Gewährleistung vs. Garantie: Was der Solarteur leisten muss und wofür der Hersteller haftet

Drei Jahre nach der Installation Ihrer Photovoltaikanlage bemerken Sie, dass der Ertrag unerklärlich sinkt. Eine Sichtprüfung zeigt eine leichte Verfärbung an einem der Solarmodule. An wen wenden Sie sich nun? An den Solarteur, der die Anlage auf Ihrem Dach montiert hat, oder direkt an den Hersteller des Moduls?

Diese Unsicherheit ist weit verbreitet, denn die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt. Dieser Beitrag bringt Licht ins Dunkel und erklärt Ihnen, wer in welchem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner ist.

Der entscheidende Unterschied auf einen Blick

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, stecken dahinter zwei grundlegend verschiedene Ansprüche. Die Gewährleistung ist Ihre gesetzlich verankerte Absicherung gegenüber dem Verkäufer bzw. Installateur. Die Garantie hingegen ist ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen des Herstellers eines Produkts.

  • Gewährleistung (Mängelhaftung)

  • Ihr Partner: Der Installationsbetrieb (Solarteur)

  • Grundlage: Gesetzlich vorgeschrieben (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB)

  • Dauer: In der Regel 2 Jahre für die gesamte Anlage und Montage

  • Umfang: Bezieht sich darauf, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln war.

  • Garantie

  • Ihr Partner: Der Hersteller der Komponente (z. B. Modul-, Wechselrichterhersteller)

  • Grundlage: Freiwillige vertragliche Zusage

  • Dauer: Variiert stark, oft 10-30 Jahre

  • Umfang: Definiert spezifische Eigenschaften oder eine bestimmte Haltbarkeit des Produkts, z. B. die Leistungsfähigkeit eines Solarmoduls über 25 Jahre.

Die Gewährleistung: Die Pflicht Ihres Solarteurs

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage in Auftrag geben, schließen Sie einen Werkvertrag mit dem Installationsbetrieb. Dieser Betrieb ist Ihr alleiniger Vertragspartner für das Gesamtwerk – also die funktionsfähige Solaranlage. Der Solarteur ist Ihnen gegenüber für eine mangelfreie Installation und die Funktion aller von ihm gelieferten Komponenten im Zusammenspiel verantwortlich.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist muss Ihr Solarteur für alle Mängel geradestehen, die bereits bei der Übergabe der Anlage bestanden.

Besonderheit: Die Beweislastumkehr

Ein wichtiger Aspekt der Gewährleistung ist die Beweislast. In den ersten 12 Monaten nach Inbetriebnahme wird gesetzlich vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Der Solarteur müsste das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser 12 Monate kehrt sich die Beweislast um: Nun müssen Sie als Betreiber nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand, was in der Praxis oft schwierig ist.

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Typische Anwendungsfälle für die Gewährleistung:

  • Montagefehler: Ein Modul wurde nicht korrekt befestigt und lockert sich.
  • Fehlerhafte Verkabelung: Ein Stecker wurde unsachgemäß montiert, was zu Leistungseinbußen führt.
  • Undichtes Dach: Bei der Montage der Dachhaken wurde die Dacheindeckung beschädigt und es dringt Wasser ein.
  • Falsche Konfiguration: Der Wechselrichter wurde nicht korrekt auf die Anlage eingestellt und arbeitet ineffizient.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade in den ersten beiden Betriebsjahren viele Probleme auf die Installation zurückzuführen sind. Deshalb ist die Wahl eines erfahrenen und zuverlässigen Betriebs von Anfang an entscheidend. Wenn Sie noch am Anfang Ihrer Recherche stehen, sollten Sie sich mit den Kriterien für die Wahl des richtigen Solarteurs vertraut machen.

Die Garantie: Das freiwillige Versprechen der Hersteller

Während die Gewährleistung das Gesamtpaket absichert, bezieht sich die Garantie immer auf eine einzelne Komponente. Hersteller nutzen Garantien, um Vertrauen in die Langlebigkeit und Qualität ihrer Produkte zu schaffen. Die Garantiebedingungen werden vom Hersteller selbst festgelegt und können sich daher stark unterscheiden.

Solarmodule: Produkt- und Leistungsgarantie

Bei Solarmodulen wird üblicherweise zwischen zwei Garantiearten unterschieden:

  1. Produktgarantie: Diese deckt Material- und Herstellungsfehler des Moduls selbst ab. Typische Laufzeiten liegen heute zwischen 12 und 25 Jahren. Tritt in dieser Zeit ein Defekt auf, z. B. eine Delamination der Rückseitenfolie oder eine defekte Anschlussdose, greift die Produktgarantie.

  2. Leistungsgarantie: Sie ist das bekannteste Garantieversprechen und sichert die Leistung der Module trotz ihrer natürlichen Alterung (Degradation) ab. Hersteller garantieren, dass die Module nach einem bestimmten Zeitraum – meist 25 oder 30 Jahre – noch einen gewissen Prozentsatz ihrer ursprünglichen Nennleistung erbringen. Ein üblicher Wert ist beispielsweise eine garantierte Leistung von mindestens 85 % nach 25 Jahren. Hier ist es wichtig zu verstehen, wie die Leistung von Solarmodulen definiert wird, um die Garantiewerte richtig einordnen zu können.

Wechselrichter und Stromspeicher

Auch für andere zentrale Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher geben die Hersteller eigene Garantien. Diese sind meist kürzer als bei Solarmodulen.

  • Wechselrichter: Hier sind Produktgarantien von 5 bis 10 Jahren Standard. Viele Hersteller bieten kostenpflichtige Verlängerungen auf bis zu 20 Jahre an.
  • Stromspeicher: Die Garantien beziehen sich oft nicht nur auf eine Zeitspanne, sondern auch auf eine maximale Anzahl von Ladezyklen. Üblich sind Garantien über 10 Jahre.
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Praxisbeispiel: Ihre Anlage ist seit vier Jahren in Betrieb. Der Wechselrichter zeigt plötzlich eine Fehlermeldung und schaltet sich ab. Die zweijährige Gewährleistung des Solarteurs ist abgelaufen. Da der Hersteller des Wechselrichters jedoch eine 10-jährige Produktgarantie gewährt, ist dies ein Garantiefall, der mit dem Hersteller abgewickelt wird.

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadensfall? Eine klare Anleitung

Um im Ernstfall richtig zu handeln und keine Zeit zu verlieren, sollten Sie strukturiert vorgehen.

Schritt 1: Dokumentieren Sie das Problem

Machen Sie Fotos vom Schaden (z. B. am Modul) oder notieren Sie die exakte Fehlermeldung des Wechselrichters. Notieren Sie sich auch den Leistungsabfall, falls dieser messbar ist.

Schritt 2: Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren Solarteur

Ihr Installationsbetrieb ist und bleibt Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner. Er hat die Anlage geplant, installiert und kennt die Konfiguration. Er muss prüfen, ob der Fehler im Rahmen seiner Gewährleistung liegt – etwa ein Installationsfehler – oder ob eine defekte Komponente unter die Herstellergarantie fällt.

Schritt 3: Abwicklung des Garantiefalls

Ist eine Komponente defekt, wird ein seriöser Solarteur die Abwicklung des Garantiefalls mit dem Hersteller für Sie übernehmen. Er kümmert sich um den Austausch und die erneute Inbetriebnahme. Dies ist ein wichtiger Serviceaspekt, den Sie bei der Auswahl Ihres Partners berücksichtigen sollten.

Häufige Fragen (FAQ) zu Gewährleistung und Garantie

Was passiert, wenn mein Solarteur Insolvenz anmeldet?

Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Solarteur gehen in diesem Fall leider meist verloren. Ihre Herstellergarantien für die einzelnen Komponenten bleiben davon jedoch unberührt. Sie müssten sich dann direkt an den jeweiligen Hersteller wenden.

Sind Garantien übertragbar, wenn ich mein Haus verkaufe?

In den meisten Fällen ja. Die Garantien sind in der Regel an das Produkt (z. B. die Seriennummer des Moduls) und nicht an den ursprünglichen Käufer gebunden. Ein Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers schafft hier Klarheit.

Wie weise ich einen Leistungsabfall für die Leistungsgarantie nach?

Dies kann aufwendig sein. Der Nachweis erfordert eine exakte Leistungsmessung des betroffenen Moduls unter standardisierten Testbedingungen (STC) in einem zertifizierten Labor. Ihr Solarteur kann Sie hierbei beraten.

Gilt das alles auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja, die Prinzipien sind die gleichen. Beim Kauf eines Komplettsets ist der Händler Ihr Ansprechpartner für die Gewährleistung. Für die einzelnen Komponenten wie Module und Mikrowechselrichter gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Ein Balkonkraftwerk ist eine hervorragende Möglichkeit, sich mit der Materie vertraut zu machen.

Fazit: Wissen schützt vor teuren Überraschungen

Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie ist entscheidend für jeden Betreiber einer Photovoltaikanlage. Die wichtigste Regel, die Sie sich merken sollten, lautet: Ihr erster Ansprechpartner bei jedem Problem ist immer der Solarteur, der die Anlage installiert hat.

Bewahren Sie alle Unterlagen, insbesondere das Übergabeprotokoll und die Garantiebescheinigungen der Hersteller, sorgfältig auf. Ein klares Verständnis Ihrer Rechte gibt Ihnen Sicherheit, damit Sie viele Jahre Freude an Ihrer umweltfreundlichen Stromerzeugung haben.


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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
Über Patrick Thoma | Mehrklicks – KI-Sichtbarkeit | Unsere Leistungen