Häufige Fehler bei der MaStR-Anmeldung: Fallstricke bei Inbetriebnahmedatum und Bruttoleistung vermeiden

Die Solaranlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt leise vor sich hin und der Stromzähler läuft zum ersten Mal rückwärts – ein großartiger Moment für jeden neuen Anlagenbetreiber. Doch auf die technische folgt die administrative Arbeit: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Was oft wie eine reine Formsache erscheint, birgt zwei häufige Fehlerquellen, die zu Verzögerungen, Rückfragen und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Einspeisevergütung führen können.

Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die beiden häufigsten Fallstricke – die Angabe des Inbetriebnahmedatums und der Bruttoleistung – sicher umschiffen. Anhand konkreter Praxisbeispiele erklären wir, worauf es dabei wirklich ankommt.

Warum die korrekte MaStR-Anmeldung so entscheidend ist

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Die Bundesnetzagentur nutzt diese Daten, um die Energieversorgung zu planen und die Energiewende verlässlich zu steuern. Die Anmeldung ist daher nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Für Sie als Betreiber ist die korrekte und fristgerechte Registrierung aus drei Gründen entscheidend:

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Laut Marktstammdatenregisterverordnung (§ 5 MaStRV) müssen Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren.
  2. Anspruch auf Vergütung: Ohne gültige Registrierung haben Sie keinen Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung. Netzbetreiber halten Zahlungen so lange zurück, bis der Eintrag korrekt vorliegt.
  3. Vermeidung von Bußgeldern: Bei verspäteter oder fehlerhafter Anmeldung können Bußgelder verhängt werden, die theoretisch bis zu 50.000 € betragen können.

Erfahrungsgemäß passieren die meisten Fehler unbeabsichtigt und konzentrieren sich auf zwei spezifische Felder im Online-Formular.

Fehlerquelle 1: Das Inbetriebnahmedatum – Wann lief die Anlage wirklich an?

Viele Anlagenbetreiber gehen davon aus, dass das Datum der Endabnahme durch den Installateur oder Netzbetreiber das korrekte Inbetriebnahmedatum ist. Das ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum.

Die korrekte Definition der Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist ein technischer, kein administrativer Vorgang. Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem die Photovoltaikanlage erstmals Strom erzeugt und in das Hausnetz oder das öffentliche Netz einspeist. Dieses Ereignis kann Tage oder sogar Wochen vor der offiziellen Abnahme durch den Netzbetreiber liegen.

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Praxisbeispiel:

Ihr Installateur montiert die Module am Montag. Am Dienstag schließt der Elektriker den Wechselrichter an und führt einen ersten Testlauf durch. Um 14:30 Uhr an diesem Dienstag produziert die Anlage zum ersten Mal Strom, der Ihre Haushaltsgeräte versorgt. Der finale Zählerwechsel und das offizielle Abnahmeprotokoll des Netzbetreibers finden aber erst am Freitag statt.

  • Falsches Datum: Der Freitag (Datum des Abnahmeprotokolls)
  • Richtiges Datum: Der Dienstag (Datum der ersten Stromerzeugung)

Fragen Sie im Zweifel Ihren Elektriker. In der Regel wird dieser Moment im Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs festgehalten.

Warum ist dieses Datum so wichtig?

Das Inbetriebnahmedatum bestimmt die Höhe Ihrer EEG-Vergütung für die nächsten 20 Jahre. Da die Vergütungssätze regelmäßig sinken, kann ein falsch eingetragenes, späteres Datum bedeuten, dass Sie über die gesamte Laufzeit eine geringere Vergütung erhalten.

Fehlerquelle 2: Die Bruttoleistung – Mehr als nur die Wechselrichter-Power

Die zweite große Hürde ist die Angabe der „Bruttoleistung“ der Anlage. Hier kommt es oft zu Verwirrung zwischen der Leistung der Solarmodule und der des Wechselrichters.

Der Unterschied zwischen Modulleistung (kWp) und Wechselrichterleistung (kW/kVA)

  • Bruttoleistung (kWp): Sie bezeichnet die Summe der Nennleistungen aller installierten Solarmodule unter standardisierten Testbedingungen (STC). Dieser Wert, angegeben in Kilowatt-Peak (kWp), wird im Marktstammdatenregister eingetragen.
  • Wechselrichterleistung (kW oder kVA): Das ist die maximale Ausgangsleistung, die der Wechselrichter an das Stromnetz abgeben kann. Sie ist oft etwas niedriger als die Bruttoleistung der Module.
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Praxisbeispiel:

Sie haben eine Anlage mit 25 Solarmodulen, von denen jedes eine Nennleistung von 410 Watt-Peak (Wp) hat. Ihr Wechselrichter hat eine maximale Ausgangsleistung von 8 Kilowatt (kW).

  • Berechnung der Bruttoleistung: 25 Module × 410 Wp = 10.250 Wp = 10,25 kWp
  • Einzutragender Wert im MaStR: 10,25 kWp
  • Falscher Wert: Die 8 kW des Wechselrichters

Sie finden die korrekte Bruttoleistung im Datenblatt Ihrer Solaranlage oder können sie, wie im Beispiel gezeigt, einfach selbst berechnen. Dieser Wert ist entscheidend, da er die Anlage offiziell klassifiziert und für statistische Zwecke relevant ist. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die richtigen Komponenten für Ihre Anlage auswählen, sollten Sie sich vorab eingehend über die Planung einer Photovoltaikanlage informieren.

Warum ist die Modulleistung oft höher als die Wechselrichterleistung?

Es ist gängige Praxis und technisch sinnvoll, die Leistung Ihres Wechselrichters etwas geringer zu dimensionieren als die maximale Modulleistung. Der Grund: Solarmodule erreichen ihre Nennleistung nur unter perfekten Laborbedingungen (optimale Temperatur, senkrechter Sonneneinfall). Im realen Betrieb in Deutschland wird dieser Spitzenwert nur an wenigen Stunden im Jahr erreicht. Eine leichte Unterdimensionierung des Wechselrichters spart Kosten und arbeitet über das Jahr gesehen effizienter.

Zusammenfassung: Die Checkliste für eine fehlerfreie Anmeldung

Um Fehler bei der Registrierung im MaStR zu vermeiden, halten Sie sich einfach an diese drei Schritte:

  1. Inbetriebnahmedatum ermitteln: Fragen Sie Ihren Installateur nach dem genauen Datum und der Uhrzeit der ersten Stromproduktion. Verlassen Sie sich nicht auf das Datum des Abnahmeprotokolls.
  2. Bruttoleistung berechnen: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Module mit der Nennleistung pro Modul (in kWp) aus dem Datenblatt. Grundlage dafür sind die Leistungsdaten der passenden Solarmodule.
  3. Eingaben prüfen: Nehmen Sie sich vor dem Absenden einen Moment Zeit und gleichen Sie die beiden Werte noch einmal mit Ihren Unterlagen ab.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist eine einmalige Aufgabe. Mit der richtigen Vorbereitung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage von Anfang an korrekt registriert ist und Sie ohne Verzögerungen von Ihrer Investition profitieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich bereits einen Fehler bei der Anmeldung gemacht habe?

Keine Sorge, das lässt sich korrigieren. Sie können sich jederzeit in Ihr Benutzerkonto im MaStR-Portal einloggen und die Daten Ihrer registrierten Einheit bearbeiten. Nehmen Sie die Korrektur so bald wie möglich vor.

Muss ich auch ein Balkonkraftwerk registrieren?

Ja, ausnahmslos alle Stromerzeugungsanlagen, die an das Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Das gilt auch für kleine Stecker-Solaranlagen. Wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden, erklären wir detailliert in unserem weiterführenden Ratgeber.

Wer ist für die Registrierung verantwortlich – ich oder der Installateur?

Verantwortlich ist immer der Anlagenbetreiber, also Sie. Viele Installationsbetriebe bieten die Anmeldung als Serviceleistung an. Klären Sie dies am besten vorab und lassen Sie sich eine Bestätigung der durchgeführten Registrierung geben.

Was ist der Unterschied zwischen kW und kWp?

kWp (Kilowatt-Peak) ist eine theoretische Maßeinheit für die Spitzenleistung von Solarmodulen unter genormten Laborbedingungen. kW (Kilowatt) hingegen beschreibt die tatsächliche Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erzeugt (von den Modulen) oder abgegeben (vom Wechselrichter) wird.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Sollten Sie bereits wissen, was Sie benötigen, finden Sie im Shop von Photovoltaik.info Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Eigenheime und Balkone abgestimmt sind.

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