Die Gewinnerzielungsabsicht bei älteren PV-Anlagen: Prüfung, Nachweis und Konsequenzen

Betreiber einer Photovoltaikanlage und Gewinnerzielungsabsicht

Betreiber einer Photovoltaikanlage, die schon seit 10 oder 15 Jahren zuverlässig Strom produziert, stehen oft vor einer unerwarteten Frage des Finanzamts: „Können Sie bitte nachweisen, dass Sie mit Ihrer Anlage über die Gesamtlaufzeit einen Gewinn erzielen werden?“ Was zunächst wie eine Formalität klingt, ist eine zentrale Weichenstellung für Ihre steuerliche Situation: Es geht um die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Fehlt diese, wird Ihre Anlage steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft – mit weitreichenden Folgen für vergangene und zukünftige Steuererklärungen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was es mit diesen Begriffen auf sich hat und wie Sie Ihre Situation korrekt einschätzen.

Was bedeutet Gewinnerzielungsabsicht im Kontext von Photovoltaik?

Grundsätzlich betrachtet der Fiskus den Betrieb einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage als gewerbliche Tätigkeit. Eine Grundvoraussetzung für ein Gewerbe ist jedoch die Absicht, über die gesamte Dauer der Tätigkeit einen finanziellen Überschuss zu erwirtschaften – die Gewinnerzielungsabsicht.

Für eine PV-Anlage bedeutet das: Das Finanzamt prüft, ob die Summe aller erwarteten Einnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren die Summe aller Ausgaben übersteigt. Fällt diese Prognose positiv aus, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Sie müssen Ihre Einnahmen aus dem Stromverkauf und Eigenverbrauch dann versteuern, können im Gegenzug aber auch Verluste, etwa aus den Anfangsjahren, steuerlich geltend machen.

Ein typisches Szenario: Sie haben Ihre Anlage 2009 gekauft. In den ersten Jahren haben Sie durch die Abschreibung (AfA) Verluste in Ihrer Steuererklärung angesetzt und so Ihre Steuerlast gesenkt. Nach einigen Jahren übersteigen die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die laufenden Kosten und Sie erzielen kleine Gewinne, die Sie versteuern. Das Finanzamt akzeptiert dieses Vorgehen, solange es davon ausgehen kann, dass am Ende der 20 Jahre ein Gesamtgewinn verbleibt.

Der Gegenspieler: Wann wird Ihre Anlage zur „Liebhaberei“?

Der Begriff „Liebhaberei“ bezeichnet im Steuerrecht eine Tätigkeit, die nicht primär aus wirtschaftlichen Motiven, sondern aus persönlichen Interessen oder Neigungen betrieben wird. Übertragen auf eine PV-Anlage heißt das: Wenn die Prognose ergibt, dass über die 20-jährige Laufzeit voraussichtlich kein Gewinn, sondern ein Verlust entsteht, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie die Anlage nicht zum Geldverdienen, sondern aus anderen Gründen – etwa aus ökologischer Überzeugung – betreiben.

Die Konsequenz: Ihre Anlage wird als Liebhaberei eingestuft.

  • Vorteil: Ab diesem Zeitpunkt sind alle Einnahmen aus der Anlage (sowohl aus der Einspeisung als auch aus dem Eigenverbrauch) einkommensteuerfrei. Sie müssen keine Gewinne mehr versteuern.
  • Nachteil: Sie können im Gegenzug auch keine Verluste mehr von der Steuer absetzen.

Gerade für Betreiber älterer Anlagen, bei denen die hohen Anfangsinvestitionen und Abschreibungen abgeschlossen sind, ist die Einstufung als Liebhaberei oft vorteilhaft, da sie den bürokratischen Aufwand reduziert und künftige Einnahmen steuerfrei stellt.

Die Prüfung durch das Finanzamt: Die Totalgewinnprognose

Um die Gewinnerzielungsabsicht zu überprüfen, kann das Finanzamt Sie auffordern, eine sogenannte Totalgewinnprognose (oder auch Ertragsprognose) vorzulegen. Dabei werden alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben über den Prognosezeitraum von 20 Jahren detailliert gegenübergestellt.

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - 5,4 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - 5,4 kWh

Ab 2.099,00 

Was gehört in diese Prognose?

  • Einnahmen:
    • Die garantierte [INTERNAL LINK: Einspeisevergütung] für 20 Jahre, basierend auf Ihrem Inbetriebnahmejahr und der Anlagengröße.
    • Der geldwerte Vorteil durch selbst verbrauchten Strom, bewertet mit dem aktuellen Strompreis.
  • Ausgaben:
    • Die ursprünglichen [INTERNAL LINK: Photovoltaikanlage Kosten] (abgeschrieben über 20 Jahre).
    • Laufende Betriebskosten wie Versicherung, Zählermiete, Wartung und eventuelle Kosten für die [INTERNAL LINK: Photovoltaikanlage reinigen].
    • Finanzierungskosten (Zinsen für einen Kredit).
    • Rücklagen für Reparaturen (z. B. Austausch des Wechselrichters).

Die Erfahrung zeigt, dass bei vielen Anlagen, die vor 2012 mit damals deutlich höheren Anschaffungskosten installiert wurden, diese Gesamtprognose negativ ausfällt. Der Grund ist einfach: Die hohen Anfangsinvestitionen können über die 20 Jahre oft nicht vollständig durch die Einnahmen ausgeglichen werden.

Konsequenzen einer nachträglichen Einstufung als Liebhaberei

Die größte Gefahr liegt in der rückwirkenden Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht. Stellt das Finanzamt beispielsweise im 12. Betriebsjahr fest, dass von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht bestand, kann es alle bisherigen Steuerbescheide ändern.

Das kann teuer werden: Alle in den Anfangsjahren geltend gemachten Verluste werden gestrichen. Die Steuerersparnis, die Sie dadurch erzielt haben, müssen Sie zurückzahlen – in der Regel zuzüglich Zinsen.

Praxisbeispiel: Sie haben in den ersten fünf Betriebsjahren durch Abschreibungen Verluste von insgesamt 5.000 € mit Ihrem zu versteuernden Einkommen verrechnet und dadurch rund 1.500 € an Steuern gespart. Stellt das Finanzamt später fest, dass es sich um Liebhaberei handelt, werden diese Verluste aberkannt. Sie müssen die 1.500 € nachzahlen, dafür bleiben zukünftige Gewinne aber steuerfrei.

Die Vereinfachungsregelung: Ein Ausweg für viele Anlagenbetreiber

Um diesen komplexen und unsicheren Zustand zu beenden, hat das Bundesfinanzministerium 2021 eine willkommene Vereinfachung eingeführt. Betreiber kleinerer Anlagen können auf Antrag und ohne aufwendige Prognoserechnung ihre Anlage von Beginn an als Liebhaberei behandeln lassen.

Die Voraussetzungen für diese Regelung sind:

  • Die Photovoltaikanlage hat eine installierte Leistung von maximal 10 kWp.
  • Sie wurde auf einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus installiert.
  • Die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 31. Dezember 2003.

Mit einem formlosen Antrag an Ihr Finanzamt können Sie diese Regelung in Anspruch nehmen. Der Antrag ist unwiderruflich und führt dazu, dass Sie sich nicht mehr mit der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer befassen müssen. Für Tausende Betreiber stellt diese Vereinfachung eine enorme Erleichterung dar.

Wichtige Abgrenzung: Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Ein häufiges Missverständnis ist die Vermischung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Die Frage der Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei betrifft ausschließlich die Einkommensteuer.

Ihre unternehmerischen Pflichten im Rahmen der Umsatzsteuer bleiben davon unberührt. Wenn Sie sich bei der Anschaffung Ihrer Anlage für die Regelbesteuerung entschieden haben, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen, müssen Sie weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Erst nach fünf Jahren können Sie in die [INTERNAL LINK: Kleinunternehmerregelung Photovoltaik] wechseln und sich von diesen Pflichten befreien. Ein Antrag auf Liebhaberei beendet Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten nicht automatisch. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag zur [INTERNAL LINK: Photovoltaik Steuer].

8000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

8000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

6.299,00 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert nach 20 Jahren, wenn die EEG-Vergütung ausläuft?

Nach dem Ende der gesetzlichen Förderung stufen die Finanzämter eine Anlage in der Regel automatisch als Liebhaberei ein. Die Einnahmen, die Sie danach noch durch den Stromverkauf oder Eigenverbrauch erzielen, sind dann üblicherweise nicht mehr einkommensteuerpflichtig.

Kann ich den Antrag auf Liebhaberei auch für eine größere Anlage stellen?

Nein, die beschriebene Vereinfachungsregelung gilt nur für Anlagen bis 10 kWp. Bei größeren Anlagen müssen Sie dem Finanzamt die fehlende Gewinnerzielungsabsicht durch eine plausible Totalgewinnprognose nachweisen, wenn Sie eine Einstufung als Liebhaberei erreichen möchten.

Ich habe in den ersten Jahren hohe Verluste geltend gemacht. Ist der Antrag auf Liebhaberei trotzdem sinnvoll?

Das ist eine Abwägungsentscheidung. Der Antrag schützt Sie vor einer möglichen rückwirkenden Aberkennung der Verluste und den damit verbundenen Nachzahlungen. Sie verzichten damit auf die weitere Geltendmachung von Verlusten, schaffen aber Rechtssicherheit für die Zukunft. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater helfen, die für Sie vorteilhaftere Option zu berechnen.

Ändert sich durch die Liebhaberei etwas an meiner Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur?

Nein, die steuerliche Einstufung hat keinen Einfluss auf Ihre Pflichten gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Anlage muss weiterhin im Marktstammdatenregister registriert sein und alle meldetechnischen Anforderungen erfüllen.

Fazit und nächste Schritte

Für Betreiber älterer PV-Anlagen ist die Frage der Gewinnerzielungsabsicht von zentraler Bedeutung. Während eine positive Gewinnprognose zur Steuerpflicht führt, befreit die Einstufung als Liebhaberei von dieser Last, birgt aber das Risiko von Steuernachzahlungen für die Vergangenheit. Die Vereinfachungsregelung für Anlagen bis 10 kWp bietet einen eleganten und sicheren Ausweg, um den bürokratischen Aufwand zu beenden und Rechtssicherheit zu schaffen. Prüfen Sie, ob Ihre Anlage die Kriterien erfüllt – es könnte Ihnen viel Arbeit und potenzielle Sorgen ersparen.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung neuer Anlagen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Um Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können, empfehlen wir bei komplexen steuerlichen Fragen stets die Konsultation eines Steuerberaters.

Ratgeber teilen
OLEKSANDR PUSHKAR
OLEKSANDR PUSHKAR