Grundschuldeintrag für den Solarkredit: Kosten & wann er nötig ist

Grundschuldeintrag für den Solarkredit: Kosten & wann er nötig ist

Die Entscheidung für eine eigene Photovoltaikanlage ist gefallen, die Planung steht und das Angebot liegt vor. Oft folgt dann der nächste Schritt: die Finanzierung. Wenn Sie für Ihre Solaranlage einen Kredit aufnehmen, kann es sein, dass Ihre Bank eine zusätzliche Sicherheit verlangt – den Eintrag einer Grundschuld. Dieser Begriff sorgt oft für Unsicherheit, dabei handelt es sich in vielen Fällen um einen ganz normalen Vorgang, der Ihnen sogar zu besseren Kreditkonditionen verhelfen kann.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen einfach und verständlich, was eine Grundschuld ist, ab welcher Summe Banken sie typischerweise fordern und welche Kosten damit verbunden sind. So können Sie fundiert entscheiden, ob dieser Weg für die Finanzierung Ihrer Anlage der richtige ist.

Was ist eine Grundschuld und warum verlangen Banken sie?

Stellen Sie sich eine Grundschuld als eine Art Pfandrecht für Immobilien vor. Mit dem Eintrag ins Grundbuch erhält die Bank das Recht, im Falle eines Zahlungsausfalls auf den Wert Ihrer Immobilie zuzugreifen, um die offene Kreditsumme zu decken. Für die Bank ist dies die stärkste Form der Kreditsicherung.

Warum ist das bei einem Solarkredit relevant? Grundsätzlich stellen Photovoltaikanlagen für Banken bereits eine gute Sicherheit dar: Anders als ein Auto verlieren sie nur langsam an Wert und sind fest mit dem Haus verbunden. Dennoch möchten sich Kreditinstitute bei größeren Summen zusätzlich absichern. Die Grundschuld minimiert das Risiko der Bank erheblich, was sich oft in besseren Zinskonditionen für Sie niederschlägt.

Praxisbeispiel: Eine Familie plant eine 15-kWp-Anlage mit Speicher für 30.000 €. Die Hausbank ist bereit, den Kredit zu gewähren, verlangt aber zur Absicherung dieser Summe einen Grundschuldeintrag auf das Einfamilienhaus der Familie.

Ab welcher Kreditsumme wird eine Grundschuld für die PV-Anlage fällig?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Summe, ab der eine Grundschuld zwingend erforderlich ist. Die Entscheidung liegt allein bei der Bank und hängt von ihrer Risikobewertung ab. Die Praxis zeigt jedoch klare Tendenzen.

Die meisten Banken verzichten bei kleineren Kreditsummen, wie sie etwa für Balkonkraftwerke oder sehr kleine Dachanlagen anfallen, auf eine grundbuchliche Absicherung. Bei größeren Investitionen ändert sich das Bild.

Faustregel:

In der Regel verlangen Banken einen Grundschuldeintrag bei Solarkrediten ab einer Summe von etwa 25.000 € bis 50.000 €.

Unterhalb dieser Schwelle gewähren viele Banken den Kredit auch ohne Grundschuld, oft als klassischer Raten- oder Modernisierungskredit. Diese sind in der Abwicklung einfacher, gehen aber meist mit etwas höheren Zinsen einher. Die genaue Grenze hängt von Ihrer Bonität, dem Eigenkapitalanteil und der individuellen Politik der Bank ab.

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Die Kosten im Detail: Was kostet ein Grundbucheintrag?

Für die Eintragung einer Grundschuld fallen einmalige Kosten an, die sich aus zwei Posten zusammensetzen: den Gebühren für den Notar und für das Grundbuchamt. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist daher bundesweit einheitlich geregelt.

Als grobe Orientierung können Sie mit Gesamtkosten von etwa 1,5 % bis 2,0 % der einzutragenden Grundschuldsumme rechnen.

Konkretes Rechenbeispiel:

Angenommen, Sie finanzieren Ihre Photovoltaikanlage mit einem Kredit über 30.000 € und die Bank fordert eine Grundschuld in gleicher Höhe.

  • Notarkosten: ca. 300 € – 450 € (für Beurkundung und Abwicklung)
  • Grundbuchamtskosten: ca. 150 € – 250 € (für die Eintragung)
  • Gesamtkosten: ca. 450 € – 700 €

Diese einmaligen Kosten sollten Sie in Ihre Gesamtkalkulation für die Photovoltaikanlage einbeziehen. Sie fallen zu Beginn der Finanzierung an und werden in der Regel direkt vom Notar in Rechnung gestellt.

Der Nutzen: Günstigere Zinsen als entscheidender Vorteil

Die einmaligen Kosten für den Grundbucheintrag mögen zunächst abschreckend wirken. Doch der Eintrag ermöglicht Ihnen den Zugang zu deutlich besseren Zinskonditionen. Ein grundbuchlich abgesicherter Kredit ist für die Bank praktisch risikolos, und diesen Vorteil gibt sie in Form niedrigerer Zinsen an Sie weiter.

Vergleichsrechnung (hypothetisches Beispiel):

Kredit ohne Grundschuld
Kreditsumme: 30.000 €
Effektiver Jahreszins: 6,5 %
Laufzeit: 10 Jahre
Monatliche Rate: ca. 340 €
Gesamte Zinskosten: ca. 10.800 €

Kredit mit Grundschuld
Kreditsumme: 30.000 €
Effektiver Jahreszins: 4,5 %
Laufzeit: 10 Jahre
Monatliche Rate: ca. 311 €
Gesamte Zinskosten: ca. 7.320 €
Zinsersparnis: ca. 3.480 €

In diesem Beispiel übersteigt die Zinsersparnis von fast 3.500 € die einmaligen Notar- und Grundbuchkosten (ca. 600 €) um ein Vielfaches. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Aufwand für den Grundbucheintrag bei größeren Anlagensummen und längeren Laufzeiten fast immer finanziell lohnt.

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Ablauf in der Praxis: Die 5 Schritte zum Grundbucheintrag

Der Prozess klingt komplizierter, als er ist. Der Notar übernimmt die meiste Arbeit für Sie.

  1. Kreditentscheidung: Ihre Bank genehmigt den Solarkredit unter der Voraussetzung einer Grundschuldeintragung. Sie erhalten von der Bank ein entsprechendes Formular (Grundschuldbestellungsurkunde).
  2. Notartermin: Sie vereinbaren einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl und legen ihm die Unterlagen der Bank vor.
  3. Beurkundung: Der Notar prüft die Unterlagen, erklärt Ihnen den Inhalt und beurkundet die Grundschuldbestellung in Ihrer Anwesenheit.
  4. Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar leitet alle notwendigen Dokumente an das zuständige Grundbuchamt weiter und beantragt dort die Eintragung.
  5. Bestätigung: Nach einigen Wochen erhalten Sie und die Bank die Bestätigung der Eintragung. Daraufhin zahlt die Bank den Kreditbetrag aus.

Häufige Fragen (FAQ) zum Grundschuldeintrag

Muss die Grundschuld genauso hoch sein wie der Kredit?

Nicht zwingend. Oft wird eine etwas höhere Grundschuld eingetragen, um eventuelle Nebenkosten oder zukünftige Kreditanpassungen abzudecken. Dies ist Verhandlungssache mit Ihrer Bank.

Was passiert mit der Grundschuld, wenn der Kredit abbezahlt ist?

Nach vollständiger Tilgung des Kredits erhalten Sie von der Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sie können die Grundschuld dann kostenpflichtig aus dem Grundbuch löschen lassen. Alternativ können Sie sie auch als „Eigentümergrundschuld“ stehen lassen, um sie später für einen neuen Kredit zu nutzen, ohne erneut Notarkosten zu verursachen.

Kann ich eine bestehende Grundschuld für den Solarkredit nutzen?

Ja, wenn eine bereits eingetragene Grundschuld nicht mehr oder nur noch teilweise als Sicherheit für einen anderen Kredit dient, kann sie nach Absprache mit der Bank reaktiviert oder für den neuen Solarkredit verwendet werden. Dies spart die Kosten für eine Neueintragung.

Gibt es Alternativen, wenn ich keinen Grundbucheintrag möchte?

Ja, es gibt unbesicherte Modernisierungs- oder Ratenkredite, die aber – wie oben gezeigt – in der Regel mit höheren Zinsen verbunden sind. Prüfen Sie außerdem, ob die verfügbare Förderung für Photovoltaik Ihren Finanzierungsbedarf so weit senkt, dass Sie unter die kritische Schwelle für einen Grundschuldeintrag fallen.

Fazit: Eine kalkulierbare Hürde für bessere Konditionen

Ein Grundschuldeintrag für die Finanzierung einer PV-Anlage ist ein gängiges und transparentes Verfahren. Auch wenn er mit einmaligen Kosten und einem kleinen bürokratischen Aufwand verbunden ist, ist er bei Kreditsummen ab etwa 25.000 € meist der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Die deutliche Zinsersparnis über die gesamte Laufzeit wiegt die anfänglichen Gebühren in den meisten Fällen mehr als auf.

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen und finanzieren möchten, sollten Sie diesen Aspekt frühzeitig mit Ihrer Bank besprechen. Lassen Sie sich die Konditionen für einen Kredit mit und ohne Grundschuldsicherung gegenüberstellen, um die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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