oder Zusatzversicherungen decken auch diese Kosten ab. Diesen Punkt sollten Sie idealerweise vor dem Kauf klären.
Gilt die Gewährleistung auch für einen Photovoltaik Speicher?
Ja. Wenn der Speicher als Teil der Gesamtanlage vom selben Installateur geliefert und angeschlossen wurde, ist er Bestandteil des Werkvertrags. Daher greift die Gewährleistung des Installateurs für das komplette System inklusive Speicher. Parallel dazu gibt der Speicherhersteller eine eigene, oft 10-jährige Produkt- und Leistungsgarantie.
Wie weise ich einen Mangel nach?
Eine gute Anlagendokumentation und regelmäßiges Monitoring sind hier entscheidend. Speichern Sie die Ertragswerte Ihrer Anlage. Bei einem Leistungsabfall können Sie so belegen, dass die Anlage nicht mehr die erwartete Leistung bringt. Machen Sie bei sichtbaren Schäden außerdem Fotos und informieren Sie Ihren Installateur umgehend und schriftlich.
Fazit: Ein starker Partner an Ihrer Seite ist entscheidend
Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie ist wichtig, damit Sie Ihre Rechte kennen. Noch wichtiger ist jedoch die Wahl eines zuverlässigen und etablierten Installationsbetriebs. Dieser ist nicht nur für eine fachgerechte Montage verantwortlich, sondern steht Ihnen über Jahre als zentraler Ansprechpartner zur Seite. Er findet die Ursache von Problemen und unterstützt Sie professionell bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es im Rahmen der Gewährleistung oder der Herstellergarantie.
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