Gründung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG): Rechtsformen und Organisation im Detail

Stellen Sie sich vor: Das Dach Ihres Mehrfamilienhauses oder das Ihrer Nachbarn liegt den größten Teil des Tages in der Sonne – eine ungenutzte Fläche, die bares Geld wert sein kann. Wo Sie allein nur einen Teil des erzeugten Solarstroms nutzen könnten, ermöglicht eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) mehreren Parteien, sich eine Photovoltaikanlage zu teilen. So maximieren Sie den Nutzen, senken die Stromkosten für alle und leisten gemeinsam einen Beitrag zur Energiewende. Doch wie organisiert man eine solche Gemeinschaft rechtssicher?

Die Gründung einer EVG ist mehr als nur eine technische Entscheidung; sie ist vor allem ein organisatorisches Projekt, das auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechtsformen sich für Ihr Vorhaben eignen, worauf Sie bei Verträgen achten müssen und wie Sie typische Fallstricke von Anfang an vermeiden.

Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft und warum ist sie sinnvoll?

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Stromverbrauchern, die gemeinsam eine Photovoltaikanlage betreiben und den erzeugten Strom vor Ort verbrauchen. Die Teilnehmer können Nachbarn im selben oder in angrenzenden Gebäuden sein, aber auch Mieter und Eigentümer innerhalb eines Mehrfamilienhauses.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Steigerung der Eigenverbrauchsquote. Eine einzelne Familie kann oft nur 30–40 % ihres Solarstroms direkt nutzen. Der Rest wird ins Netz eingespeist – oft zu Konditionen, die weniger attraktiv sind als die Ersparnis durch den direkten Verbrauch. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme zeigt, dass EVGs die Eigenverbrauchsquote auf über 70 % steigern können, da sich die Verbrauchsspitzen der verschiedenen Haushalte (z. B. durch Kochen, Waschen, Laden von E-Autos) über den Tag verteilen. Das bedeutet für Sie: Weniger teurer Netzstrom und eine schnellere Amortisation der Anlage.

Die Wahl der richtigen Rechtsform: Ein Vergleich

Die rechtliche Struktur ist das Herzstück Ihrer EVG. Sie regelt die Haftung, die Entscheidungsfindung und die Verteilung von Kosten und Erträgen. Die Erfahrung zeigt, dass die Wahl stark von der Größe und dem Vertrauensverhältnis der Gruppe abhängt.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste und häufigste Form für kleinere Gemeinschaften. Sie entsteht bereits durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag, in dem sich die Partner zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten – in diesem Fall dem Betrieb einer PV-Anlage.

  • Vorteile:

    • Einfache Gründung: Kein Notar, kein Handelsregistereintrag nötig. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist jedoch dringend zu empfehlen.
    • Geringe Kosten: Es fallen keine Gründungs- oder Verwaltungskosten für Register an.
    • Flexibilität: Die Regeln der Zusammenarbeit können im Vertrag frei gestaltet werden.
  • Nachteile:

    • Gesamtschuldnerische Haftung: Das ist der kritischste Punkt. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR. Fällt ein Partner aus, können Gläubiger sich an die anderen halten.
  • Praxisbeispiel: Zwei befreundete Nachbarn möchten das Dach ihrer aneinandergrenzenden Garagen für eine gemeinsame PV-Anlage nutzen. Sie kennen sich gut und das finanzielle Risiko ist überschaubar. Hier ist eine GbR mit einem soliden Vertrag die ideale Lösung.

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Der eingetragene Verein (e. V.)

Ein Verein eignet sich, wenn die Gemeinschaft einen ideellen Zweck verfolgt (z. B. Klimaschutz im Viertel) und eine größere, wechselnde Mitgliederzahl erwartet wird. Der wirtschaftliche Betrieb der Anlage darf nicht der Hauptzweck sein.

  • Vorteile:

    • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt. Die Mitglieder haften nicht privat.
    • Klare Struktur: Mit Vorstand, Satzung und Mitgliederversammlung gibt es feste Regeln für Entscheidungen.
    • Beständigkeit: Der Verein existiert auch weiter, wenn einzelne Mitglieder wechseln.
  • Nachteile:

    • Gründungsaufwand: Es sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Die Satzung muss notariell beglaubigt und beim Amtsgericht eingetragen werden.
    • Gemeinnützigkeit: Der Hauptzweck muss ideell sein. Die reine Stromkostensenkung für Mitglieder reicht oft nicht aus, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.
  • Praxisbeispiel: Eine Siedlungsgemeinschaft mit 20 Haushalten möchte mehrere Dächer mit PV-Anlagen ausstatten und darüber hinaus Informationsveranstaltungen zum Thema erneuerbare Energien organisieren. Der Fokus liegt auf dem Gemeinschafts- und Umweltgedanken.

Die eingetragene Genossenschaft (eG)

Die Genossenschaft ist die professionellste, aber auch aufwendigste Form. Sie ist explizit darauf ausgerichtet, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern.

  • Vorteile:

    • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt.
    • Wirtschaftlicher Fokus: Der Zweck ist klar die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder (z. B. durch günstigen Strom).
    • Demokratisches Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage.
  • Nachteile:

    • Hoher Gründungsaufwand: Es sind mindestens drei Gründer nötig. Die Satzung muss von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
    • Laufende Kosten: Die jährliche Prüfung durch den Verband verursacht dauerhafte Kosten.
  • Praxisbeispiel: Ein Bauträger errichtet ein neues Mehrfamilienhaus mit 15 Parteien und plant von Beginn an eine große Photovoltaikanlage für das Gebäude. Die zukünftigen Eigentümer gründen eine eG, um die Anlage professionell zu betreiben und den Strom zu verteilen.

Der Gesellschaftsvertrag: Das Fundament Ihrer EVG

Unabhängig von der gewählten Rechtsform ist ein schriftlicher Vertrag unerlässlich. Er schafft Klarheit und beugt späteren Konflikten vor. Die Erfahrung zeigt: Der häufigste Streitpunkt sind unklare Regelungen für den Fall, dass ein Mitglied die Gemeinschaft verlässt.

Ein guter Vertrag sollte mindestens die folgenden Punkte regeln:

  1. Zweck der Gemeinschaft: Klarer Betrieb der PV-Anlage zur gemeinsamen Eigenversorgung.
  2. Gesellschafter und Einlagen: Wer ist beteiligt und wer bringt welches Kapital oder welche Sacheinlage (z. B. Dachfläche) ein?
  3. Kostenverteilung: Wie werden die Anschaffungs-, Installations- und Wartungskosten aufgeteilt? Ein typischer Schlüssel ist die Aufteilung nach Wohneinheiten oder erwartetem Verbrauch.
  4. Stromverteilung und Abrechnung: Wie wird der erzeugte Strom gemessen und auf die Mitglieder verteilt? Wie wird der Reststrom, der vom Netz bezogen wird, abgerechnet?
  5. Geschäftsführung und Beschlussfassung: Wer vertritt die Gemeinschaft nach außen? Wie werden Entscheidungen getroffen (Einstimmigkeit, Mehrheitsbeschluss)?
  6. Wartung und Versicherung: Wer ist für die Instandhaltung und den Versicherungsschutz der Anlage verantwortlich?
  7. Ausscheiden eines Mitglieds: Was passiert, wenn ein Mitglied umzieht oder verstirbt? Gibt es ein Vorkaufsrecht für die verbleibenden Mitglieder? Wie wird der Wert seines Anteils ermittelt?

Praktische Umsetzung: Von der Idee zur funktionierenden Gemeinschaft

  1. Partner finden und Ziele definieren: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn oder Miteigentümern. Klären Sie das gemeinsame Interesse und die finanziellen Möglichkeiten.
  2. Rechtsform wählen: Entscheiden Sie sich auf Basis von Gruppengröße und Vertrauensverhältnis für die passende Rechtsform. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Rechts- oder Steuerberater hinzu.
  3. Vertrag aufsetzen: Erarbeiten Sie gemeinsam den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung. Nutzen Sie gern Vorlagen, aber passen Sie diese exakt auf Ihre Situation an.
  4. Technische Planung: Dimensionieren Sie die Anlage passend zum Gesamtstromverbrauch, denn ihre Wirtschaftlichkeit hängt stark von der richtigen Größe ab. Berücksichtigen Sie dabei auch zukünftige Verbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpen. Eventuell ist auch ein Stromspeicher sinnvoll, um den Eigenverbrauch weiter zu erhöhen.
  5. Angebote einholen und Finanzierung klären: Holen Sie Angebote von mehreren Installateuren ein und sichern Sie die Finanzierung. Auf Plattformen wie Photovoltaik.info finden Sie neutrale Informationen, die Ihnen bei der Auswahl helfen.
  6. Installation und Anmeldung: Nach der Installation muss die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Eigenverbrauchsgemeinschaft

Wie wird der Strom gerecht aufgeteilt?

Die technische Lösung hierfür besteht in separaten Stromzählern für jeden Haushalt sowie einem gemeinsamen Erzeugungszähler für die PV-Anlage. Intelligente Messsysteme können die Verteilung und Abrechnung heute weitgehend automatisieren.

Was passiert mit dem überschüssigen Strom?

Strom, der nicht innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, wird wie bei einer normalen Anlage ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend der gesetzlichen Einspeisevergütung vergütet. Die Erlöse fließen in die Kasse der Gemeinschaft und werden gemäß Vertrag aufgeteilt.

Kann ich als Mieter an einer EVG teilnehmen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Oft wird dies über das sogenannte Mieterstrommodell organisiert, bei dem der Vermieter der Betreiber der Anlage ist und den Strom an seine Mieter verkauft. Eine Beteiligung an einer nachbarschaftlichen EVG ist ebenfalls denkbar, erfordert aber die Zustimmung des Vermieters.

Wer haftet bei Schäden an der Anlage?

Das hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer GbR haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch, bei einem Verein oder einer Genossenschaft ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Unabhängig davon ist eine umfassende Betreiberhaftpflicht- und Elektronikversicherung unerlässlich, um solche Risiken abzudecken.

Fazit: Gemeinsam zur Energieunabhängigkeit

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein hervorragendes Modell, um die Vorteile der Solarenergie optimal zu nutzen und die Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen. Sie stärkt nicht nur den Geldbeutel, sondern auch den nachbarschaftlichen Zusammenhalt. Der Erfolg des Projekts steht und fällt jedoch mit einer klaren rechtlichen und organisatorischen Grundlage. Nehmen Sie sich die Zeit, die passende Rechtsform zu wählen und alle wichtigen Punkte in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. So sorgen Sie dafür, dass die gemeinsame Freude am sauberen Strom von Dauer ist.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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